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alt in Deutsch- den Vortheil Set, hat sich im > gehabt, indem- hlr. betrug, die . hinter der rech- habern der Bank 34—1872 über-
ten 727,156Thlr.
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üsenstraße 45.
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Schwein
22. Februar, Uhr,
ürth Seeg er.
Ein Mädchen sucht im Stricken und Nähen mehr
Beschäftigung.
äheres bei
Frau Engelfried.
wird ein ehrliches ordentliches Mädchen, welches-.Liebe zu Kindern hat. Der Eintritt könnte sogleich erfolgen. Zu erfragen bei der Expedition d. Bl.
Einen neuen eichenen
Den Herren Pflegern und Capitallsten empfehle ich mich zum
Ein-und Verkauf
von StaatsobUgationen, Pfandbriefen, Gffeetetz und Lotterie-Loosen jeder Ar,.
Ferner bin ich gerne bereit zur Umwechslung vpn Ziys - C 0 u ö 0 n S ülld Besorgung des Jncasso's oder Verkäufe von Wechseln auf alle Platze und sichere möglichst billige Und pünktliche.Besorgung zu; auch ertheile ich Auskunft über stattg efundene Loos- und GeÄinnziehuUgen und Nehme Lötterie-Loose gegen billige Entschädigung zur Vormerkung an. Von mir gekaufte Loose werden unentqelblichvorgemerkt.
- Emil Georg«.
put 2 verschließbaren Schubladen, 244 Cen- timeter lang und 100 Centimeter breit, skr eine Wirthschaft oder auch ein Bureau passend, hat im Auftrag zu verkaufen
Louis Dingler, Kdlerwirth.
Calw.
Zugelaufener Hund.
Es ist mir vor einigen Tagen ein schwarzer Spitzerhund zugelaufen, welchen der Eigen- thümer gegen Ersatz der Einrücknngsgebüh- ren b.i mir abholen kann.
Martin Hajo.
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Marie Muttern, Wittwe.
2K Wägen Dung
Hüben zu verkaufen
Gebrüder Burkhardt, Naislacher Mühle.
Franz Märtin
Stuttgart,
CaltverstraHc 38.
empfiehlt sein Läger in Glas, Pohestain und Steingut, für Gafihöfe, Restaurationen und Haushaltungen; eigene Glasschleifern und Gramrung.
Ottenbronn,
liegen gegen gesetzliche Sicherheit zum Ausleihen parat bei
. Heinrich Drejcher,
Liebe lsberg.
1000 fl. PflegMd
liegen gegen gesetzliche.Sicherheit zum Ausleihen paiat bei
— Joh. Georg Braun,..
E a I w.' Frucht-Preise am 8. Februar 1873.
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Stadtsehultheiftenamt.
— Calw- Tagesordnung der Sitzung des K. KreiSstrafgerichS am Dienstag, den 18, Febr.: 1) Vorm. 9Uhr: Wilhelm Pater- Tag- löhner von Calmbach, OA. Neuenbürg, wegen Diebstahls; 2) Nach 9 Uhr: Wendelin Eisele, lcd. Maurer von Grünwinkel; Baden, und Wilhelm Philipp, led. Maurer von Bulach, Baden, wegen Diebstahls; 3) Vorm. 10 Uhr: Göttlich Friedrich Brensinger, Taglöhner von Ludwigsburg, wegen Diebstahls; 4) Nach 10 Uhr: Michael Simon Füll, Dienstknecht von Gaisbach, OA. Oehringcn, wegen Diebstahls.
O Calw. In den öffentlichen Sitzungen deS K. Kreisstrafgerichts kamen folgende Fälle zur Verhandlung und Abnrtheilnng: Am 7. Februar: 1) Jakob Qneck, lediger Bsrtenmacher von Lustnau, DA. Tübingen, der im hiesigen Oberamtsgerichts-Gefängniß die Entscheidung des K. Kaffatiünshofs über die von ihm wider das Er- krrinrnitz- des KreiSfträfgerichtS dahier vom 30. Dez. v. I., welches ihn wegen Diebstahls zu 3 Jahr Zuchthaus vernrtheilt, erhobene Nichtigkeitsbeschwerde abzuwartcn hatte, ist am 15. Januar aus diesem Gefängniß entflohen und hat, um seine Flucht zu bewerkstelligen, die Fi a» des Gerichtödiener- in den Vorvhrn des Gefängnisses cin- g<sp«rrt. Nachher begab er sich nach Slammhkim zu der Frau des damals m Haft gewesenen Holzhauers Joh. Georg Schuhmacher, sowie auch nach Kcunthciin zu der Frau des in der gleichen La^e befindlich gewesenen Ankerwirthö Pfrom mcr und versuchte von diesen durch Vorzeigen eines falsche» Zettels und unter Vorspiegelung falscher Thaisachen Geld zu erlangen, was ihm jedoch nicht gelang, wohl aber nahm er von Erstkrc: ein Nachtessen» vor« Letzter« Ge-! tränke an. Hiedurch hat er sich der widerrechtlichen Einsperrung! eines Menschen und zweier theilS vollbrachter, theils versuchter Betrügereien schuldig gemacht, wegen welcher Vergehen er zu der Ge- fänguißstrafe von 1 Monat und 15 Tagen vernrtheilt wurde, die er nach seiner 3jährigen Zuchthausstrafe zu erstehen hak. 2) Der Dienst- knrcht Andreas Hart mann von Warth, OA. Nagold, bestahl seinen Dienstherr», der Strafklage erhoben hat, dadurch, daß er zwei, je
5 Simri haltende Säcke Haber ans der Bühnekammer in diebischer Absicht wegnahm. Seiner.Behauptung, daß er den Hab« den Pferden seines Dimsthtrrn habe füttern wolle», widersprachen, die Zeugen- Aussagen, dagegen wat nicht zu beweis«;, daß er die Bühnekammer- thiire mittelst ErbrkchrüS geöffnet häbe. So wurde er unter Freisprechung von der Beschuldigung eines schweren, wegen eine- einfachen Diebstahls zu der G.-fängnißsträfe von einem Mdnüke verürlhei 3) Wegen Bedrohung und versuchter Nöihigung erkannte das Gericht gegen den ledigen Steinbrecher FraiizeSko Re gasig von Cardono el Cänipe, Provinz Mailand, Italien, eine Gesängmßstrajc vyn einem Monat. Seines Längstens ungcachtel wurde durch die Zeugenaussagen festgestcllt, daß er den Skeinbrccher Johann Friedrich Albr.echt dahier durch dl: Drohung, er mache ihm seine Frau und Kinder caput, wenn er seinen, Lohn nicht bekomme, zur Äusbezahlung eines vermeint- licheä Lohügulhabens zu nöthigen versuchte» wodurch er zugleich die Älbrecht'sche Ehcfräü, welche, wie ihr Ehemann Strasklage er- Höl/M, mit einem Verbrechen bedroht hat. — Am 11. d. Ä?.: 1) Ja« kob' Armbrnster, lediger Taglöhner von Spielberg, OA. Nagold, gegen welchen am 9. Oktober v. I. wegen zweier einfacher, seinen 2. Rückfäll begründender Diebstähle und wegen unerlaubten öffentlichen AuSspielens von Sachen, ciisc Zuchthausstrafe von einem Jahr und vier Monaten erkannt worden ist, hat nach 'Abschluß der dießsälligen Voruntersuchung weitere Diebstähle zugestanden/ die heute uachträglich verha gelt windln.' Der zu diesem Zwecke vom Zuchthaus hicher gelieferte Beschuldigte, ein frecher verkommener Mensch, benahm sich denn auch während der Verhandlung so unanständig, daß sich da» Gericht veranlaßt sah, dessen Abführung in das Gefängniß und die Fortführung der Verhandlung iu seiner Abwesenheit zu verfügen. Das über ihn gefällte Unheil lautet, cs soll: der Beschuldigte unter Freisprechung von der Beschuldigung eines schweren Diebstahls wegen sieben einsachcr, theils seinen ersten, theils seinen zweiten Rückfall begründender Diebstähle zu der weiteren Zuchthausstrafe von einem Jahr und fünf Monaten vernrtheilt und zugleich die Zulässigkeit von