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Aro. 44

Dienstag, den 22. April.

1873.

Amtliche Bekanntmachung,n.

Calw. An die Ortsvorsteher, bctr. die Abstellung der bei der Oberfeuerfchau und auS Anlaß der

Kaminreinrgnng erhobenen Defekte.

Um den bei der Oberfeuerschau und bei der Kaminreinigung erhobenen Defekten eine raschere und zweckentsprechende Er­ledigung zu sichern, werden folgende Vorschriften gegeben, deren genaue Beachtung den Ortsvorstehern besonders zur Pflicht ge­macht wird:

1) Der Beseitigung der Oberfeuer sch au defekte haben die Ortsvorsteher alle Sorgfalt zu widmen. Diese Defekte find den betreffenden Gebäudebesitzern sofort nach Eintreffen des Oberfeuerschauprotokolls unter Anberaumung eine» zu Erledigung derselben angemessenen Termins mit dem Bemerken unterschriftlich zu eröffnen, daß gegen Säumige mit Strafe» eingeschritten werde, und darauf zu dringen, daß die Mängel so rasch als möglich und gründlich erledigt werden. Nach geschehener Eröffnung an die Betheiligten sind die Mängel und die zu ihrer Abstellung ertheiUen Auflagen und Termine auch der Ortsfeuerschau zur Kenntniß zu bringen, welche letztere sofort nach Abfluß der ertheilten Frist die Nachvisito.tion vor­zunehmen hat. Aus äcm Protokoll selbst muh zu ersetzen sein: äcr Tag äer g-scketz-nen Eröffnung an äie Kettzeiligten, ilie Frist, welch« für äie Lrkeäigung äer Defekte -rttzeikt ist, äie für äen säumniksall angeärotzte strafe, sowie äie Unterschrift äer Kettzeikigtcn ; ferner äie Zeit äer Nachvisitation äurch äie Grtsseuerschau, im Erkeäigungssall eine kurze aber genaue Angabe über Art nnä Keife äer Lrkeäigung, unä im »fall äer Nichterkeäigung eine Notiz über äie getroffene Verfügung.

Für die rechtzeitige Vornahme der Nachvisitation ist der Ortsvorsteher und, wo der Ortsfeuerschau von den ertheilten Anordnungen und Fristen Eröffnung gemacht worden ist, auch diese verantwortlich. Nach Ablauf der für die Wieder- vorlegunq des Protokolls an das Oberamt anberaumten Frist ist das letztere hierher wieder einzusenden.

2) Die Erledigung der Kaminfegerdefekte ist mit der gleichen Sorgfalt zu behandeln. Am Schluffe der jedesmali­gen Kaminreinigung hat der Ortsvorsteher die etwa Vorgefundenen Mängel und Gebrechen aus dem Dienstbuch des Kaminfegers in das Feuerschauprotokoll zu übertragen und im Uebrigen bezüglich der Abstellung derselben genau wie in der unter 1) angege­benen Weise zu verfahren, auch die Rachvisitation durch die Ortsfeuerschau ganz ebenso wie dort vornehmen zu lassen und sofort nach Erledigung der Defekte dem Oberamt hievon Anzeige zu erstatten. Ja keinem Fall äarf mit äer Einleitung äer Desekterkeäiguag so lange zugewartet weräen, bis von äem Gberamt eine spezielle Aufforäerung kiezu erfolgt , da sonst die vorhandenen Gebrechen und die Gefahr selbst oft ein ganzes Vierteljahr bestünde, ehe zu deren Abstellung geschritten würde, was durchaus nicht statthaft ist. Vielmehr ist bei der besonders gefährlichen Natur dieser Schäden darauf hinzuwirken, äaß augcabkickkick äic Acfeitigung äcrftkbea «ingekeitet wirä.

Das Oberamt versieht sich zu den Ortsbehörden, daß dieselben diesem wichtigen Gegenstände die ihm gebührende Auf­merksamkeit um so mehr zuwenden, als das Oberamt die Einhaltung der gegebenen Vorschrift strenge überwachen und keinerlei Versäumnisse dulden wird.

Den Mitgliedern der Ortsfeuerschau ist Vorstehendes gleichbald zur Kenntniß zu bringen und eine Urkunde hierüber im Feuerschauprotokolle niederzulegen.

Den 18. April 1873. K. Oberamt.

Doll.

' C a l w.'

Ganterkenntniß.

In ^er Schuldensache des mit unbe­kanntem Aufenthalt von Hause abwesenden Gottlob Domppert, Flaschner von Sim- mozheim, gebürtig von Ditzingen, OA. Leon­berg, hat man, nachdem sich laut der Ver­mögensuntersuchung vom 31. v. Mts. eine Ucberschuldung von 880 fl. 34 kr. ergeben hat, gegen den Gemeinschuldner den Gant erkannt, wovon derselbe mit dem Anfügen in Kenntniß gesetzt wird, daß ihm die in der Sache weiter ergehenden Verfügungen ledig­lich durch Aushang am Gerichtsgebäude werden zugestellt werden.

Calw, den 17. April 1873.

K. Oberamtsgericht.

Hartmeyer.

Revier Stammheim.

Gypser-Sand-Verkauf

von

verschiedenen Wegen im Staatswald Dicke« mer Walo am

Donnerstag, den 24. d. M.

Zusammenkunft Nachmittags 2 Uhr bei der Eisenbahnstation Teinach.

Stammheim, 21. April 1873.

K. Revieramt.

Weinland.

Revier Liebenzell.

Stammholz-Verkauf.

Am Dienstag, den 29. April, Vormittags 10 Uhr, auf dem Rathhaus in Liebenzell:

Kälbling, Abth. Rollmiß

880 Stück tannen Lang- u. Klotzholz mit 848 FM.,

Oberer Badwald

437 Stück mit . 392 FM.,

Stein berg

50 Stück mit . 15 FM.

Revier Stammheim.

Wiederholter Akkord

über

Seilen von circa 90 Festmeter Nadelstamm­holz aus dem Staatswaid Dickemer Wald auf den Bahnweg am

Donnerstag, den 24. d. M. Zusammenkunft Nachmittags 2 Uhr bei der Station Teinach.

Stammheim, 21. April 1873.

K. Revieramt.

>Weinland.

Revier Stammheim.

Versteigerung

von

5 Loosen Besenpfriemen und 3 Loosen

u n aufbereitetem Nadelreisach von Kul­turplätzen im Staatswald Dickemer Wald am Donnerstag, den 24. d. M. Zusammenkunft Nachmittags 3 Uhr auf dem Bahnweg bei der Einmündung der Herrschaftsstaige.

Stammheim, 21. April 1873.

K. Revieramt.

Weinland.

Ofen- rc- -Verkauf:

Am Mittwoch, den 23. d. Mts., Nachmittags 3 Uhr,

werden eiserne Herdbestandtheile und ein alter Ovaloken in der Postscheuer hier im Aufstreiche verkauft.

Calw, den 21. April 1873. Kameralunterpflege.

Calw.

Nadelreisach - Verkauf.

Am Mittwoch, den 23. April, werden im Stadtwald Spitalberg 1600 Nadelwellen und 18Vs Haufen unaufbereitetes Nadel­reisach

im Aufstreich verkauft.

Zusammenkunft Morgens 9 Uhr im Schlag unterhalb des Falkensteins.

Den 21. April 1873.

Gemeinderath.