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Calwer
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Nro. 37.
Donnerstaz, den 20. Mai.
1889.
Amtliche Dek anntmachungen.
Calw.
Vorladung zur Schuldenliquidation.
In der Gantsache des Johann Georg Günther, Bauern in Neuweiler, wird die Schuldenliquidation am
Donnerstag, den 1. Juli 1869, Vormittags 8 Uhr,
auf dem Rathhause in Neuweiler vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Recesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, so-! weit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger — mit Ausnahme nur der Unterpsandsgläubiger — welche weder in der Tagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubiger-Ausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Ex.-Ges. vom 13. Nov. 1855, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Activprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaß-Vergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.
Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs, welcher am
Mittwoch, den 30. Juni 1869, Vormittags 9 Uhr, ,
auf dem Rathhause in Neuweiler vorgenommen werden wird, wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines
bessern Käufers vom Tage der Liquidatiou an.
Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Calw, den 7. Mai 1869.
K. Oberamts-Gericht.
Hartmeyer.
Revier Schonbronn.
o t i - B e r k a u f
am Freitag und Samstag, den 21. und 22. dieß, Scheidholz aus dem Staatswald Buhler, weiß- tannen Holz:
60 Klafter Scheiter, 30 Klafter Prügel, 3800 Wellen und Abfallholz.
Zusammenkunft an beiden Tagen um 9 Uhr aus hem Buhlerstich.
Wildberg, 14. Mai 1869.
K. Forstamt. ^Niethammer.
Revier Stammheim.
Scheidholz-, insbesondere Nadel- reis-Verkauf.
Am Freitag, den 21. d.M., werden indenStaats- waldungen Lerchen- häule, Wasserbrunn, Beckenegart, Gtrber- häule und Weilerstich 7 Klftr. Nadelholzscheiter und Prügel, 25 buchene,
925 Nadelholzwellen und 67 Haufen unausgeprügeltes Nadelreis versteigert werden.
Zusammenkunft Vormittags 10 Uhr am Staatswald Weilerstich, da, wo das Gült- linger-Gechinger Sträßchen in die Calw- Herrenberger Poststraße einmündet. Stammheim, 15. Mai 1869.
K. Revieramt.
Weinl and.
M'k
Calw.
Nndelholzstangen- und Reisach- Berkauf.
Samstag, den 22. Mai, werden in den Stadtwaldungen Eichhalde, Stahläcker, Zigeunerberg und am Teuchelweg im Aufstreich verkauft:
2475 Nadelholzstängl. bis 10' l.,,
2000 „ 11—15',,
1520 „ 16—20'„ unter 4"
217 „ 21—25',,/ stark,
146 „ 26—30' „ l
ZI _ZH/ »
30Nadelho'lzstang. 31—40' „,
8 „ 41—50',, 4—7" stark;
38 birk. Stangen bis 40' „ s ferner:
eine Parthie unaufbereitetes Nadelrei- sach.
Zusammenkunft Morgens 8 Uhr beim Sommenhardter Wegzeiger am Eichelacker. Den 19. Mai 1869.
Gemeinderath.
Calw.
Steuerzahlung betr.
Da an der laufenden Steuerschuldigkeit vom 1. Juli 1868/69 bereits s/g verfallen sind, und von vielen Steuerpflichtigen kaum die Hälfte, von Manchen noch nichts bezahlt ist, so ergeht an die Restanten die ernstliche Aufforderung, im Laufe dieses Monats den verfallenen Betrag zu entrichten, widrigenfalls die gesetzlichen Zwangsmaßregeln eingeleitet werden.
Durch die verspäteten Steuerzahlungen entstehen die größten Nachtheile für die Stadtpflege und die Steuer-Contribuenten selbst, da die Stadtpflegs, um die Steuerschuldigkeiten zur Amtspflege abliefern und ihre laufenden Verbindlichkeiten bestreiten zu können, Grundstocks-Mittel angreifen muß, wodurch Verluste am Vermögens-Ertrag entstehen, die nur durch vermehrte Umlagen gedeckt werden können, was die Folge hat, daß diejenigen, welche die Steuern regelmäßig bezahlen, gegenüber von den Säumigen in Nachtheile kommen, insofern sie die durch diese entstandenen Ausfälle mit zu decken haben.
Calw, am 19. Mai 1869. Stadtschultheißenamt.
Schuldt.
Calmbach.
Holz-Verkaus.
Am Samst a g, den 29. d. M., Vormittags 10 Uhr, verkauft die hiesige Gemeinde 111 Klafter buchenes Abholz,
3 „ eichenes „
44 „ tannene Scheiter,
195 „ tannenes Abholz,
92 „ buchene Reisprügel,
85 „ tannene Reisprügel.
Den 18. Mai 1869.
Schultheiß Hosch.