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Ara. 77.
Donnerstag, den 10. Juli.
1873.
Amtliche KsLarrntmachungen.
Calw. An die Ortsvorstcher.
Unter Hinweisung aus den Erlaß des Ministeriums des Innern vom 21. v. M., betreffend dis periodische Untersuchung der im Verkehr zur Anwendung kommenden Maße und Gewichte (Minist-AmtSbl. Nro. 19) werden die Ortsvorsteher beauftragt, bei sämmtlichen Handel- und Gewerbetreibenden, Wirthen u. dgl. in der nächsten Zeit wieder eine unvermuthele Visitation in Absicht auf die Einführung der Maße und Gewichte des metrischen Systems an der Hand der den Ortsbehörden seiner Zeit zuge» gangenen besondern Weisungen und Instruktionen vornehmen zu lassen. Ueber das Ergebniß dieser Visitation ist ein genaues Protokoll zu führen, aus welchem die Namen und Lokale der Gewerbetreibenden, die Zahl, Gattung und Beschaffenheit der angetroffenen Waagen, Maß- und Gewichtsstücke, sowie die Vorgefundenen Mängel und die mit Bezug hierauf getroffenen Verfügungen ersichtlich sein "müssen.
Dieses Protokoll, sowie auch die aus Anlaß der früheren Untersuchungen aufgenommenen Protokolle sind spätestens bis zum 1. August d. Js. hieher vorzulegen.
Den 7. Juli 1873. K. Oberamt.
Doll.
Calw. An die Ortsvorsteher.
. Das Oberamt sieht sich im Interesse der Bezirksangehörigen veranlaßt, daran zu erinnern, daß es zu Erlangung einer Jagdkarte nicht genügt, wenn, wie es in neuerer Zeit häufig geschieht, einfach die alte Jagdkarte eingeschickt oder vorgelegt wird; es ist vielmehr ein von der Ortsbehörde ausgestelltes Zeugniß vorzuweisen, worin bestimmt ausgesprochen ist, daß der lNaH- suchende nicht in den Fällen der Artikel 8 und 9 des Gesetzes vom 27. Oktober 1855 (Rgbl. S. 225) sich befindet. Non dieser Reget kann nur bei solchen Personen eine Ausnahme gemacht werden, welche dem Oberamte genau bekannt sind.
Oie Ortsvvrsteher haben die Betheiligten hierauf aufmerksam zu machen.
Den 8. Juli 1873. K. Oberamt.
Doll.
Vorladung
zur Schuldenliquidatiou.
In der für Feriensache erklärten Gant- sache des Jakob Friedrich Wein mann, Bauern von Wettenschwann, wird die Schuldenliquidation am Dienstag, den 23. September 1873, Vormittags 8 Uhr,
auf dem Rathhause in Altburg und in der gleichfalls für Feriensache 'erklärten Gant- sache des verstorbenen Gottlieb Friedrich Bai er, gewesenen Bäckers von Calw, wird die Schulden-Liquidation am Freitag, den 26. September 1873, Vormittags 8 Uhr,
auf dem Nathhause in Calw vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hierdurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder> auch statt dessen vor oder an dem Tage> der Liquidationstagfahrt durch schriftliche! Recesse ihre Forderungen und etwaigen Vorzugsrechte anzumelden und in dem einen oder andern Falle zugleich spätestens an der Liquidatiönstagsahrt die Beweismittel für ihre Forderungen und etwaigen Vorzugsrechte, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, zu Gerichtshandcn zu bringen.
Gläubiger, welche weder au der Li- quidatioustagfahrt noch vor derselben ihre ! Forderungen anmelden, die Unterpfands-" gläubiger ausgenommen, trifft der Ausschluß von der Masse mit dem Schluß der Liquidationstagfahrt. I
Die an der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger oder Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigeraus-!
schuffes, unbeschadet der Bestimmungen des I Art. 27 des Executionsgejetzes von, 13. November', 1855, der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Ac- tivprozesse gebunden; auch werden dieselben hinsichtlich des Abschlusses eines Borg- oder Nachlaßvergleichs als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen werden, soweit sie nicht schon vor der Tagfahrt ihre dießfällige Einwilligung im Voraus verweigert haben.
Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs, welcher am
Montag, den 22. September 1873, Vormittags 8 Uhr,
auf dem Rathhaus in Altburg und am Donnerstag, den 25. September 1873, Vormittags 8 Uhr,
auf dem Rathhaus zu Calw vorgenommen werden wird, wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an. Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Calw, den 2. Juli 1873.
König!. Oberamtsgericht.
Hartmeyer.
Oeseu-Verklmf.
Im Schulhaus zu Liebenzell stehen 2 ausgebrochene Kastenöfeu im Gewicht von 853 Pfund und 819 Pfund, welche am
Samstag, den 12. Juli. Vormittags 10 Uhr,
auf der Cameralamtskauzlei in Hirsau im öffentlichen Aufstreich verkauft werden.
Zum Anschluß hieran werden 3 alte tannene Stühle verkauft.
Kameralamt Hirsau.
Calw.
Garten Verkauf.
Die Stadtpflege Calw bringt am Montag, den 14. Juli 1873, Vormittags 8 Uhr,
auf dem Nathhaus ganz oder theilweise zur Versteigerung:
Vs Mrg. 42,1 Nthn. Garten zwischen dem Walkmühlsweg und der Nagold, neben Zimmermeister Kirchherr, früher Kaminfeger Eberhardt.
Anschlag pr. Ruthe 5 fl. Rathsschreiberei.
Hafsner.
Calw
Hansverkauf.
Christiane Elisabeths Eisenmann von hier bringt am Montag, den 14. Juli 1873, Vormittags 11 Uhr, auf dem Rathhaus zur Versteigerung: ein einstockigtes Wohnhaus mit einem gewölbten Keller an der Altburger Straße. Brandvers.-Anschlag 600 fl. Rathsfchreiberei.
Hafsner.
Calw.
Acker-Verkauf.
Der dem Schreiner Carl Friedrich Sieb in Calw gehörige Acker Nr. 1885 1 Mrgn. 18,6 Rthn. bei der Schaf-