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Calwer Wochenblatt

Amts- und InteliigenMatt für den Dezirk.

Für Talw ab-nnirt man bei derRedactio», auswärt» bei den Bo» ^.^.ten oder der nächstge- ^ legenen Poststelle. Die Einrückung-ac» bühr beträgt 2 kr. für die dreispaltige Zelle oder deren Raum.

Nro. 64.

Donnerstag, den 6. Juni

1878.

Amtliche Dekanntmachnngen.

Calw. An die Gemeindebehörden.

Dieselben werden auf den Erlaß des K. Ministeriums des Innern vom 22. v. M. (Minist.-Amtsblatt Nro. 19), betreffend die Förderung der Bestrebungen der anthropologischen Gesellschaft, mit der Aufforderung hingewiesen, diesem Gegenstand die ge­bührende Aufmerksamkeit zuzuwenden.

Weitere Belehrung kann hier stets eingeholt werden.

. Den 3. Juni 1872. K. Oberamt. Thym.

Aufnahme von Zöglingen in die Acksrbaufchulen.

Da mit dem Ablauf des Schuljahres 1871/72 wieder eine Anzahl von Zöglingen in die Ackerbauschulen zu Hohenheim, Ellwangen, Ochsenhausen und Kirchb erg ausgenommen wird, so werden diejenigen Jünglinge, welche sich um die Aufnahme bewerben wollen, aufgefordert, sich innerhalb 4 Wochen von heute an gerechnet je bei dem Vorsteheramt derjenigen Ackerbauschule, in welche sie einzutreten wünschen, zu melden. Die Aufzunehmenden müssen das 17. Lebensjahr zurückgelegt haben, vollkommen gesund und für anhaltende Feldarbeiten körperlich erstarkt, mit den gewöhnlichen landw. Arbeiten bereits vertraut sein und lesen, schreiben und rechnen können, wie auch die Fähigkeit besitzen, einen populären Vortrag über Landwirthschaft gehörig aufzufaffen. Kost, Wohnung und Unterricht erhalten dieselben für die von ihnen zu leistende Arbeit. woneben sie nach Maßgabe ihrer Leistun­gen unWhres Verhaltens je am Jahresschluß noch mtt besonderen Prämien bedacht werden. Etwaigen Bedürftigen wird außer­dem einige Unterstützung gereicht. Mit dem Eintritt in die Schule übernehmen sie die Verpflichtung, abgesehen von etwaiger Ein­berufung zum Militär, den vorgeschriebenen Lehrkurs, welcher in Hohenheim, Ellwangen und Ochsenhausen drei Jahre dauert, in Kirchberg zunächst versuchsweise auf 2 Jrhre bestimmt worden ist, vollständig durchzumachen.

Mit den unter oberamtlichem Bericht einzubeförderndcu Eingaben ist ein Taufschein, Impfschein, sowie ein Zeugniß de» Gemeinderaths über den Stand und d°n etwaigen Grundbesitz des Vaters, über die Einwilligung desselben zum Vorhaben seine» Sohnes, über das HeimathSrecht, das Prädikat und die Laufbahn des Anfznnehmenden, sowie ferner darüber vorzulegen, welch?» Vermögen der Letztere von seinen Elterx dereinst nach Wahrscheinlichkeit zu erwarten hat. .Diejenigen, welche die erforderlichst» Ausweise beibringen und nicht durch besonderen Erlaß zurückgewiesen werden, haben sich am

Montag, den 15. Juli d. Js.,

Morgens 7 Uhr, zur allgemeinen Prüfung in Hohenheim einzufinden.

Stuttgart, den 23. Mai 1372. K. Centralstelle für die Landwirthschaft. Oppel.

Calw. An die Orrsvorsteher.

Dieselben werden hiemit aufgefordert, die Abonnementsgebühren für das den Gemeinden zukommende Exemplar de» Skaatsanzeigers pro 1. Juli 1872/73 mit je 4 fl. binnen 8 Tagen hieher einzusenden.

Den 5. Juni 1872. K. Oberamt. Thym.

Vorladung zur Schuldenliquidation.

In der für Feriensache erklärten Gant, sache des Carl Wolpoldt, Rothoerbers in Calw, wird die Schuldenliquidation am Freitag, den 6. September 1872, Vormittags 8 Uhr,

auf dem Rathhause in Calw vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hierdurch vor- geladen werden. um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch statt dessen vor oder an dem Tage der Liquidationstagfahrt durch schriftliche Recesse ihre Forderungen und etwaigen Vor­zugsrechte anzumelden und in dem einen oder andern Falle zugleich spätestens an der Liquidationstagfahrt die Beweismittel für ihre Forderungen und etwaigen Vor­zugsrechte, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, zu Gerichtshanden zu bringen.

M Gläubiger, welche weder an der Li­quidationstagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen anmelden, die Unterpfands­gläubiger ausgenommen, trifft der Ausschluß von der Masse mit dem Schluß der Liqui­dationstagfahrt.

Die an der Tagsahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Eüterpfleger oder Gantanwalt, jder Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigeraus-

schusses, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Executionsgesetzes vom 13. November 1855, der Verwaltung und Ver­äußerung der Masse und der. erwaigen Ac- tivpro^effe gebunden; auch werden dieselben hinsichtlich des Abschlusses eines Borg- oder Nachlaßvergleichs als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend an­genommen werden, soweit sie nicht schon vor der Tagfahrt ihre dießfällige Einwilligung im Voraus verweigert haben.

Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs, welcher am

Donnerstag, den 5. September 1872, Vormittags 9 Uhr,

aus dem Rathhaus zu Calw vorge­nommen werden wird, wird nur denjeni­gen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forde­rungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche sünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation fan. Als besserer Käufer wird nur Derje­nige betrachtet, welcher sich für ein höheres ! Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine ! Zahlungsfähigkeit nachmeist.

Calw, den 1. Juni 1872.

K. Oberamrs-Gericht.

H a r r m e p e r. :,

Gläubiger-Aufruf.

Ansprüche an die verstorbene Wittwe des Schreiners Nüßle, Christiane, geb. Rempp dahier, sind binnen 15 Tagen von heute an bei der Unterzeichneten Stelle anzumel­den, widrigenfalls dieselben bei der Verlas­senschaftsauseinandersetzung unberücksichtigt bleiben würden.

Den 3 t. Mai 1872.

K. Gerichtsnotariat.

Majer.

Revier Liebenzell.

Hotzverkaus.

Freitag, den 7. Juni,

Vormittags 10 Uhx, im Ochsen inMött- lingen aus dem Steinichshau bei Möttlingen:

248 Stück Nadelholzstammholz; 117 Rm. Weißtannenrinde; 48 Rm. tannene Reisprügel.

Vormittags 810 Uhr wird das Ma­terial im Wald vorgezeigt.

Calw.

Erklärung.

Tie Unterzeichnete erklärt hiemit, daß sie mit Unrecht den Andreas Hennefart.h