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dem Abgeordneten derselbe scheint zu- zu sein.

treffend die Auf-

Anerkennung und in den erblichen

nplomatischen Da- ihre Vermittlung i, vor Anwendung atum nach Athen stehenden Banden, llige für die Auf- n Häsen für den mordeten türkischen >er ausgewanderten jnten Forderungen n nach sich ziehen.

ebenen Getreide« n 9. Dez. 1868.

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Laiircr Wochcn- iatt crschcintwöchenl- lich dreimal, nämlich Dienstag, Donnerstag u. Kamstag. Abonnc- mcntspreis halbjahrl. 1 fl., durch die Post be­zogen im Bezirk 1 fl. 8 kr., sonst in ganz Württemberg 1fl.15kr.

Calwer Wochenblatt.

Amts- und IrtteltigenMatt für den Pezirk.

In Calw adenuiit man bei dcrfliedakticn auswärts bei den Bo­len oder dem nächst- aelegenen Postamt.- Di? Einrückungsge bühr berrägt 2 kr. für die dreispaltige Zeile oder deren Raum.

Ara. 145.

Dienstag, den 15. Dezember.

Amtlich» Dekanntmachungen.

Calw. An die Ortsvorsteher.

Um für die weiteren Maßregeln hinsichtlich der Pferdezucht ein genügendes Fundament zu erhalten, hat das Kgl. Mi­nisterium des Innern es als angemessen erkannt, zunächst eine Aufnahme des Pferdestandes des ganzen Landes anzuordnen, wobei im Hinblick auf die hinsichtlich der militärischen Remontirungen in verschiedenen Gegenden des Landes geäußerten Wünsche und die hiegegen von anderer Seite erhobenen Bedenken es weiter zweckmäßig erscheint, die Brauchbarkeit der einzelnen Pferde für den militärischen Dienst gelegentlich zu constatiren.

Demzufolge erhalten die Ortsvorsteher in Gemäßheit einer Weisung der K. Landgestütscommission den Auftrag, eine Auf­nahme der in ihrem Gemeindebezirke vorhandenen Pferde nach dem Stande vom 20. d. M nach den Tabellen vorzu­nehmen, welche ihnen in den nächsten Tagen zu diesem Zwecke werden zugestellt werden.

Soweit die Pferde zugeritten sind, wird dieß zweckmäßig in der RubrikBemerkungen" vorgemcrkt.

Die zur Zucht verwendeten Stuten sind in der RubrikGeschlecht" ausdrücklich als Zuchtstuten zu bezeichnen.

Sodann ist in der RubrikBemerkungen" vorzumerken, ob das Pferd sich für den Militärdienst eignet, oder nicht. Selbstverständlich kann dieß nur von möglichst fehlerfreien Pferden gesagt werden, welche einen regelmäßigen Bau haben, und gut erhalten sind, weßhalb Pferde, die mit Blindheit, Koller, Dampf, Knochenauswüchsen wie Spath u. dergl. behaftet sind, als ungeeignet bezeichnet werden müssen.

In dieser Beziehung ist das Erforderliche auf den Titelbogen der Tabellen noch besonders angemerkt.

Am Schluffe der Tabellen ist zusammenzurechnen, wie viel sich nach der Aufzeichnung Hengste, Stuten, darunter insbesondere Zuchtstuten und Wallachen, sowie Fohlen unter 3 Jahren in der Gemeinde befinden.

Die so ausgesertigten Tabellen sind spätestens bis zum 1. k. M wieder hieher einzusenden, um den zur Vorlage an die K. Landgestütscommission gegebenen Termin einhalten zu können.

Angesichts des großen Werthes, welcher den von den Ortsbehörden gelieferten Notizen bei der Beurtheilung dieses wich­tigen Gegenstandes wird beigelegt werden müssen, glaubt man einer sorgfältigen Aufnahme des Erforderlichen um so mehr ver­sichert sein zu dürfen, wie auch auf das rechtzeitige Einkommen des Aufgenommenen mit Sicherheit gerechnet werden muß.

__ Den 14. Dezember 1868. _»__ K. Oberamt. Act. Walz, St.-V.

Calw An die Ortsvorsteher.

Aus Veranlassung der hinsichtlich der Zuständigkeit der Gemeinderäthe in Folge der Civilprozeßordnung vom 3. April d. I. eintretenden Veränderung wird den Gemeinderäthen zufolge Erlasses K. Justizministeriums vom 2. d. Mts. aufgegeben, diejenigen Untergangsstreitigkeiten, in welchen bereits eine Verhandlung vor dem Gemeinderath oder doch eine Ladung zu einer Verhandlung stattgefunden hat, wo möglich noch vor dem 1. Februar 1869 einschließlich der Eröffnung des Erkenntnisses zu erledigen, in den­jenigen Untergangsstreitigkeiten aber, in welchen weder das Eine noch das Andere bereits stattgefunden hat, oder künftig noch bis zum 1. Februar 1869 Klage erhoben werden wird, die Kläger zunächst auf die mit dem 1. Februar 1869 eintretende Ueber- ,Weisung der Untergangsstreitigkelten an die Oberamtsgerichte und Kreisgerichtshöfe aufmerksam zu machen und darüber zu befragen, ob sie die sofortige Verhandlung der Sache vor dem Gemeinderath verlangen oder die mit jenem Zeitpunkt eintretende Ueber- weisung der Sache an die erwähnten Gerichte abwarten wollen.

Ueber die Zahl und den Stand der bei den Gemeinderäthen anhängigen Untergangsstreitigkeiten sieht man einer Anzeige bis zum 15. Januar 1869 entgegen.

Den 11. Dezember 1868. K. Oberamtsgericht. Hartmeyer.

Lieferung von Oberbauwürseln !

(Schienenunterlagsteinen). j

Offerte auf die Lieferung solcher an die Bahn (ein passendes Wintergeschäft für j auf harte Steine eingeübte Steinhauer rc.) werden, jedoch nur für Parthieen von nicht weniger als 100 Stück bei Unterzeichneter Stelle angenommen, wo auch die Lieserungs-^ bedingungen eingesehen werden können.

Nagold im Dezember 1868. K. Eisenbahnbauamt.

Herrmann.

Revier Schönbronn.

Holz-Verkauf

am Donnerstag, den 17. dieß, Scheidholz aus dem Staatswald Madig: 142 Stück tanne- nes und forche- nes Langholz, 5!

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ditto Sägklötze;

!aus dem Staatswald Neidling:

338 Nadelholzstangen von 1636 Fuß Länge und bis 7" Stärke; sodann aus dem Staatswald Dennach, Neid­ling, Mädig, Thiergarten:

5'/< Klafter Nadelholzscheiter, 49V, Kl. ditto Prügel, I V, Klafter ditto Roll­bahnschwellen, 59'/, Reishaufen mit Prügel.

Zusammenkunft um 9 Uhr im Schwar­zenbachthal am Fußweg von Schönbronn nach Nothfelden.

Wildberg, den 12. Dezember 1868.

K. Forstamt.

Rieth ammer.

Revier Hofstett.

Zusammenkunft zum Verkauf

der Christbäumchen ist nicht in Hofstett, sondern am kommenden Mittwoch in Aichelberg.

K. Revieramt.

Gültlingen,

Oberamts Nagold.

Pferde-, Pferde Geschirr-, Wagen , Ketten-, Pflug- rc.-Verkauf. Aus dem Nachlaß des verstorbenen alt