Calw.
Landwirthschaftlicher Dezirksverein.
In dem Haupt-Finanz-Etat von 1867/70 sind, wie in früheren Jahren, Geldmittel zur Förderung größerer landwirthschaftlicher Verbesserungen, namentlich zweckmäßiger Ent- und Bewässerungs-Anlagen, Felderdrainirungen, Bachregnlirnngen, Feldweganlagen, Felder- eintheilimgen und Zusammenlegungen bestimmt worden.
Für die Verwillignng von Beiträgen aus diesem Fonds sind folgende Grundsätze ausgestellt:
Die Beitrüge werden nur zu bedeutenderen, nach einem zweckmäßigen Plan eiugcleiteten und hierdurch der betreffenden Gegend zur Nachahmung und zum Muster dienenden Unternehmungen geleistet werden. Als solche werden namentlich angesehen:
die Anlage von Knnstwiesen, sowohl nach den Regeln des Rücken-, als des Hangbans;
b) die kunstgerechte Trockenlegung und die hiedurch möglich gemachte nachhaltige ökonomische Benutzung versumpfter oder doch allzufeuchter Grundstücke, insbesondere auch mittelst Anwendung unterirdischer Nöhrenznge (Drainage); e) die mit Bewässerung und Entwässerung in naher Verbindung stehende zweckmäßige Leitung und Negulirung von Bach- und kleineren Flußbetten, wodurch nicht nur den unter u. nnd I,. genannten Verbesserungen vorgearbeitet, sondern auch Land für die Eultur gewonnen und nebenbei die Anpflanzung paffender Holzarten nnd somit der in manchen Gegenden dringend gebotenen Vermehrung des Brennmaterials wesentlich Vorschub geleistet wird;
<0 die Regulirung von Allmanden nach zweckmäßigen Nu- tzungsplancn, welche thcils eine rationelle Weaanlage und Zusammenlegung anstrcben, theils die Art und Weise feststellen, wie die Bestandthcile der Allmanden zur landwirthschaftlichen Cultur, zur Waide, zum Aufforsten u. s. w. zu benützen sind.
e) Behufs Berathung der Gemeinden und betheiligten Gntervesitzer über zweckmäßige Feldweganlagen und Gewänderregu- lirung en wird die Centralstelle für die Landwirthschaft auch künftig auf Ansuchen ihre Techniker an Ort und Stelle senden; einen weiteren Beitrag aus ihren Fonds kann sie aber, sofern es sich um die Ausführung solcher Anlagen nach dem Feldwegregulirungsgesetz vom 26. März 1862 handelt, für die Regel nicht in Aussicht stellen, und ist eine Ausnahme nur dann zulässig, wenn für die Behandlung solcher Unternehmungen außerhalb der Bestimmungen dieses Gesetzes besondere Gründe sprechen, und namentlich die gedachte Behandlnngsweise des Unternehmens mit Zustimmung aller Betheiligten erfolgt. Betreffend
f) die Beförderung der Zusammenlegung von Gütern mit
telst Staatsbeiträgen, so gilt hiebei das zu Punkt v) Gesagte, wenn und soweit 'es sich um Zusammenlegungen handelt, die mit neuen Feldweg-Anlagen nach dem Gesetz von 1862 in Verbindung stehen. Für Güterzusammenlegungen jedoch, auf welche die Bestimmungen des Gesetzes von 1862 keine Anwendung finden, die vielmehr mit Zustimmung aller Betheiligten außerhalb jenes Gesetzes ins Werk gesetzt werden, ist die Centralstelle in der Lage, auch weitere Staatsbeiträge nach Punkt 2 in Aussicht stellen zu können. ' '
x) In besonderen Fällen werden ausnahmsweise auch für' solche Anlagen, welche zwar unter Anwendung des Gesetzes, aber in besonders zweckmäßiger nnd musterhafter Weise zu Stande kommen, Unterstützungen oder Prämien verwilligt; dießsäüige Gesuche sind dann aber an die Centralftelle für Landeskul- tursachen zn ricbten. .
Indem dieß bekannt gemacht wird, werden etwaige Bewerber um solche Beiträge aufgefordert, bis zum 1 - März ihre Meldungen bei einem der Unterzeichneten einzureichen.
Den 24. Dezember 1868.
Der Vorstand: Der Sekretär:
_ Thym. _ E. Horlacher.
Ttrqesneuigkeiten.
— Die erledigte Stadtgerichtsnotarsstelle in Stuttgart wurde dem Gerichtsnotar Ritter (von Calw gebürtig) in Aalen übertragen. (St. A.)
— In Walddorf, OA. Nagold, geriethen die 3 Söhne des Tag-
" Redigirt, gedruckt und ve
löhners Walz am Abend des Stephanstages unter sich in ihrer Wohnung in Streit, welchen der Vater, vom Bette ausftehend, schlichten wollte, statt aber den versöhnenden Worten des Vaters zu folgen, schleuderte der ältere Sohn, welcher rerheirathet, ihn auf die Seite und traktirte ihn obendrein ans den Unterleib mit einem Tritt, daß er bald daraus eine Leiche war. Gerichtliche Untersuchung ist eiugeleitet. (Ges.)
äVL. Stuttgart, 23. De;. Die Kammer der Abgeordneten hielt gestern Abend von 4 bis halb 8 Uhr ihre 12. Sitzung. Vorgctegt wurden vom Minister des Innern ein Gesetzescntwnrf, betreffend die Berc.wlichnngsbcfug- nisje der Staatögcnossen; ferner ein GesctzcScntwurf, betreffend die Einführung von metrischem. Maß nnd Gewicht. Minister Frh. v. V arnbüler legt einen Staatsvertrag mit Vätern vor, demzufolge binnen 6 Jahren die Bahn von Crailsheim nach Ansbach als Staatsbahn erbaut werden soll. Sodann beginn! ein fast zweistündiger Kampf mit der Interpellations-Schlange. Der Kiiltminister erw-edert dem Abg. Niethammer, ob die Vvlksschnttchrcr nach ihrem politischen Verhalten beobachtet und behandelt würden? — mit einem einfachen Nein. Auf eine Anfrage des Abg. Fritz .wegen Beseitigung der Maulkörbe der Hunde nnd wegen der Bcstcnernngsmaßregeln gegen ocn Hau- sirhandel erwiedcrt der Minister des Innern: du. beiden Fragen seien gerade nicht cvnnexcr Natur. Was aber die erstcrc Frage betreffe, so sollen die kleinen Hunde binnen wenigen Tagen befreit werden; nnd was die zweite Frage betreffe, so gebe der Art. 99 des neuen Stencracsctzes genügende Auskunft. Der Hausirhandcl habe erheblich abgenommen. Während im Jahre 1862/83 16,329 Hausir-Auswcisc, darunter 3448 an Ausländer, crtheilt worden, seien im Jahre 1867 nur noch 40,555, darunter 3033 an.'Ausländer ausgestellt worden. — Zimmerte erhält zur Antwort: eine neue Straßcnordnnng fei in der Vorbereitung begriffen; sic stehe aber mir der neuen VcrwaltungSor- ganisaticn in zu enger Verbindung, ats daß damit einseitig vorgcgangcn werden könnte. — Lürk erhält bezüglich der Notcndanken mir Banksreihcil eine nicht ganz befriedigende Auskunft, ist dagegen mit Stör; sehr zufriedenge- stcllt, als er von Minister v. Varnbülcr vernimmt, daß die Eisenbahnverlän- : gerung von Romveil nach Tuttlingen nnd von Rottwcit nach Schwenningen un Sommer 1869 in Betrieb genommen werden solle. — Weith ist der Ansicht, man sei in Behandlung der Retonr-Bilkete bei Fahrtunlcrdrcchung zu pedantisch. Min. v. Varnbüler: das sei nvlhwendig, um Unterschlcif zn verhüten; in Württemberg sei man in diesem Punkte liberaler als irgcstdwv. Weith will eine besondere Motion einbringcn. — Die mit Vätern abgeschlossene Vereinbarung, erwiedcrt Minister v. Varnbüler, hinsichtlich der 'Festung Mn ' werde vorgctegt werden, sobald die Umstände cs erlauben. Pfeiffer: mögen - oie Umstänoc eS bald erlauben! — Karl Mayer erhält wegen oes Umbaus des Bietigheimcr Bahnhofs die Antwort: die Klagen der Bietigheimer werden verstummen, wenn die Staatsstraße nicht mehr über den Bahnhof, sondern am Nande desselben vorbeiführe. — Die Tagesordnung führt zur Bcratbnng des G-sctzesenlwnrses, betreffend die Aufhebung der Perjonalcxekntion in Wechselsachen; Berichterstatter der Jnstizgesetzgebungskommission ist Schott. Die 3 Artikel des Entwurfes werden ohne Debatte angenommen. Erath entwickelt seine Motion in Betreff der Vermehrung des Startspapicrgcldcs von 3 auf 10 Millionen Gulden; er ist der Ansicht, daß diese Summe dem Verkehre sehr nützlich und Laß sie nicht im Stande wäre, dem Staatskrcdit zn schaden. Der Druck der Motion wird von Wide mann beantragt nnd von der Kammer mit 53 gegen 27 Stimmen beschlossen. — K. Mayer hat seiner Morivn im Betreff der Eisenbahnnnglücksfällc die Wendung gegeben, daß er volle Entschädigung für Bedienstete und Arbeiter, sowie deren Hinterbliebene verlangt, wenn"sic ohne eigenes Verschulden verunglücken, wiederholt dann die Anklagen des „Beob." gegen den Bahnhofinspektor Bessert in Ulm. Minister v. Varnbüler nimmt Veranlassung, diesen Beamten zn vertheioigcn nnd eine eingehende Schilderung des Geitzlrnger Unglücks zn geben; wir können leider daraus nicht cinachen. —' AuK einer Antwort des KriegSministers auf eine Anfrage von Mo hl geht hervor, daß Württemberg mit" Munition für Znndnadclgewchre reichlich versehen sei.
— (13. Sitzung d. K. d. Abg.) . Eingclanfen eine Bitte der Gemeinden Steincnbropn nnd Weil im Schönbuch um Erbauung einer Straße von Waldenbuch nach) Möhringen. Auf die Anfrage Ocstcrtcns wegen eines Ge- noffenschaftsgesctzes erwiedcrt der Justizminister, daß im Sommer ein solcher Gesetzescntwurf ausgcarbcjtet worden fei, welchen er hoffe, in Bälde verlegen zu können. Die Frage der allgemeinen Hagelversicherung wird der Kommission für Kulturgcsetzgebung überwiesen. In siie Baüördnnngskommission werden 15 Mitglieder gewählt. Durch K. Rescript wird eine'Neuwahl für den Bezirk Riedlmgen ungeordnet. Hieraus folgt in Gemeinschaft nrit der Kammer der Standesherrcn die Wahl des ständischen Ausschusses. In den engeren Ausschuß werden gewählt: v. Banr mit 76, Schneider 76, v. Hofer 75, Sarwey 72 St.; in Pen weiteren von.6 Mitgliedern: v. Sigel mit 75, Ca- vallo 94, Probst 74, Hörner 73, W. v. König 71,'Holder 68 St. Schließlich wird ein K. Reskript verlesen, welches die Ständepersammlung vertagt. Präsident v. Geßler wünscht den Mitgliedern'ein freundliches Lebewohl und die Abg. verlassen den Saal.
Türkei. Paris, 28. Dez, Die Türkei stimmte einer Konferenz zu. welche auf der Basis der türkischen Vorschläge am 2. Jan. in Paris zusammenlretcn wird. — Die Pforte erließ nach der N. Fr. Pr. eine Instruktion an ihre Vertreter, worin sie ihre Forderungen an Griechenland rechtfertigt und erklärt, ein Druck auf letzteres wäre zweck- mäßiger, als die Ueberweisung derStreitsache an eine Konferenz, welche nichtS zu entscheiden, sondern nur den überwiesenen Schuldigen zu verurthei-
len hätte. _ (St. A.)
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