Das Latwer Mochrn-

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Calwer Wochenblatt.

Amts- und InLeüigenMatt für den Pezirk.

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Nro. A.

Dienstag, den 22. Januar.

18 « 7 .

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werden noch fortwährend von sämmtlichen Poststellen und Postboten, sowie sür hiesige Stadt täglich angenommen von der Redaktion

Amtliche Arkaunimachungen.

Calw. An die gemeinschaftlichen Aemter.

Die gemeinschaftlichen Aemter werden auf die in Nro. 15 des Staatsanzeigers (S. 149) erschienene Bekanntmachung der K. Regierung für den Neckarkreis, betreffend: die Aufnahme armer Verkrümmter in die orthopädischen Anstalten a as Staatskosten, zur Nachachtung aufmerksam gemacht.

Den <8. Januar 1867. K. gemeinschaftliches Oberamt und Oberamtsphystkat.

Thym. Lechler. vr. Müller.

Calw. Vorladung der Militärpflichtigen zu der Ziehung des Looses und der Musterung von 1867 .

Die Ortsvorsteher werden andurch aufgesordert, die in Nro. l7 des Staatsanzeigers enthaltene Bekanntmachung des

K.

Oberrekrutirungsrathes vom 18. d. M. den Militärpflichtigen zu eröffnen und ihnen anfzngeden, am

Freitag, den L März, ^ .

M Md . de» 8. März. I 2-/ -S

zur Musterung je Morgens 8 Uhr N : .

auf dem Rathhause in Calw zu erscheinen. ^ »

Die Urkunden über die erfolgte Eröffnung sind binnen 8 Tagen an das Oberamt einzusenden ^ -> -

Bei Len ortsabwesenden Militärpflichtigen ist der Aufenthaltsort so genau als möglich anzuzebcn. Die Militärpflichtigen sind zu pünktlichem Erscheinen zu ermahnen. Die Ortsvorsteher, in deren Gemeinden Militärpflichtige sind, haben sich zur ange­gebenen Zeit gleichfalls einzuftnden und die Ortsexemplare der Rekrutirungslisten mitzubringen.

Am Freitag, den 1. März, nach Beendigung der Loosziehung wird der Bezirksrekrutirungsrath seine erste Sitzuug hal­ten, und es können die Ansprüche auf Befreiung oder Zurückstellung, soweit es nicht bereits geschehen, an diesem Tage unter Vor­legung der erforderlichen Beweisurkunden geltend gemacht werden.

Von dem Tage der Loosziehung an ist für die Vorbringung solcher Ansprüche nur noch eine Frist von 3 Tagen offen. Später vorgebrachte bleiben unberücksichtigt.

_ Den 21. Januar 1867 ._ K. Oberamt. Thym.

Calw. Aufruf au diejenige« Kapitulanten, welche für Rekruten der dießjährigen Aushebung einstehen wollen.

Nachstehender Aufruf des K. Kriegsministeriums wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Auch werden die Orts­vorsteher ausgefordert, denselben den in ihren Gemeinden befindlichen Exkapitulanten noch besonders zu eröffnen.

Den 21. Januar 1867. K. Oberamt. Thym.

Um den Bedarf an Einstehern bei der nächsten Aushebung zu decken, werden diejenigen Unteroffiziere und Soldaten, welche noch nicht über 2 Jahre aus dem K. Militär ausgeschieden sind, sowie diejenigen Unteroffiziere und Soldaten, deren Dienstzeit im Laufe der ersten 6 Monate d. I. (bis letzten Juni einschließlich) zu Ende geht, sofern sie geneigt sind, für Rekruten der Ließ- jädrigen Aushebung aus 6 Jahre einzustehen, hiermit aufgefordert, mit gemeinderäthlichen, von dem Oberamte beglaubigten Zeug­nissen über ihre Aufführung und beziehungsweise mit ihren Militärabschieden versehen, längstens bis zum 15 Februar d. I. bei denjenigen Regimentern, bei welchen sie unmittelbar vor ihrer Beabschiedung gestanden sind ober derzeit noch stehen, zur Aufnahme in.die Einsteherliste sich zu melden.

Die K. Oberämter und die Oktsvorsteher werden angewiesen, für Bekanntmachung dieses Ausrufs zu sorgen.

Den 18 Januar 1867. _K. Kriegsministerium.

Bekanntmachungen über Einträge im Handelsregister.

Im Register für Einzelstrmen:

^ 1 .

Gerichlsstcllc,

welche die Bekanntma­chung erläßt:

Oberamtsbczirk,

für welchen das Handels­register qefnbrt wird.

L > S.

^ Wortlaut der Firma;

... , ! Ort der Hauptniederlassung und der

lLmtra- i Zweigniederlassungen,

gung. ^ ^ °

4.

Inhaber der Firma

5.

Prokuristen; Bemerkungen.

Oberamtsgericht

Calw.

Oberamtsbezirk

Calw.

1867. 18. Jan.

E. Horlacher.

Ort der Niederlassung:

Hirschau.

Gustav Eugen Horlacher, Landwirth in Calw und Alzenberg.

Vergl. das Handelsregister für Gesellschastssirmen Bd.I Bl.16. Z. B.: Oberamtsrcht.Hartmeyer.