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Calw. Tagesordnung der Sitzung des K-Kreisstrasgerichts am > Dienstag den 24. März: l) Vorm. 9 Uhr: Georg Jakob Dk ö h r. > mann, Bauer und Gcmeinderath von Loffenau, OA- Neuenbürg,! wegen Diebstahls; 2) Vorm. 10 Uhr: Ferdinand Gutekunst, ledi-, ger Bieibrauer von Schiet ngm, OA. Nagold, und Johannes Gute ! tun st. lediger Steinhauer von da, wegen Diebstahls.

Stuttgart, 18. Mär;. Bei den in der Zeit vom 9.17 .

d. M. stattgrhabten Prüfungen der Bewerber für den einjährig-frei-! willigen Militärdienst sind von 154 zur Prüfung Vorgeladenen l53^ erschienen uud habe» hievon die Prüfung bestanden >07 (also unge ! führ 70 pCt.) , nicht bestanden 46 (30 pCl.). Die Zahl der seit- dem letzten PrüfungStermin auf Grund des Nachweises der wissen-^ fchaftUchen Qualifikation durch Schul- rc. Zeugnisse ertheiuen Be-! rcchtigungsscheine beträgt 331. !

Vom 23. d. M. an werden von den nach dem RrichSgesetz vom

9. Juli 1873 auszupriiaenden Reichsmünzen Zehnpfennigstücke aus! «tner Legirung von 25 Thciku 'Nickel und 75 Theilen Kupfer dc- stehrnd, im Nennwerth von 3^2 Kreuzer süddeutscher Währung bei den Staatekassinstcllen zur Auslösung komme». Die Zehupfeimig- stücke, von denen 125 Stück ein Pfund wiegen, haben einen Durch­messer von 21 Millimetern, sind mit glattem Rand geprägt und auf Avers« und Reversseite mit erhabenem, ans einem flachen Stäbchen m t einer Schmireuckossmig bestehenden Rand versehen. Innerhalb desselben tragen sie auf der Aocrsseitr den Reichsadler und unter dem­selben zu beiden Seiten der Schwcifspitze das Münzzeichen, auf der ReverSseite oben die UmschriftDeut seiies k«ick" nebst der Jah­reszahl, in der Mitte in großen arabischen Ziffern die Zahl10" und unte» die Umschrift?lvnni§". Diese Reichsnickelmünzen haben nach den Bestimmnn gen der Art. 9 und 17 des MümgcsetzeS vom 9. Juli 1873 mit der Maßgabe als gesetzliches Zahlungsmittel zu dienen, daß Niemand verbunden ist, davon auf einmal mehr als eine Mark oder 35 Kreuzer in Zahlung anzunehmen. (St.Ä.)

Stuttgart, 19. März. Gestern ist cS der Thäligkeit und dem Scharfsinne des städtischen Polizei Jnsp-klorS Kern gelungen, in der Person des 36 Jahre alten KlamermacherS Karl Obermann aus dem Regierungsbezirk Ahlfeld in Hannover den Dieb zu entdecken.

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welcher vorige Woche in der Nacht vom 13. aus 14. März die Grab- kapellc auf dein Rothenbcra auf unerhört freche Weise beraubt hat. Em kleines unscheinbares Messer, welches der Dieb acht Tage vorher bei einem mißlungenen Versuche, die Kapelle zu erbrechen, an Ort und Stelle zurückgclasscn hak, war der einzige Anhaltspunkt, welcher nach eifrigen Nachforschungen zur Entdeckung führte. Obermann hat das Geständniß abgelegt, daß er schon vor 14 Tagen versucht habe, mittelst des auf dem Rothenberg aufgesundeiien Seiles die Kappel der Kapelle zu ersteigen, um sich von dort in das Innere durchweine der Ö ffnungen der Kuppel heruüterzulcissen; nachdem ihm dieses nicht ge« lungcn, habe er sich entschlossen, das Schloß mittelst in dasselbe ein» geschütteten Schießpulvers zu zerstören und diesen Entschluß auf be­kannte Weise in der Nacht vom letzten Freilag auf Samstag ausge- stihrk. Ein Theil der gestohlenen Gegenstände, leider theilweise ein« geschmolzen und vom Dieb zerbrochen, wurde in der Wohnung des Obermann, ein anderer Theil, darunter die Fassung des Evangelicn- dnches, im Wald zwischen Ltnttgarl und Rohracker vergraben auf« gefunden. Daß dieselben so ziemlich vollständig wieder beigebracht wurden, macht es wahrscheinlich. daß Obermann, wie er versichert, dm Diebstahl allein geplant und aiiögcführt hat. Derselbe wurde gestern Abend noch an das UnlerinchungSgericht in Cannstatt abgeliefert. Obermann soll sich schon seit 6 bis 7 Jahren hier aufgehalten und in verschiedenen Pianofortefabriken gearbeitet haben.

Flein, 17. März. Gestern wurde hier ein an der Futterschneidmaschine beschäftigter Knecht b>im Einlegen des Futters vcn dem Messer ersaßt und gräßlich verstümmelt. L is das Werk zum Stillstand gebracht we den konnte, war ihm die linke Hand nach und nach ganz und von der rechten 3 Finger abgehackt.

Die r bgg. Lenz und Schröder h..den im Reichstag solgcndcn Antrag ein- gebracht: den Reichskanzler zu ersuchen, dahin Einleitung zu treffen, daß bet Anwendung der Art. 13, Art. 14 §. 1 n»d Art 15 Ziffer 1 des Münzge- sctzet vom 9. Juki 1873 ans die in Folge des zwischen den Deutlchcn Acllver«

einsstaalcn und Oesterreich ad ,e schlossen in Münzvertrages vom 24. I -nuar 1857 in Umlauf befindlichen VereinSthaler und Doppelthatcr Lsterreicht-

> scheu Gepräges, welche derzeit noch grsitzlich-S Zahlungsmittel sind, die berechtigten Interessen des GeldveekehrS gewahrt und insbesondere jeder un- g-reebten Schädigung und Ausbeutung Einzelner critgegcngewiikt werde.

> Metz, 14. März. Von den 19 geistlichen des K>eiseS Chateau-SalinS

> sind 11 zu 14 Tagen, 3 zu einer Woche FesrnngShast vcrnrlheilt, und 5, welche s bestreiten, die iiikiiininirten Stellen des Hirtenbriefes vrrl.jcn zu h^bcn, Man»

g IS Beweises vcn Strafe und Ko sten freige sproch c».

(Hiezu Nr. 12 des Unterbaltu ugse tall» )

Rediarl. geeruckt uns vo icgt von A. Oetied taget-