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Kirchengesangverem.
Von vielen Seiten her ist dem Unterzeichneten der Wunsch kundgegeben worden, daß in der Gemeinde für die Wiederaufrichtung eines Kirchengesangvereins Sorge getragen werden möchte, da es sich doch zieme, daß unfern Gottesdiensten der Schmuck und die Erbauung durch einen mehrstimmigen Gesang und andere Leistungen der kirchlichen Tonkunst nickt fehle. Um diesem Wunsche entgegenzukommen, hat der Unterzeichnete nach Besprechung mit dem Stif- tungSrathe, Pfarrgemeinderathe und den Herren Lehrern sich entschlossen, zur Gründung eines Kirchengesangvereins hiemit eine öffentliche Aufforderung ergehen zu lassen. Die Bedingungen, unter welchen ein solcher Verein, wenn er Bestand haben soll, zu errichten wäre, sind folgende:
1) Der Verein ist zwar hauptsächlich zur Förderung des Gottesdienstes bestimmt, doch besteht er dabei selbstständig für sich mit dem Zwecke, seinen Mitglie-j dern durch das Einüben schöner geist- > lichec Gesänge Erquickung und Erbauung zu verschaffen.
2) Wer in denselben als mitwirkendes Mitglied eintreten will, hat sich bei einem L-achverstänvigen durch eine Gesangprobe über seine Befähigung dazu auszuweisen.
3) Die Zahl der Aufzunehmenden bestimmt sich nach dem Verhältnisse der einzelnen Stimmen im vierstimmigen Chor.
4) Jedes Mitglied hat einen monatlichen — möglichst niedrig zu bemeffenden, oder auch durch Ausstellung einer verschlossenen Büchse ganz der Freiwilligkeit zu überlassenden — Beitrag in die gemeinsame Kasse zu leisten.
5) Die Mitglieder machen sich verbindlich , jede Woche eine Stunde den Uebungen anzuwohnen, dabei pünktlich zu erscheinen und im Falle der Verhinderung sich zu entschuldigen.
6) Im Falle sür den Gesang aus der Orgel weitere Uebungen nöthig würden, kann außer der wöchentlichen Stunde noch eine halbe oder ganze Stunde weiter ausnahmsweise angesetzt werden.
7) Der Verein wählt seinen Vorstand, seinen Gcsangsdirektor, und beauftragt einige Mitglieder mit der Versetzung der laufenden Geschäfte.
Diejenigen Gemeindeglieder, welche geneigt sind, auf vorstehende Bedingungen hin einen Kirchengesangverein bilden zu helfen, sowie alle, die sich sonst dafür interessiren. werden eingeladen, am nächsten Sonntag Vormittag nach dem Gottesdienste in dem Zimmer der Mädchenelementarschule sich einzufinden, um das Weitere zu verabreden.
Calw, 6 Dezember 1866.
Dekan Lechler
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Calw.
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Mein Stand befindet sich auf dem Marktplatz beim Acker'scken Hause mit Firma versehen. B. Mayer aus Wildbad.
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Di« Cork Socks, aus seinem gefilztem Stoffe und Leder mit dazwischen befindlichem seinem Kork durch Osuteliouk verbundene Sohlen, widerstehen der Feuchtigkeit und lassen weder Nässe noch Kälte an die Füße dringen. Die Sohle des Fußes wird daher stets im warmen Zustande erhalten und der Kreislauf des Blutes bleibt ungestört; Anhäufung oder Stockungen desselben in den oberen Theilen des Körpers und davon verrührende rheumatische und andere Zufälle, als Kopf- und Zahnweh. Ohrenreißen, Hals-, Brust- und Hämorrhoidalleiden werden verhindert, oder wo solche sind, gemindert und geheilt, auch mindern sie bei öfterem Wechsel die Beschwerden der schweißigen Füße und äußern noch verschiedene andere wohlthuendc Wirkungen. — Es geht sich selbst in knappem Schuhwerk bequem darauf, und den kleinen Aufwand wird man bald durch Schonung der Strümpfe ersetzt finden.
I. Ziegler, Schuhmacher. !
Kmderspielwaaren
in reicher Auswahl empfiehlt zu geneigter Abnahme Wilh. Weil, Dreher,
Lederstraße, neben Zeugschm. Köhler
Calw
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(aus der Pcsiher^Walzmühle, gestoßenen Zucker, Stampfmel is, Citronen, neue Mandeln, empfiehlt C. F. Bätzner.
Stammheim.
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Dem geehrten Publikum in Stadt und Land mache ich die ergebenste Anzeige, daß ich mich dahier als Dreher niedergelaffen habe und empfehle mich für alle in mein Fach einschlagende Arbeiten, insbesondere zur Anfertigung von Kunkeln und Spinn- Rädern bestens unter Zusicherung schöner und solider Arbeit und billiger Bedienung.
Georg Adam Rolle r.
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in meinem Nebenhause mit drei ineinander- gehenden Zimmern, Küche, Speiskammer und Holzplatz, welches auch für einzelne Herren paffend wäre, ist sogleich oder bis Lichtmeß zu vermiethen.
Christian Bozenhardt, Rothgerber.