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DaS Latwer Wechendlatt ersch eint wöchentlich drei, mal: Dienstag, Donner»- tag u. Kamst«:. Der Samstagsnummer wird in Unterhaltungsblatt beigegeben. Abonne- mentspreis halbjährl.lfl., durch die Post bezogen im Bezirk Ist. 16 kr., sonst in ganz Württemb. Ist. 30kr.

Amts- und Intelligenzbiatt für den Bezirk.

Für Calw abonnir, man bei derRedactionl auswärts bei den Bo - ten oder der nächstge- ^ legenen Poststelle. Die EinrückungSgc» bühr beträgt 2 kr. fiir die dreispaltige Zeile er deren Ra

oder

>taum.

Ar-. 74.

Donnerstag, den 3. Juli.

1873.

Mestekkungen

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für das zweite Halbjahr oder das dritte Quartal können noch täglich gemacht werden und zwar für hier bei der Unterzeichneten, für auswärts bei den betr. Postboten, Postämtern und Postexpeditionen. Abonnementspreis wie seither (s. oben am Kopf des Blattes). DE" Bereits erschienene Nummern werden nachgeliefert, soweit der Vorrath reicht.

Zu zahlreichen Bestellungen ladet freundlichst ein

Die Redaktion und Expedition des Cativer Wochenblatts.

Ärmliche Kekanntmachungrn.

C a l r>. Bekanntmachung in Betreff der öffentlichen Impfung.

Die öffentliche Impfung (vergl. Amtsbl. Nro. 5t) wird mit dem 31. Juli geschloffen, und mit diesem Tage geht auch »irre Termin zu Ende, bis zu welchem von den Jmpfpflichtigen die Erfüllung der Jmpfpflicht nachgewiesen werden muß. wofern ,-icht die gesetzliche Strafe der Verweigerung eintreten soll. Die Eltern oder Vormünder aller bis zum 31. Dezember 1872 ge­borenen Kinder werden daher erinnert, bis längstens zum 31. Juli d. I. die gänzliche oder zeitliche Befreiung derselben nachzuweisen, und zwar die gänzliche Befreiung

a) entweder durch Theilnahme an der öffentlichen Impfung,

b) , oder durch einen von einem Privatimpfarzt ausgestellten Impfschein,

o) oder durch den Nachweis des Ueberstehens der natürlichen Menschenpocken,

die zeitliche Befreiung

s) entweder durch ein ärztliches Krankheitszeugniß,

d) oder durch Vorstellung des Kindes vor dem Oberamtsarzt oder dem Stellvertreter desselben.

Die Ortsvorsteher haben rieß in den Gemeinden öffentlich bekannt zu machen.

Den 1. Juli 1873. K. Oberamt und Oberamtsphyfikat.

Doll. vr. Müller.

i M LLM'O Z SZ- KLTZI ZL.

7. K. Eifenbahnbauamt Liebenzell.

Lieferung don Marksteinen.

Die Lieferung von

ca. 600 Stück Marksteinen, 58om. hoch und 20/20 cm. stark, oben abgefaßt nach Zeichnung mit k. V. bezeichnet, ca. 400 Stück gewöhnliche Steine ohne Zeichen, im Uebri« gen wie die obigen, und ca. 200 Stück gespitzte, 43 cm. lang, sämmtlich an die Bahn zu liefern, werden in Akkord vergeben; Zeichnung und Lieferungsbedingungen können bei der Unterzeichneten Stelle eingesehen werden.

Die Offerte, welche die Preise pro Stück enthalten müssen, werden bis Dienstag, den 8. Juli 1873, Vormittags 10 Uhr, ^ntgegengenommen, zu welcher Zeit auch die Eröffnung derselben stattfinden wird.

. Liebenzell, 27. Juni 1873. K. Eisenbahnbauamt.

, Möll.

«WZ

^ Calw.

Stangen- nnd Brennholz- Verkauf.

Am Freitag, den 4. Juli, wer­den in den Stadt« Waldungen Sulz­wald und Hinterer Spitalberg:

31 Nadelholzstan­gen, bis 12 Cm. unten stark, von 7 bis 11 Meter lang,

124 Nadelholzstangen, 1330 Cm. un­ten stark, von 1016 Meter und längere,

14 Nadelholzstangen, 21 Cm. und mehr unten stark, bis 20 Meter lang,

109 Rm. Nadelholz, 38 Rm. ausberei­tete Nadelholzstöcke, 3 tannene Hau­klötze, 8 Trümmer, 24 Meter lang, 4523 Nadelmellen und 115^ Haufen unaufgebundenes Nadelreisach verkauft.

Zusammenkunft Morgens 7 Uhr beim Wegzeiger am Eichelacker.

Den 2. Juli 1873.

Gemeinderath.

Hornberg.

Jagd Verpachtung.

Die Jagd auf hiesiger Markung, welche 1900 Morgen enthält, wird am Mittw o ch, den 9. d. M., Mittags 1 Uhr,

auf hiesigem Nathhguse auf die nächsten 3 Jahre im öffentlichen Aufstreich verpach­tet, wozu man die Liebhaber einladet.

Am 2. Juli 1873.

Schultheißenamt.

Küb ler.

Verbot.

Das Baden inner halb der Stadt,

sowie außerhalb derselben in unmittelbarer Nähe von Straßen ist längst verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Geld-, be« ziehungsweisen Arreststrafen belegt. Stadtschultheißenamt.

Haffner, A.-V.

Dachtel.

Jagdverpachtung.

Am Dienstag, den 8. Juli 1873, Vormittags 8 Uhr,

wird die Jagd der hiesigen Markung von circa 1800 Morgen auf 3 Jahre im öffent­lichen Aufstreich wieder in Pacht gegeben. Den 28. Juni 1873.

Schultheißenamt.

Eisenhardt.

Privat-Anzeigen.

Danksagung.

Für die Beweise der Liebe,

welche unserer lieben Mutter

während ihres langen Kranken» N lagers zu Theil wurden, sowie

A für die Begleitung zu ihrer

Ruhestätte, besonders auch den Herren Trägern, sagen wir den innigsten Dank. Die trauernden Kinder:

David u. Katharina Pfrommer.