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Cholera-Tropfen von vi-. Hanck in Berlin.

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Nach bestimmter Vorschrift 2S Tropfen auf Zucker zu nehmen.

Vorschrift

zum Gebrauch der vr. Hauck'fchen Tropfen gegen die Cholera.

Diese Tropfen haben sich seit dem Jahre 1831 in allen spä­teren Epidemien bis heute gleich sicher bewährt und, verständig ge­braucht, niemals im Stiche gelassen, wo es gilt, den Ausbruch der Cholera zu verhüten, und die leichten Fälle zn heilen. Der Nutzen dieser Arznei ist dadurch noch um Vieles vergrößert worden, daß be- sorgte Gemirther eine Beruhigung in der Ueberzeugung gesunden ha­ben, daß man der bösen Krankheit niemals verfällt, wenn man ihr gleich bei ihren ersten Symptomen mit dem Mittel begegnet. Ucber- haupt ist es gut zu wissen, daß die Krankheit Niemand ohne Vorboten befällt; es geht ihr immer einfacher Durchfall mit oder ohne auffal­lende Kälte der Glieder vorher und man hat stets Zeit genug, die Ent­wicklung des Leidens zu verhindern, sobald man zeitig dazuthut. Ist man in Folge einer Erkältung oder eines Diätfehlers (elfteres ist die häufige Ursache) von weicher Entleerung befallen, so trinkt man eine Tasse Pfeffermiinzthee, hält sich warm und diät; werden dennoch die Entleerungen dünn und wässerig, oder sind gleich Anfangs heftige Leib- schmerzen oder Uebelkeitcn dabei, so sucht man sofort das Bett, nimmt 25 Tropfen auf Zucker und trinkt einen Schluck Pfeffermünz-Thee nach, trinkt aber von da ab möglichst wenig und immer nur einen Schluck Thee, ja nicht tassenweise; auf den Leib und wenn die Füße kalt sind, auch an diese, werden heiße Topfdcckel in ein Handtuch ein- geschlagcn aufgelegt, und es tritt allmälig ein leichter Schweiß ein, den man abwartet und damit ist meist alles vorüber. Dauert aber der Durchfall trotz der einmal genommenen Tropfen fort, so nimmt man je nach seiner Heftigkeit nach 1 oder 2 Stunden noch einmal 25 Tropfen und versagt sich vieles Trinken auch bei lebhaftem Durste; im Nothfall: nimmt man auch ein drittes Mal Tropfen nach 2 Stun­den, doch ist das fast nie nöthig. Ist dann der Leib ganz in Ruhe, so hütet man noch 1 oder 2 Tage das Bett, trinkt zur Erquickung laues Wasser mit etwas Rothwein und Zucker, aber immer nur schluck­weise. Den Ucbergang in der Diät macht man langsam mit Wasser­suppe, etwas Bisquit in Wein getaucht, zu Bouillon u. s. w. Tre­ten die Zufälle heftig auf, so wird zum Arzte geschickt, jedenfalls ver- hüten die Tropfen und das empfohlene Regime jede Verschlimmerung bis zu seiner Ankunft. Rohes Obst, Kohlarten, Salate vermeidet man in der Cholerazeit, ändert aber sonst die gewohnte Diät nicht ab. Leute mit empfindlichem Unterleibe leiden in der Cholcrazeit oft an vielem Poltern und Unruhe im Unterleibe, dann ist es gut, eine dünne Flanellbinde auf der Haut zu tragen. _

HH Calw. Die öffentlichen Sitzungen des K. Kreisstrafge­richts am 9. ds. M. hatten 4 Diebstahlsfälle zum Gegenstand der Verhandlung: 1) Der ledige Dienstknecht Gottfried Müller von Birkenfeld, OA. Neuenbürg, stahl seinem Nebenknecht einen Wams und eignete sich ein Paar ihm von seinem Dienstherrn geliehene Hosen widerrechtlich an; er wurde deßhalb wegen einfachen im Rückfall, je­doch unter mildernden Umständen verübten Diebstahls zu 4 Monaten und 4 Tagen Gefängniß, sowie zu Entziehung der bürgerlichen Ehren­rechte auf die Dauer von 2 Jahren vernrtheilt. 2) Heinrich Zippe- rer, lediger Taglöhner von Calw, wurde wegen zweier Diebstähle, welche jedoch als unter mildernden Umständen verübt angenommen wurden, sowie wegen Unterschlagung zu einer Gefängnißstrafe von 8 Monaten neben Entziehung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 3 Jahren verurtheilt. 3) Karl Bau er, Zimmermann, 25 Jahre alt, von Neckarthailfingen, OA. Nürtingen, ist wegen Diebstahls eines Schweines zu 6 Monaten verurtheilt und 4) der ledige Schneiders- geselle Christoph Friedr. Geiger von Calmbach von der Beschuldi­gung eines einfachen im Rückfalle verübten Diebstahls wegen mangeln­den Beweises des objektiven Thatbestandcs freigesprochen worden.

Stuttgart, 13. Sept. Im Stadtgarten fand gestern eine schöne Feierlichkeit statt. Flaggen in den Reichs- und Landesfarben zierten den Eingang; das verstärkte Orchester des 1. Jnf.-Reg. brachte zu Ehren des Geburtsfestes Ihr. Maj. der Königin Olga das Kon­zert zur Aufführung, das am Mittwoch wegen Ungunst der Witte­rung hatte verschoben werden müssen. An das stark besuchte Konzert schloß sicy ein Feuerwerk an, welches abzubrennen über eine Stunde Zeit erforderlich war. (Schw. Kr.)

Heilbronn. Ein Hagelwetter am 2. September hat in den Weinbergen der hiesigen Markung eine Fläche von ungefähr 890

Morgen getroffen, während der übrige Theil verschont blieb. Nach einer Schätzung durch Sachverständige sollen von einem muthmaßlichen Gesammtertrag der hagelbeschädigten Weinberge von nahezu 2600 Eimern etwa 1700 Eimer vernichtet sein.

Heilbronn. Stand der Cholera: vom 11.12 Sept. neu Erkrankte 6, gestorben 6, genesen 7 Personen; vom 1213. Sept. erkrankt 2 Pers, gestorben 3, genesen 4. Noch in Behandlung be­findlich sind 11 Personen.

In Frankenbach sind 3 Personen an der Cholera erkrankt,

und alle drei, Vater, Mutter und Sohn von einer Familie, sind ge­storben. Die Mutter war am letzten Montag in einem Cholerahause in Hcilbronn auf Besuch und hat die Krankheit unzweifelhaft nach Frankcnbach verschleppt. (StA.)

Constanz, 12. Sept. In der heutigen ersten Delegirtenver« sammlung des dahier tagenden Altkatholikenkongresses, die stark besucht war, gab Prof. Schulte einen Rückblick auf die Altkatholikenbewegung des verflossenen Jahres und machte Mittheilungen über die mit der preußischen Regierung gepflogenen Verhandlungen, welche der Bischofs­wahl vorausqegangen seien. Er versicherte, daß kein: politischen Ab­machungen stattgrfunden hätten. Die leitenden Personen hätten die Anerkennung des Bischofs als gerechte Forderung der deutschen Alt­katholiken anerkannt.

Der Evangel. Verein der Gustav-Adolfstiftung zählt außer seinen 43 Hauptvereinen 1592 Zweigvereine. Seine Einnahme betrug vom Anfang bis zum letzten Jahre 3,587,000 Thaler. Im vorigen Jahr wurden 68 Kirchen und 63 Schulhäuser geweiht, 37 Pfarrhäuser erbaut.

Berlin, 11. Sept. Nach einer derPharmaz. Ztg." aus angeblich zuverlässiger Quelle zugehenden Correspondenz soll dem näch­sten Reichstag ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, welcher für die Apotheker die Gewerbefreiheit bringt.

Wie es heißt, ist die Absicht Roon's, aus dem preuß. Mi- nisterium zu scheiden, durch persönlichen Dazwischentritt des Kaisers wieder rückgängig gemacht worden. Der Letztere soll den Minister­präsidenten in einem Zwiegespräche eindringlich und mit Erfolg auf­gefordert haben, so lange noch die Bürde seines Amts zu ertragen, als der Kaiser am Leben und an der Spitze des Staates bleibe.

Die Abberufung des Kapitäns Werner von seinem Commando in den spanischen Gewässern wird auf eine Verfehlung gegen die mili­tärische Disciplin zurückgeführt. Seine Segelordre und diplomatische Instruktion habe gelautet,den in Spanien lebenden Deutschen so­weit nöthig und möglich Schutz zu bieten, sich über diesen Zweck hin­aus aber jeder Demonstration, sowie jeder Parteinahme in den innern Kämpfen Spaniens zu enthalten". Diesen Instruktionen habe er durch Aufbringung der Vigilante zuwider gehandelt. Gleichwohl senden ihm auch die Einwohner von Malaga ohne Parteiunterfchied eine glänzende Dankadresse von einer werthvollen Ehrengabe begleitet, weil er durch entschlossenes Handeln das Bombardement Malagas verhinderte, wo­mit die Seeräuber von Carthagena diese reiche Stadt bedrohten.

Berlin, 12. Sept. Wie man derSpen. Ztg." aus Wil­helmshaven mittheilt, wird sich Kapitän Werner dort im Laufe der nächsten Woche vor einem Kri-gsgericht über sein Verhalten in den spanischen Gewässern zu verantworten haben. Das Reichskanzler­amt hat in Bezug auf sehr zahlreiche Gesuche um Darlehen aus dem Jnvalidenfonds bereits Beschluß gefaßt. Die Bedingungen sind fol­gende: Nachweis der Sicherheit des Darlehensund der Genehmigung der Vorgesetzten Behörde, 4^2 Prozent Zinsen und Amortisation mit mindestens einem Prozent aus den ersparten Zinsen, und vollständige Tilgung spätestens in 38 Jahren. Der Emissionskurs ist für jedes einzelne Darlehen besonder» bestimmt, lieber jedes Darlehen wird zunächst eine Obligation ausgestellt; der Verwaltung des Jnvaliden­fonds wird aber das Recht Vorbehalten, die Ausfertigung von Obli­gationen su porteur in Stücken von 200 bis 5000 Mark zu fordern.

Gegen Ende dieses Monats oder gegen Anfang des nächsten

wird noch eine Konferenz von Seiten des Vereins deutscher Eisenbah­nen stattfinden, welche sich gleichfalls mit dem Eisenbahn-Betriebsregle­ment beschäftigen wird. Die jetzt im Reichskanzleramt schwebenden Berathungen gelten gewissermaßen als Vorbereitung für jene spätere Konferenz des Elsenbahnvereins. Auch aus dem preußischen Handels­ministerium liegt eine Reihe von Vorschlägen über die Abänderung des Brtriebsreglements zur Benutzung für beide Konferenzen bereit. Alle diese Arbeiten bilden ein Vorstadinm für die sehr umfassenden Refor­men, welche auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens nach allen Rich­tungen hin angestrebt werden und sich in etwa Jahresfrist vollziehen sollen. (Pr. Bl.)

Suhl, 9. Sept. Hier in Suhl herrscht gegenwärtig eine solche Regsamkeit in der Fabrikation aller möglichen Kriegswaffen, wie feit Jahren nicht mehr, und die Fabrikanten vermögen kaum die n öthigen Arbeiter herbeizuschaffen, obgleich der Arbeitslohn gegen früher