6) Ausgeschlossen sind wegen öffentlichen Dienstes für die Dauer desselben
a. Geistliche aller Glaubensbekenntnisse;
b. Alle im Dienst des Staats in höheren oder niederen Funktionen bleibend an- gestellten Personen, ihre Stellvertreter und verpflichteten Assistenten;
c. Alle aktiven Militärpersonen;
<1. Alle an öffentlichen Schulen angestell- ten Lehrer
(Artikel 38 des angeführten Gesetzes).
7) Die Wähler können nur in Person Wählen, jede Vertretung ist ausgeschlossen.
Die Wahl geschieht durch Uebergabe eines geschriebenen oder gedruckten — nicht Anterzeichneten Stimmzettels, welcher die vorgeschriebene Zahl Gewählter enthalten muß.
In den Stimmzetteln sind die Stellen der Schöffen und der Ersatzmänner zu unterscheiden; den Wählern steht jedoch frei, die Ersatzmänner aus der Zahl derjenigen zu entnehmen, welche zu Schöffen gewählt werden.
(§. 25 der Bekanntmachung des K, Justizministeriums).
d) Die Wahlhandlung beginnt Morgens d Uhr und dauert bis 12 Uhr und von Mittags 3 bis 5 Uhr. Mit dem Ablauf der Stunde, die für die Beendigung der Wahl bestimmt ist, wird, mit Ausnahme derjenigen, welche etwa bereits in das Wahllokal eingetreten waren, kein Wähler mehr zur Abstimmung zu gelaffen.
9) Schließlich werden diejenigen wählbaren Personen, welche aus einem der in Art. 39 des Gerichtsverfaffungsgesetzes angeführten Gründe von der Verpflichtung zum Schöffenamte befreit zu werden wünschen, .aufgesordert, ihr dießsallsiges Ver- langen vor dem Wahltage dem Unterzeichneten mündlich oder schriftlich unter Vorlegung der etwa erforderlichen Nachweise anzuzeigen.
Tübingen, den 10. Oktober 1874.
Das Dircctonum des K. Kreisgerichtshofs: Präsident Schäfer.
Vorladung
zur Schuldenliquidation.
In der Gantsache des Johann Michael Kömpf, Zimmermanns von Stammheim, wird die Schulden-Liquidation am Mittwoch, den 30. Dezember d. I., Vormittags 9 Uhr,
auf dem Rathhausein Stammheim vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hierdurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch statt dessen vor oder an dem Tage -er Liquidationstagfahrt durch schriftliche Recesse ihre Forderungen und etwaigen Vorzugsrechte anzumelden und in dem einen oder andern Falle zugleich spätestens an der Liquidationstagfahrt die Beweismittel für ihre Forderungen und etwaigen Vorzugsrechte, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, zu Gerichtshanden zu bringen.
Gläubiger, welche weder an der Liquidationstagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen anmelden, die Unterpfandsgläubiger ausgenommen, trifft der Ausschluß von der Masse mit dem Schluß der Liqui- dationstagfahrt.
Die an der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich
der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger oder Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigeraus- schuffes, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Executionsgesetzes vom 13. November 1855, der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Ac- tivprozeffe gebunden; auch werden dieselben hinsichtlich des Anschluffes eines Borg- oder Nachlaßvergleichs als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen werden, soweit sie nicht schon vor der Tagfahrt ihre dießfällige Einwilligung im Voraus verweigert haben.
Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs, welcher am
Dienstag, den 29. Dezember 1874, Vormittags 9 Uhr,
auf dem Rathhaus zu Stammheim vorgenommen werden wird, wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Ford?- rungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an. Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Calw, den 3. Oktober 1874.
Königl. Oberamtsgericht.
S ch u o n.
Forstamt Wildberg.
Nabelholzstammholzverkauf.
Dienstag, den 20. Oktober, Morgens 10 Uhr, auf dem Rathhause in Calw:
aus dem Revier Schönbronn, Distrikt Buhler, in den Abtheilungen Binsenteich, Kalkösele, Dachsbau, Wolfsacker, Vuhlc-reck und Scheidholz aus verschiedenen Abtheilungen:
1278.12 Festm. Langholz und 415,85 Festm. Sägholz;
aus dem Revier Stammheim in den Abtheilungen Vorderer und Hinterer Brühlberg und Scheidholz aus verschiedenen Abtheilungen:
871,53 Festm. Langholz und 154.60 Festm. Sägholz.
Feuerbach.
Herbst-Anzeige.
AmDonners- tag, den 15. Ok- tober, beginnt hier die allgemeine Weinlese.
Der Ertrag, welcher wegen der Frühjahrsfröste Vorzugs- weise-in den höheren Weinberglagen ge- wachsen ist, wird zu etwa 3.000 Hl. geschätzt.
Die Weinberge sind noch vollkommen belaubt und von schädlichen Einflüssen, namentlich Hagelschlag, verschont geblieben und ist die Reife der Trauben sehr gut.
Bei dem hier vorherrschenden rothen Zeug läßt sich ein vorzugsweise guter Lager- wein erwarten.
Rasche Beförderung unter der Kelter wird zugesichert. Liebhaber sind eingeladen.
Den 9. Oktober 1874.
Gemeinderath.
Vorstand Veit.
Versteigerung.
Die Kgl. Eisenbahnbau- Verwaltung verkauft näch-
77, - xf sten
Donnerstag, den
von Vormittags 9 Ühr an, auf dem Bahnhof in Brötzingen im öffentlichen Ausstreiche:
42 Cub Meter Brenn- und Bauholz, 134 Centner alt Schmied- und Gußeisen, 620 Stck. Dachplatten und Backsteine,
1 Parthie alte Fenster und Thüren, Schnappkarrentheile,
Laternen,
Wafferstauden und Fässer, Geschirrkisten,
Schleifsteine,
Sandsiebe und verschiedene andere Baugeräthschaften.
Kaufsliebhaber werden an Ort und Stelle eingeladen.
Hirsau, den 10. Oktober 1874.
K. Eisenbahnbauamt Pforzheim.
S ch m 0 l l e r.
AirLKvSM»»!»».
Verkauf von altem Eisen.
Au der Bahn zwischen M Hirsau und Catw (Maga- rS 1 . zin beim Gutleuthaus) kom- men
Donnerstag, den 15. Oktober, Nachmittags, zum öffentlichen Verkaufe:
120 Centner Guß- und Schmiedeisen, 2i/z „ Schmiedkohlen und 7 Stück alle Nollwagenkäften. Kaufsliebhaber wollen sich auf Station Hirsau Nachmittags 3 Uhr einfinden. Hirsau, den 11. Oktober 1874.
K. Eisenbahnbauamt.
S chm oller.
Wrivat-ArrMseL.
Würzbach.
Wald-Verkauf.
Auf Ableben des Gottlieb Friedrich Burkhardt, gewesenen Holzhändlers in Pforzheim, kommen aus dessen Verlassen- schaft am
Montag, den 19. Oktober, Mittags 1 Uhr,
auf hiesigem Rathhause nachbenannte Wald- theile im öffentlichen Aufstreich zum Verkauf :
1) Parzelle Nro. 290.
5»/s Mrgn. 6,4 Rthn. Nadelwald in der Tränke. Anschlag
1212 fl. 55 kr.
2) Parzelle Nro. 522.
7»/s Mrgn. 22,3 Rthn. dgl. im Becherberg. Anschlag 1486 fl. 27 kr. Diese Waldtheile können durch den Gemeind ewaldschütz Schüttle hier vorgezeigt werden.
Die Kaufsbedingungen werden vor dem Beginn des Verkaufs bekannt gemacht.
Den 7. Oktober 1874.
Aus Auftrag der Betheiligten: Schultheiß Pfrommer.
Eine kleine
Wohnung
hat zu vermiethen
Bäcker Dierlamm.