TciLLalwtrWochc!7biatt erscheint wvchentirly vrev- mal: Dienstag. Do n«r<- ug u. Kawaag. Der wamste,;s nummer wird ein UntcrhaltungSblatt
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Nro. 1
Dienstag, den 3. Januar
1871.
Einladung zum Abonnement auf das Ealwcr Wochenblatt.
Zu dem mit dem L. Januar 1871. beginnenden neuen Abonnement auf das erste und zweite Quartal des wöchentlich dreimal erscheinenden „Calwer Wochenblatts" mit wöchentlich einmal beigelegtem Unterhaltungsblatt laden wir hiemit freundlich^ ein, und bitten unsere seitherigen verehrt. Abonnenten, ihre Bestellungen durch Entrichtung der Abonnementsgebühr alsbald er- neuern und für weitere Verbreitung des Blattes in ihren Kreisen wirken zu wollen. Die Äbonnementsgebühr pro Halbjahr beträgt in der Stadt (ohne Trägerlohn) 1 fl., im Bezirk (sammt Lieferungsgebühr) l fl. 8 kr., außerhalb desselben in ganz Württemberg 1 fl. 15 kr., pro Quartal je die Hälfte.
Dir Redaktion und Expedition des Calwer Wochenblatts.
Amtliche Drkanntmachungen.
Calw. An die OrtSvorsteher.
Die Ortsvorsteher werden angewiesen, die hienach abgcdruckte K. Verordnung vom 30. d. M., betreffend den Aufruf der Ersatzreserve der Altersklasse >870 und die gleichfalls unten abgedruckte Bekanntmachung des K. Oberrekrutirnngsraths von dem- . selben Tage auf ortsübliche Weise bekannt zu machen, und den Rekruten, welche die Loosnummer 74—121 gezogen haben, speciell zu eröffnen.
Den 31. Dezember 1870. ' K. Oberamt. Thym.
Königliche Verordnung, betreffend den Aufruf der Ersatzreserve der Altersklasse I87V.
Karl von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Da das Bedürfnih einer außerordentlichen Ergänzung Unserer Kriegsmacht fortdanert, so verordnen und verfügen Wir nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths, wie folgt:
Art. 1. Gemäß dem Art. 19. des Kriegsdienstgesetzes vom 12. März 1868 werden diejenigen Kriegsdieustpflichtigen, welche nach diesem Gesetze Zur Ersatzreserve der Altersklasse 1870 zu verweisen sind, hiemit zum Dienste aufgerufen.
Art. 2. Heimchen, welche nach dem Erscheinen gegenwärtigen Aufrufs von den aufgemfenen Pflichtigen etwa geschlossen werden, begründen die im Art. 77, Abs. 3 des Kriegsdienstgesetzes erwähnten Begünstigungen nicht mehr (vergl. Art. 19, Abs. 2.>
Art. 3. Die Besugniß zur Auswanderung oder zum Reisen und Wandern ins Ausland ist von demselben Termin an (Art. 2) für die erwähnten Pflichtigen aufgehoben (Art. 101, Abs. 3.)
Unsere Ministerien des Innern und des Kriegswesens sind mit der Vollziehung dieser Verordnung beauftragt.
Gegeben, Stuttgart, den 30. Dezember 1870.
Karl.
Der Justizminister: Für den prov. Chef des Departements der auswärt. Angelegenheiten: Der Ministe: des Innern:
Mittnacht. v. Soden. Scheurlen.
Der Kultminister: Der Kriegsminister: Der Finanzminister:
Geßler. v. Suckow. Renner.
Bekanntmachung des Oberrekrutirnngsraths, betreffend den Aufruf der in die Ersatzreserve verwiesene» Mannschaft der
heurigen Altersklasse.
Unter Bezugnahme auf die K. Verordnung vom heutigen Tag in obigem Betreff wird hiemit Nachstehendes bekannt gemachtr
1) Die Ersatzreservisten der heurigen Altersklasse haben sich binnen drei Tagen bei dem Ortsvorsteher ihrer Aushebungs- . gemeinde zu melden.
2) Die Erlaubniß zum Reisen innerhalb Württembergs darf denselben nur noch unter her Bedingung gestattet werden,, daß sie im Fall eines Ortswechsels diesen dem unter Ziff. 1 erwähnten Beamten sogleich anzeigcn.
3) Finden sich dieselben im Fall ihrer Vorladung zum Dienst verspätet oder erst nach Äblaus von zehn Tagen in deqr,.. hiezu bezeichneten Bezirk ein, so unterliegen sie im ersten Fall wegen Ungehorsams einer Gefäpgnißstrafe bis zu vierzehn Lagen," im letzteren, neben der Beschlagnahme ihres Vermögens einer Kreisgefängnißstrafe bis zu drei Monaten.
4) Bei Eröffnung der Vorladung zum Dienst (Ziff. 3) sind die Pflichtigen niit den Strafen und Rechtsnachtheilen des, . Ungehorsams und der Widerspenstigkeit speciell bekannt zu machen.
5) Für die sofortige Veröffentlichung dieser Verfügung haben die Oberämter und Ortsvorsteher Sorge zu tragen.
Stuttgart, den 30. Dezember 1870. Schall.
Calw.
Tie Oberrealklasse
wird am
Dienstag, den 3. d. M.,
eröffnet.
Diejenigen Eltern, welche ihre Söhne angemeldet haben, werden ersucht, dafür zu sorgen, daß dieselben sich an genanntem ' Tage
Morgens 8 Uhr, .
in der Schule, mit Schreibmaterial versehen einflnden. ' '
Am 2. Januar 1871.
Gemeinschaft!. Amt.
Lechler. Schuldt.
Calw.
Ein gefundener
Ehering
kann gegen Eigenthumsnachweisung und Kosten-Ersatz abgeholt werden.
Stadtschultheißenamt.
Hoffner, A.-V.
Calw.
Hinwvcrkouf.
Der Antheil der Michael Rühm, Fuhrmanns Wittwe von hier, au dem Haus Nro. 139 in der Nonnengasse, angekauft zu 800 fl., kommt am Mittwoch, den 3. Januar 1811, Vormittags 11 Uhr,
zum dritten und letzte» Mal auf dem Rathhaus zur Versteigerung.
Rathsschreiberei.
Haffner.
Sommenhardt.
Lang- und Scheiterholz Äerkanf.
Die hiesige G«» meinde verkauft am
Dienstag, den 10. Januar 1871, Mittags 1 Uhr, auf dem Rathhau» dahier im öffentlichen Aufstreich:
137 Stück gefälltes Lang- u. Klotzholz,