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Das Lal««r Wach «nblatt erscheint wöchentlich drei­mal: Dienst«-, Donnerr- ta- u. Samstag. Der Samstagsnummer wird ein Unterhaltungsblatt beigegcben. Abonne­mentspreis halbjährl.lfl., durch die Post bezogen im Bezirk Ist. 16 kr., sonst in ganz Württemb. Ist. 30kr.

Calwer Wochenblatt

Amts- und IntelligenMatt für -en Kezirk.

Für Calw abormirt man bei der Redaktion, auswärts bei den Bo. ^-^ten oder der nächstge» legenen Poststelle. Die Einrückung»»«, bühr beträgt 2 kr. M die dreispaltige Zeile oder deren Raum.

Nro. 43.

Samstag, den 19. April.

1873.

Amtliche Krkanntmachlmgen.

Calw. Aushebung 1873.

Der von der Departements-Ersatz-Kommission genehmigte Reiseplan für das dießjährige Kreisersatz g esch äst im Landwehrbataillonsbezirk Calw ist folgendermaßen festgestellt:

15. April

16.

17.

18.

19.

20 .

2t.

22 .

23.

24.

25.

26.

27.

28.

29.

30. 1. 2 .

3.

4.

5.

6 .

April

Mai

Musterung in Neuweiler.

Sonntag. Reise nach Liebenzell.

Musterung in Liebenzell und Neisenach Calw. Musterung in Calw.

Loosziehung in Calw und Reise nach Calmbach. Musterung in^-almbach.

Reise nach Herrenalb.

Musterung in Herrenalb.

Sonntag. Reise nach Neuenbürg.

Musterung daselbst.

Loosziehung daselbst und Rückreise nach Calw.

Vormittags

Vormittags

Reise von Calw nach Wildberg.

Musterung in Wildberg und Reise nach Altenstaig.

Musterung in Altenstaig und Reise nach Nagold.

Musterung in Nagold.

Loosziehnng daselbst.

Sonntag. Reise nach Bondorf.

Musterung in Bondorf und Reise nach Entringen.

Musterung in Entringen und Reise nach Herrenberg.

Musterung in Herrenberg.

Loosziehung daselbst und Reise nach Gechingen.

Mu ster un g in Gechin gen u. Reise n. Neuweiler. >

Bei der Musterung haben sich die Pflichtigen, sowie die betreffenden Ortsvorsteher präzis an den bestimmten Terminen in nachstehender Reihenfolge einzufinden, und zwar:

1) bei der Musterung in G chingcu am 23. April:

9 Uhr: die Pflichtigen von Althengstett, Dachtel, Deckenpfronn;

10 Uhr: von Gechingen, Holzbronn, Ostelsheim;

11 Uhr: von Stammheim;

2 ) bei der Musterung in Ncuweiler am 26. April.

9 Uhr: die Pflichtigen von Agenbach. Aichhalden, Altbulach, Bergorte, Breitenberg, Emberg;

10 Uhr: von Hornberg, Liebelsberg, Martinsmoos, Neubulach, Neuweiler;

11 Uhr: von Oberhaugstett, Oberkollwangen, Röthenbach, Schmieh, Teinach, Würzbach, Zwerenberg;

3) bei der Musterung in Liebenzell am 28. April:

Vormittags 8>/s Uhr: die Pflichtigen von Dennjächt, Ernstmühl, Hirsau, Liebenzell;

lO/e Uhr: von Mottlingen, Monakam, Neuhengstett, Oberkollbach, Oberreichenbach;

10VL Uhr: von Ottenbronn, Simmozheim, Unterhaugstett, Unterreichenbach;

4) bei der Musterung in Calw am 29 April:

Vormittags 8 Uhr: die Pflichtigen von Altburg und Calw;

10 Uhr: diejenigen von Sommenhardt, Speßhardt, Zavelstein.

Bei der Musterung haben sich in den oben genannten Terminen und Orten nicht nur alle im Jahr 1853 geborenen, im Aushebungsbezirk gestellungspflichtigen jungen Männer, sondern auch die in den Jahren 1850, 1851 und 1852 geborenen, über deren Militärpflicht noch nicht definitiv entschieden ist, bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen und Nechtsnachtheile zu stellen. Nicht zu erscheinen haben nur die zum Einjährig-Freiwilligen-Dienst Ermächtigten und die Kranken, sowie diejenigen Angehörigen der früheren Altersklassen, welche vom Oberamt in den Stammrollen gestrichen und also entweder bereits ausgehoben oder zur Ersatzreserve verwiesen oder als dauernd unbrauchbar von der Departementsersatzkommission ausgemustert worden sind, oder welche in anderen Aushebungsbezirken gestellungspflichtig wurden. Alle gestellungspflichtigen Angehörigen früherer Altersklassen haben zuverlässig die ihnen im vorigen Jahre behändigten Loosungs- und Gestellungsatteste mitzubringen.

An der Loosziehung am 3V. April,

welche Morgens 8 Uhr beginnt und für die Pflichtigen sämmtlicher Amtsorte inCalw stattsindet, haben, wofern nicht in einzelnen Fällen etwas Anderes bestimmt wird, nur die gestellungspflichtigen Mannschaften von 1853 Theil zu nehmen. Auch haben bei diesem Akte die Ortsvorsteher nicht zu erscheinen.

Sollten Militärpflichtige, welche früher im Bezirke sich aufhielten, ihren Aufenthalt veränderten und demgemäß in den Stammrollen gestrichen wurden, neuerdings in den Bezirk zurückgekehrt sein, so wären dieselben in die Stammrollen neu einzutragen, zur Musterung vorzuladen und hievon ungesäumt Nachricht hierher zu geben. Ebenso ist dem Oberamt von jeder An- und Ab» Meldung eines Pflichtigen ohne Verzug Anzeige zu machen.

Sobald die Stammrollen den Ortsvorstehern wieder zukommen, was in den nächsten Tagen geschehen wird, haben fi« vorstehenden Anordnungen zu Folge die Pflichtigen zu den Musterungsterminen, sowie zur Loosziehung vorzuladen und für deren rechtzeitige Gestellung Sorge zu tragen. Gleichzeitig mit der Vorladung ist den Pflichtigen alles Lärmen und Schreien bei Strafe zu untersagen. Für Kranke, Krüppel, Blödsinnige, welche bei der Musterung nicht persönlich erscheinen können, sind neben ärztlichen Zeugnissen auch solche von der Ortsbehörde vorzulegen.

Schließlich werden die Ortsoorsteher angewiesen, auch diejenigen Personen, zu deren Gunsten Zurückstellungs-Ansprüche geltend gemacht worden sind, auf den betreffenden Musterungstermin vor die Kreisersatz-Kommission gleichfalls vorzuladen.

Den 7. April 1873. K. Oberamt.

Doll.

Calw. An die Ortsvorsteher.

Da die bisherigen Instruktionen für die Polizsidiener in Folge der Veränderungen in der Straf- nnd Polizeistrafgesetzgebung unbrauchbar geworden sind, so wird jedem Ortsvorsteher ein Exemplar einer nach dem neuesten Stande bearbeiteten Instruktion unter Nachnahme des Preises von 21 Kreuzern demnächst zugchen. Dasselbe ist dem Polizeiviener zuzustellen mit der Weisung» sich stets genau nach den Vorschriften dieser Instruktion zu benehmen. Würden in einzelnen Orten mehrere Exemplare gewünscht, so wäre solches anzuzeigen.

Zugleich sind diese Offizianten in den Besitz von besonderen Dienstbüchern zu setzen, welche über ihre amtliche Thätigkeit fortlaufend Auskunft zu geben haben, in welche daher sämmtliche Dienstleistungen, Meldungen rc. einzutragen sind. Diese Dienst»