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vermittelt, und ist durch eine namhafte Staats Unterstützung in den Stand gesetzt gewesen, diese Dungmittel in' ermäßigtem Preise an die Besteller abzugeben. Obwohl nun für dieses Jahr zu demselben Zwecke ein Staatsbcitrag nichl in Aussicht steht, hat der Ausschuß gleichwohl den Beschluß gefaßt, der Sache der Verbreitung künstlicher Dungmittel, die allein im Stande sind, eine höhere Bodcnbefruchtung und reichere Ernten zu vermitteln, nach Maßgabe der eigenen Kräfte forderlich zur Seite zu treten, und von Len Anschafsungskosten des heurigen Frühjahrsbedarfs

150 fl.

«uf die Vereinskaffe zu übernehmen.

Bei der Entscheidung über die Bezugsquellen wird sich der AuS- schuß an die Resultate der Analysen der chemischen Versuchsstation in Hohenheim halten.

Zur Verwendung empfohlen wird:

feinst gedämpftes Knochenmehl,

Superphosphat, gebrannter Kalk.

Diejenigen Landwirthe des Bezirks nun, welche an der durch obigen Beschluß des Ausschusses möglich gewordenen Preis-Er­mäßigung für die genannten 3 Düngersorten Lheil nehmen wollen, werden aufgefordert, ihren Bedarf längstens bis

15. Februar

bei dem Vereinskassier Hrn. St oh rer anzumclden.

Dabei wird jedoch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß nach dem Beschlüsse der Generalversammlung vom 21. Dez. v. I. an solchen durch den Verein gebotenen Vortheilen fernerhin nur Mit­glieder sollen Theil nehmen können, daß also die Anmeldung des Bedarfs von Seiten Solcher, welche bis jetzt dem Vereine nicht an- gehörcn, zugleich als eine Beitrittserklärung zum Vereine wird aus­gefaßt werden.

Calw, 24. Januar 1870.

Der Vereiusvorstand: Thym.

^E. Horlacher, Sekretär.

nstc Einsendung beruhte, gegen vbiacn Artikel seine Gcgcngrnnde geltend zu machen, oder sich die Konsequenzen desselben gefallen zu lassen, da wir dem betri Einsender lediglich keine Schuld beimcssen können.

HiefsgeS.

Zur Steuer der Wahrheit.

Nachdem die Aufregung des Publikums in Bezug auf die be­kannte Klemkinderschulangelegenheit sich noch immer nicht scheint gelegt zu haben, nachdem vielmehr ein dritter Angriff auf die Lehrerin und zwar damit unternommen wurde, daß der bekannte Wv- chenblattartikelunterKreuzbandan da sMutrer- haus Heppach verschickt wurde, hält es der Unterzeichnete an der Zeit und im Interesse der Wahrheit für seine Pflicht, das Zeugniß seiner Tochter, die an jenem verhäxgmßvollcn Nachmittage zufällig Aushilfsdienste in der Kleinkinderschule versah, hiemit zu veröffentlichen. Hienach ist Thatsache, daß S ch w. V c- rina die Abtheilurg, in welcher das Theurer'sche Kind war, gar nicht in Behandlung hatte; meine Tochter hatte diese Abthcilung. S ch w. Bercna versah die jüngste Abtheilung, in welche das besagte Kind den ganzen Nachmittag über gar nicht kam. Schw. Veriua kam nur zweimal in die Abtheilung des Th. Kindes einmal um Griffel zu holen und schließlich, um den Kin­dern beim Weggang aus der Schule die Ueberkleidchen helfen anzu- zcehen. Nur einmal, während der Zwischenzeit, als es ihr etwas un­ruhig zu werden schien, reckte sic den Kopf zur Thüre herein und rief: .Kinöerle, wenn ihr nicht stiller werdet, muß man euch den Mund zubinden!" und zog sich wieder zurück. Geschehen ist keinem etwas, also auch nicht dem Th. Kinde. Meine Tochter erzählte den Kleinen eine Geschichte. Hiebei ist es, um alle störenden Bewegungen der Kinder abzuschneiden, Sitte, daß die Kinder ihre Hände aufs Commando auf den Rücken legen. Dicß Exercitium wurde auch dießmal ausgcsührt. Gebunden wurde Keines. Noch ein Zwischenfall kam vor. Zwei Kinderchen (Fanny Schill und M. Engelfried) singen an zu weinen, weil Schw. V. nicht bei ihnen sei. Sie wurden zur Schw. gebracht und waren nun wieder zufrieden. Dieß sind nach der Angabe meiner Tochter die Vorkomm­nisse in der Abtheilung des Theurer'schen Kindes. Sie versichert, diese Angaben vor jedem Gericht beschwören zu können. Ob hienach

sJ Calw. In der Sitzung des K. KreisstrafgcrichtS vom 19. Januar d. I. kamen folgende 2 Fälle zur Verhandlung und Abu» thellung, und zwar: 1) die Unterfuchungssache gegen den 21 Jahre alten ledigen Schneidersgescllen Jakob Lutz von Gärtringen, OA. Herrcnberg, wegen Fälschung und Betrugs. Derselbe hat 1 ) am 15. Dez. v. I. in Herrcnberg je unter Urbrrgabe eines besonderen von ihm selbst böslicher Weise auf den Namen des Krvnenw rths Stickel in Kuppingcn, als Pflegers des Jakob Gwinner von dort geschriebe­nen an die betreffenden Kaufleutc gerichteten Briefs des unwahren In­halts, der Pfleger ermächtige sie, seinem gedachten Pflcgsohn die in den einzelnen Briefen bezcichneten Maaren zu verabfolgen und verspreche solche zu bezahlen, und unter Vorspiegelung der unwahren Thatsache, daß er der Stickel'schc Pflegsohn Jakob Gwinner sei, sich zum Nach» theile folgender Kaufleutc rechtswidrige Vortheile verschafft, beziehungs­weise zu verschaffen gesucht, und zwar: s) von dem Tuchmacher Gott­lob Friedrich Mczger in Herrcnberg 5^2 Ellen Tuch ini Werthe von 18 fl. 57 kr., welche er erhielt; b) von dein Kaufmann Theodor Stöffler daselbst 5 Hemden und 4 Ellen Hosenzeug im Werthe von 12 ft., welche er, erhielt, wogegen er von dem weiteren Verlangen ei­ner Weste und eines Halstuä s, weil ihm die vorgezeigten Waaren nicht gefielen, freiwillig abstand; o) von dem Kaufmann Theodor Weiß daselbst 45 Hemden, Zeug zu Hosen, eine Weste und ein Halstuch im Gesammtwerthc von etwa 17 fl., wovon er jedoch, da rc. Weiß seinem Vorbringen keinen Glauben schenkte, gegen seinen Wil­len nichts erhielt; 2) sich in folgenden 3 Fällen Waaren dadurch vcr- schafft, daß er je unter Ucbergabe eines besonders von ihm selbst auf de« Namen seines Pflegers, Jak. Heinr. Lutz v.Gärtringcn, geschriebe­nen, an die betreffenden Kanfleute böslicher Weise gerichteten Briefs des unwahren Inhalts, der Pfleger ermächtige die Adressaten, seinem Pflegsohn die in den Briefen bezcichneten Waaren zu verabfolgen und mache sich zu deren Bezahlung anheischig s) am 18, April 1869 von dem Karifmannn Christian Sauttcr von Herrcnberg 9^4 Ellen Klei- derzeug, 7 Ellen Canefas und 5 Knöpfe im Werthe von 6 fl., d)- am 13. Nov. 1869 von dem Tuchmacher Ludwig Boßler daselbst 32/4 Ellen Buckski» und 2 Ellen Tuch im Werthe von 12 fl. Er wurde wegen 5 Fälschungen von Privaturkunden und wegen zweier voll­brachten Betrügereien und wegen eines versuchten Betrugs zum Ver- v-! lusle der bürgerlichen Ehren- und der Dienstrechte und zu 6 Mona­ten Zuchtpolizeihaus verurtheilt, von der Beschuldigung zweier weite­ren Betrügereien und weiter versuchten Betrugs aber srcigesprochen, da in den beiden letzten Fällen zu 2 a. b. nicht als erwiesen betrach­tet wurde, daß er die Getäuschten bleibend habe beschädigen wollen. 2) Die Unterfuchungssache gegen den 20 Jahre alten Taglöhner Ja­kob Franz Schell ing von Calw, wegen Diebstahls und Bettelei. Derselbe, im Jahr 1868 wegen Betrugs schon bestraft, ist am 19. Dez. 1869 in den von dessen Schafknechten bewohnten Schafstall des Nößleswirths Heizmann von Calw durch eine 7' über dem Boden befindliche Ladcnöffnung eingestiegen und hat dort ein Paar im Stalle an der Wand aufgehängte Stiefel des Schafknechts Mich. Braun im Werthe von 3 fl. 30 kr. entwendet. Ferner hat er um die Mitte desselben Monats unter dem durch Verbinde» der rechten Hand un­terstützten lügenhaften Vorgebcn, er habe durch eine Dreschmaschine drei Finger verloren, in Calw und mehreren umliegenden Orten ge­bettelt. Er wurde wegen eines auf zweiter Stufe ausgezeichneten, seinen ersten Rückfall in Vergehe» wider fremdes Eigcnthum begrün­denden Diebstahls und wegen Bettelei zu der geschärften Arbeitshaus» strafe von 10 Monaten verurtheilt.

Bei der Kügelhoslotterie hat das Glück den rechten Mann ge» funden; der Gewinner dieses s ckönen HofgutS ist ein in Riga bei W. Hartmann in Kondition stehender Herr W. F. Brecht aus Oeh rin gen, dem durch Zufall die Zeitungsannonce in die Hand kam und der mit drei Loosen das Glück probirte.

DerStaatsanzerger" vom Dienstag theilt die in derA. Allg. Ztg." veröffentlichte, vom Cardinal-Erzlnschof Rauscher verfaßte Adresse gegen das Togma der Unsehlbarkeir des Pabstes, welch: dem Papste in diesen Tagen überreicht wird, mit.

Frankreich. Paris, u2- Jan. In der Anklagesache gegen ' ' Die Smats-

Schw. V. die bisherige Behandlung Ihrer Person in dieser Angelegenheit

verdient, bleibt dem gesunden Urtüil des Publikums anhermgegeben-j dieMarseillaise" sind die Angeklagten nichl erschienen

A. Ansc ll^sanivaltschast beantragt, duß das Gericht lediglich dasjenige Strafmaß Anmerk, der Redaktion, Wir öffnen obigem Artikel um so--ckkcber! in Anwendung bringt, welches nothwendig sei, um die Achtung vor unsere Spalten, als c« nn§ so gerne wir zur Beseitigung von IlcbclstLnden Gesetze zu wahren. Nocheforl wurde zu 6 Monaten Gefüng- Bespreäungen und Mitthciluuqen irlchcr ausncbmcn, doch stets nur darum! ,, < -- - er; .4. ... e- -r: e

zu tlmü ist, Wabrheitcn milzntdeilcn und nickt Ausrcaungen zu verurja-^nlß nnd 3000 stanken, Grouffct zu 6 Monaten und 2000 ^ranken chcn.' Mir überlassen es nun Herrn Theurer, auf dessen Dlittheilungeu die Derenre zu 6 Monaten und 500 Franken Geldbuße verurtheilt.

Resigirt, gedruckt s», L. O rlschlLger'

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