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Calw.

E andwirthschastlichcr Bezirksverein.

General - Versammlung desselben am 30. ds., als am Andreasfeiertage, Mittags 1 Uhr, im Gasthof zam Badischen Hof.

Tagesordnung:

Rechenschaftsbericht, Wahl des Vorstandes und Ausschusses, - Besprechung über Versuchsfelder, einschließlich der künst lichen Dünger.

Zu recht zahlreicher Theilnahme ladet hiemit freundlichst ein Calw, den 25. Nov. 1871. Ter

Sn cui^keltt n.

HH In den öffentlichen Sitzungen des K. Kreisstrof-Gerichts Calw vom 21. Noo. d. IS. kamen folgende Fälle zur Verhandlung und Aburttzeiliing: 1) Die Untersuchungssache gegen den verheiraiheten Bäcker Friedrich Renz von Haiteidach, O.-A. Nagold. Wie onrch das Eraeb- nitz der Verhandlung sestgesttlll ist, hal der Beschuldigte am t. Sept. d. Js.

Abends etwa um 6 Uhr in seinem Hause in der Auslegung des Zornes vor­sätzlich gegen seine Ehefrau e ne mit Speisen gefüllte irdene Schüssel geworfen und ihr dadurch 3 Wunden zugefügt, welche eine Arbeitsunfähigkeit der Ver­letzten in der Tauer von nahezu 3 Wochen verursacht hat. Solche Folgen seiner Handlung rvnnte de. Beschuldigte als sehr wahrscheinlich vorhersehen.

Wegen dieser im Assekle verübt n Körperverletzung veru.thcilte ihn das Ge­richt zu der Bezirks-Gesängnißstivse eon 16 Tagen, sowie zum Er,atze der Kosten. 2) Die Ehefrau des Johann Georg Ederlc, Siebmacherü von Un- tcriha heim, O.-A. Nagold, Margaretha, geb. Vetter, welche schon früher mit rem Verluste der bürgert chen Ehren- uns der Dienst-Rechte und letztmals durch Erkenntniß des ObewamtS-Gerichts Nagold vom 1.Oktober 1862 wegen eines freiwillig ersetzten Diebstahls mit 3 Wochen Bczirks-Gesängniß bestraft worden sit, ließ sich wiederum einen Diebstahl zu Schulden kommen, indem sie am 2, Sept. o. >J. Abends auf der Markung Unlerlhalheim von dem auf dem Acker der Wittwe Brigitte Göz von da ausgebreileten Haber im Werth von 30 kr. in diebischer Absicht wegaenommcn hal. Sie läugnete zwar die Thal auf's Hartnäckigste und ließ sich überdi.ß noch durch Rechts -'.'nwalt Klinger in Ealw verihcidigen. Das Gericht erklärte sie für schuldig und ver- urtheilte sie zu der Zuchlpolizcihausstrafe von 36, Monaten, sowie zum Er­sätze der Kosten. 3) Der verheiralhcle Schlosser Ehristlan Krauß vew Her- rcnberg stand unter der Beschuidignng vor der Anklagebank, dem Nebenlicger scii.es Hopfengarteils einen Zwetschgen- und einen Pflanmen-Baum abgesägt und das Holz in diebischer Absicht abgeführt zu haben. Der Beschuldigte wollte nicht wissen, wie er in den Besitz dieser Bäume gekommen sei, indem er angab, eS werden ihm b.se Leute einen Streich gespielt haben. Durch die Aussagen der Zeugen wurde er jedoch des fortgesetzten Diebstahls für über­wiesen angenommen und >m Hinblick auf seine früheren Stlascn wegen poli­zeilich strafbaren Diebstahls zum Verluste der bürgerlichen Ehren- und der Dienstrrchte und der Bezirks-Gesänanißstrase von 4 Wochen verurtheilt, auch

znm Ersätze der Kosten verpflichtet." Als Verteidiger stand dem Beschuldigten ^Gründunqsv7ri°de"würde Rechts-Anwalt Schwarzinann in Ealw zur «Leile. 4) Johann Georg Mast, ^ welche die Regierung ! verwiitweler Taglohner von Jsetshausen, O.-A. Nagold, ließ sich, solange er Even, w i v

noch Gemeindewaldschütze war, gegenüber dem ibm Vorgesetzten Waldmeister verläumderische Bezichte zu Schulden kommen, wegen welcher seine Verurth.i- lui-.g zu einer 12rägigcn Bczwks-Gcfängiutzstrasc, sowie seine Verpflichtung zum Ersätze der K. sten ersolgl ist. Verlheidiger Rechts-Anwalt Schwa, zmanu in Ealw. Endlich 5) die Untersuchungssache gegen s. den ledigen Taglöhner Andreas Schäfer von Vieroth, bair. Bez.-Amls Bamberg und b. des ledigen Taglohner Johann R oiger von Püchau, bair. Bez.-Aints Neunburg, wegen Diebstahls. Dieselben haben zn Anfang des vorigen Monats eines Vormit­tags in der Nähe von Calw auf der im Bau begriffenen Pforzheimer Eisen­bahnlinie, während wegen Regenwetters dort nicht gearbeitet wurde, ein dort gelegenes größeres Stück Holz im Wcrlhe von 12 kr. gemeinschaftlich verspät­ten und in diebischer Absicht weggenommen. Sie wurden unter Freisprechung von der Beschuldigung eines erschwerten Diebstahls, weil nicht erwiesen wer­den konnte, daß die entwendete Sache der össcntlichcn, Sicherheit anvertraut werd.cn mußte, wegen eines polizeilich strafbaren Diebstahls und zwar Roiger mit Berücksichtigung seiner Vorstrafe, zn 8, Schäfer zu 4 Tagen Bezirks-Ge- fängniß verurtheilt und jeder der beiden Beschuldigten zum Ersätze von je der Hälfte der Untersuchungskosten, auch jeder znm Ersätze der Kosten des Voll­zugs seiner Strafe verpflichtet.

Stuttgart, 22. Novbr. (Kassationshof.) In der zu Reut­lingen erschienenen neuen Bürger-Zeitung vom 2. Nov. 1870 wurde unter der Rubrik vom Kriegsschauplatz vor Paris der angebliche Feld­brief eines Soldaten veröffentlicht, dalirt Camps bei Paris, den 19.

Okt. 1870, welcher gegen Offiziere und Unteroffiziere der im Kriege mit Frankreich im Feld gestandenen Württ. Division in Beziehung auf ihre Dienstverrichtungen u. s. w. Schmähungen enthielt. Hie- gcgkii hat das K. Kriegsministerium Klage erhoben und nachdem der Prozeß, der Anfangs bei dem Gerichtshöfe in Tübingen verhandelt worden, einen wechselvollen Gang genommen hatte, wurden den 22.

Mai d. I. von dem hiezu bestellten Kreisstrafgerichte Calw 1) gegen den Cinsendcr des Artikels, Fabrikant Adolf Roth von Reutlingen, wegen milteist der Presse versuchter ehrenrühriger Nachrede und wegen Ehrenkränkung mittelst der Presse, 2) gegen den Zcitungöredakteur Gustav K ölt r eurer von da wegen Beihilfe, je Festungsariest- und Geldstrafen e launl. (Den Bericht über diese Verhandlung s. in Nr.

60 d. Bl. vom 25. Mai). Im Auftrag der Verurtheilten ergriff R.-A. Wolbach in Stuttgart das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbe schwel 2?, worüber heule ^ffnito.che 'ii'nhaudlmig s

Spruch des Kreisstrafgerichts Calw wegen Mangels in der Form (der thatsächlichen Feststellung) als nichtig ansgehoben und die Be- schiverdeführer Adolf Roth und Gustav Köllreuter von der Beschulst, gung der Vcrlcnmdung mittelst der Presse freigesprochen wurden unter Ueberuagme der Kosten auf die Staatskasse. (Schw. M.)

In Schmieden, OA. Cannstatt, fand am Abend des 21. Nov.' der Zimmermann B., als er von seiner Arbeit nach Hause kam, seine 49 Jahre alle Frau auf der Vorbühne erschlagen kalt im Blute liegen. Einige hundert Gulden sollen fehlen. Der Dieb hatte sich vermuthlich im oberen Tlicile des Hauses aufgehalteu, um die günstige Zelt für sein Vorhoben abzuwarlen. Die orau war gewohnt, ihrem Mann das Essen zu bringen und scheint im Begriffe gewesen zu sein, dieß zu thuu, als sic oben ein Geräusch vernahm, hinaufging und dm Todcsstreich. wie es scheint, mit einem Maurerhammer erhielt. Der Thäter ließ sich noch das Essen schmecken, man fand ans dem Tische den Rest von cingeschlagenm Eiern, Brod und einen geleerten Krug. Der Tuat dringend verdächtig ist ein Verwandler des ZunmermannS, der aus dem Arbeitshaus in Ludwigsburg entwichene Sträfling B.

Die Eröffnung der Sitzungen des Schwurgerichtsho?S in T nbin^

gen im 4. Quartal findet am Montag, den 18. Dezember L. I., Morgens 9 Uhr, statt. Zum Vorsitzenden ist Kreis crichlerath Bü­cher in Stuttgart, zu dessen Stellvertreter Kreisrichter Zeller in Tü­bingen ernannt. (Sl.-A.)

Das Militürbczirksgericht in Landau verurtheiltc den Sol­daten Joseph Kern (Tlschlcrgeselle aus Bernzell) und Jos. Pillmeyer (Bauer ans Neuhaus, Niedcrbaiern), beide dem 13. Jnfauterieregi. ment angehörend, den Erstercn wegen Raubes und Mordes zum Tode, den Letzteren wegen Beihilfe zn einjährigem Gcfängmß. Kern halte am 4. Aug. v. I. bei Nogcnt, wo er im Dienste auf Feldwache stand, den französischen Architekten A. Desmuyck, mit dem er vorher aezecht, im Besinn PillmeyerS ermordet und beraubt.

Berlin, 21. Novbr. <26. Sitzung des Deutschen Reichstags.) Fort­setzung der zweiten Berathung über den Etat. Marineverwaltnng. Marine- mmsiter Graf v. Roon widerlegt die Anschauung, als ob der Küstenschutz im letzten Kriege lediglich den tobten Vertheidigungsmilteln, wie den Torpedos,, zu verdanken sei. Die Flotte habe bas wesentliche Verdienst gehabt, daß die französische Flotte jene Schutzmittel nicht beseitigen konnte. Ein Kampf mit der überlegenen feindlichen Seemacht wäre eine unverantwortliche Unkttigheit gewesen. Die verbündeten Regierungen beabsichiigcn auch heute nur die Her­stellung einer Seemacht zweiten Range« ; die Regierung verlange augenblicklich . nur die Bewilligung des Etats pro 1872. Zn den Forderung n auf Erwei­terung dcS Planes der Flottengründung und auf Abkinzung der Gründungs- Periode erklärt der Minister nicht Stellung nehmen zu können. Eine Erwei­terung des Planes werde augenblicklim nichl beabsichtigt; durch die Abkürzung der GründungSperiode würde man in eme Trcibhausentwickclung hincinge- rathcn, welche die Regierung durcl auö nicht begünstige. Bei der Spezial- diskusfl- n werden sämmtlichc Posuionen des Marin,-Etats genehmigt, ebenso die von den R.ichsiagskommissarie» beantragten ^esolulionen, ausgenommen der Passus bezüglich der Abkürzung der Gründungsperiode. Die Ausgaben die Bcsoldungöverb sscrunacn werden ohne Debatte genehmigt. Finanz, minister Camphausen bezeichnte die vorgeschlagene Maßregel als eine Radi­kalkur, welche durch eine Erhöhung aller Beamtengehalte um 16^ Prozent, den b,sieh enden Mißverhältnissen für längere Zeit abhelsen soll. Eine gleiche Gehaltserhöhung stehe für die preußischen Beamten bevor Es folgt die dritte Berathung ocs Münzgesetzcs. Nach Schluß der Generaldebatte vertagt sich das HanS aus morgen.

Berl in, 22. Nov. (27. Sitzung des D. Reichstags.) Dre Gesetzent­würfe, betressend den Nachtrag znm Haushaltsctat von 1871, die Einführung des Quarticrleistungsgesetzes und des Gesetzes des Norddeutschen Bundes über die Unterstützung bedü.stiger Familien von Ersatzreservisten in Baden, werden ohne Debatte in dritter Berathung genehmigt, ebenso der Gesetzentwurf über d'e Einführung des Gesetzes des Nordd. Bundes, betreffend die Kriegsdienst­verpflichtung in Baiern. Die 88- 1 und 3 werden unverändert genehmigt,. 8. 2 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Das Gesetz, be­treffend den Geldbedarf für die Reichseisenbahnm in Elsaß und Lothringen wurde in dritter Berathung ohne Diskussion genehmigt. Daraus folgten Wahlprüfungen. Schließlich folgte der Bericht der GeschäftSordnungskommis- sion über die Auslegung des 8- 43 der Geschäftsordnung. lNach längerer De­batte mürbe der Antrag Windthorst'S angenommen: die Entscheidung der Frage in die Kommission zurückzuverweisen und dieselbe aufzufordern, Vor­schläge zu machen, um über das Verfahren bei Entziehung des Wortes feste Bestimmungen zu treffen.

Ein Geistlicher oder anderer Religionsdiener, welcher in Aus- Übung oder in Veranlassung der Ausübung seines Berufes öffentlich vor einer Menschenmenge, oder welcher in einer Kirche oder au einem andern zu religiösen Versammlungen bestimmten Orte vor Mehreren Staatsangelegenheiten in einer Weise, welche den öffentlichen Frieden zu stören geeignet erscheint, zum Gegenstände einer Verkündigung oder Erörterung macht, wird mit Gcfängniß bis zu 2 Jahren bestraft". Dieser Artikel, der als Z. 1'W a. des Strafgesetzbuchs den Abschn. über d>e Verbrechen und Vergehen wider^die öffentliche Ordnung er­gänzen soll, ist dem Reichstag vorgelegt.

^ Die Wiener Weltausstellung, die für 1873 in Aussicht ge­nommen war, wird wahrscheinlich noch auf ein Jahr weiter hinaus- geschobeu werden, da es als unmöglich erkannt worden sei, die betref-

Doch ist von

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e vor dem Kassalionshof des Obertribunals I senden Arbeiten für 1873 rechtzeitig fertig zn stellen. Doch siatlfand. Solche endigte damit, daß der den Fa chmännern noch keine definitive Entscheidung getroffen. RedizlttHedruckt und verlegt »on Ä. Oelschläg er