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Schwar:,waldbahn.
K. Eisenbahnvauamt Calw.
Verakkorbirung von Bureau- Gerathschasten.
Die Ausstattung mehrerer Bauhütten zwischen Calw und Wildberg soll im Submissionswege vergeben werden.
Das Verzeichniß über die erforderlichen Bureau Gerätschaften und Mobilien kann bei der Unterzeichneten Stelle eingesehen werden.
Hierauf bezügliche schriftliche Offerte wollen bis Montag, den 12. März d. I, Abends 4 Uhr, hier eingereicht werden. Den 7. März 1866.
K. Eisenbahnbauamt.
Sapper.
Forstamt Wildberg.
Die Rcvierpreise pro 1866
sind dieselben geblieben wie im vorigen Jahr. Wildberg, 8. März 1866.
K. Forstamt.
Niethamme r.
Forstamt Altenstaig.
Revier Enzklösterle.
Holz-Verkauf.
Am Samstag, den 17. März d I., von Morgens 10 Uor an, werden zu Enzklösterle auS den Staatswaldungen Dietersberg 4. und Scköngarn 2. im öffentlichen Ansstreich verkauft:
1716 Stück Hopfenstangen,
540 „ Floßwieden,
146 „ birkene Stangen,
Klafter buchene Prügel,
„ tannene Prügel, 102 „ buchene Reisprügel,
104'.,
tannene
Altenstaig. 8. März 1866.
König!. Forstamt.
H olland.
Revier Hirsau.
VerakkordirungvonWegbauarbeiten.
Am Freitag, den 16. d. M., Morgens 8 Uhr,
werden bei dem Revieramte dahier folgende Akkorde vorgcnommen:
1) Lieferung und Kleinschlagen von 75 Roßlasten Kalksteinen und 375 Roß- lasten harten Sandsteinen aus die alte Bakstraße.
2) Fertigung von 15 steinern en Dohlen im Staatswald Schleichdorn u. Mönchsloch, Ueberschlagssumme etwa 300 fl
3) Herstellung einer Wegplanie imStaats- wald Möncksloch von etwa 360Rthn.
Hirschau, 8. März 1866.
K. Revieramt.
Re uß.
Revier Stammheim.
Verkauf von Streureis,
30 Haufen am
Dienstag, den 13. d. M., im Staatswald Reutehau.
! Zusammenkunft Nachmittags 3 Uhr am ? Dickemer Wegzeiger.
. Den 8. März 1866.
! K. Revieramt.
! Retter
Calw
Anmeldung der Vorzugsrechte der vierten Classe betreffend.
Nachdem durch das im Regierungsblatt vom 21. Aug. 1865 (S. 211-234) veröffentlichte Gesetz, betrffd. die Einführung des allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs, die bisherigen Vorzugsrechte der vierten Klasse im Concurse aufgehoben worden sind, und die vor der Verkündigung jenes Gesetzes e rwo rb enen Vorz ugs Rechte nur dann fernerhin giltig sind, wennsie innerhalb sechs Monaten, vom 1. Januar bis 30. Juni 18 66, nach den hiernach enthaltenen gesetzlichen Bestimmungen bei einem Gerichts- oder Amrsnotariat angemeldet werden, so sieht man sich veranlaßt, dieBe- theiligten, insbesondere aber die Pfleger, um sievorSchadenznwah- ren, hie raufauf merksam zumachen, mit dem Beifügen, daß die Pfleger für allen aus etwaigen Versäumnissen ensste henden Schaden verantworilich gemacht werden.
Tie näheren Bestimmungen sind in nachstehender Verfügung des. K Justizministeriums enthalten.
Calw. 7. März 1866
Stadtschultheißenamt.
S ch u l d t.
Verfüezunft
des König!. Jiistiz-Mitlisteri'nms, betreffend die Anmeldung von Vorzugs Rechten der vierten Klasse der Gläubiger im Concurse nach Maßgabe der Art. 62 (Abs. 3 — 5) und 63 des Einjührungsgesetzes zum allgen einen deutschen Handelsgesetzbuch.
Das in dem Regierungsblatt vom 24. August 1865 (S. 211—234) velöffentlichte Gesetz, betreffend die Einführung des allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches, schreibt vor:
Art. 53.
Die bisherigen Vorzugsrechte der vierten Klaffe im Concurse (Prioriätsgesetz Art 13—15, und Gesetz vom 21. Mai 1828, Art 43) sind aufgehoben
Art. 62.
(Absatz 3 ) Die vor der Verkündigung des gegenwärtigen Gesetzes erworbenen Vorzugsrechte der Wechselgläubiger, sowie Derjenigen, welche gegen Aus stellung einer beglaubigten Schuldverschreibung Geld angeliehcn oder an geborgt haben, sind auch fernerhin giltig Jedoch hört ihre Giltigkeit auf, wenn die selben nicht innerhalb sechs Monaten von Erlassung des im Art. 63 bestimmten öffentlichen Aufrufs an ordnungsmäßig angemeldet sind.
(Absatz 4) Diese Anmeldung ist in Beziehung auf diejenigen Urkunden nicht erforderlich, welche zur Zeit der Verkündi
gung des Gesetzes bereits sich in Händen eines Gerichts befinden, oder vor dem Ablaufe der Anmeldungssrist einem solchen übergeben werden.
(Absatz 5) Gegen die Versäumung der für die Anmeldung bestimmten Frist findet keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand statt
Art. 63
Der im vorstehenden Artikel bezeichnet« Aufruf erfolgt durch das Justizministerium.
Die Anmeldung der erwähnten Vorzugsrechte hat dadurch zu geschehen, daß die betreffenden Urkunden einem Gerichts- oder Amtsnotor vorqelegt werden, welcher die an ihn geschehene Vorlegung in ein fortlaufendes Register einzutragen und die erfolgte Vorlegung und Eintragung auf der Urkunde zu beglaubigen hat. (Schluß f.)
Altbulach.
Zugelaufener Hund
Einem hiesigen Bürger ist ein schwarzer Hund mit einem weißen Flecken an Kops und Brust zugelaufen; der rechtmäßige Cigenthümer kann denselben binnen 10 Tagen gegen entsprechende Entschädigung abholen, widrigenfalls über ihn verfügt wird.
Altbulach, 6. März !666 Schultheiß Blaich.
Althengstett.
Langholz - Verkauf.
Dienstag, den t3. März, von Vormittags 10 Uhr an, verkauft die Gemeinde auf dem Ralbhaufe circa 15000 Cubikfuß Langholz, worunter etwa 130 Rothforchen bis zu 80' Länge im Durchmesser bis zu 1:>", zu Eisenbahnschwellen tauglich.
Schultheiß
2)2. Naschold.
Außoramtiiche Gegenstände.
)e» Sonn tag, sowie die ganze Woche über backt Lauqenbretzeln
Bäcker Widmann 2)2. in der Ledergasse.
Einladung.
Alle meine l. Freunde und Bekannte lade ich zu meinem Abschied ans nächsten Mont aq Mittag, den 12. März, zu Herrn Mehl, Bäcker, sreundlichst ein.
Benjamin Roller, Bäcker.
Calw.
GcschtW-Empfchluttg.
Ich mache hiermit die ergebenste Anzeige, daß ich seit Kurzem mein Geschäft in meinem elterlichen Hause betreibe. Mich für alle in n ein Fach einschlagende Arbeiten bestens empfehlend, sichere ich prompte und billige Bedienung zu.
2)2. Jakob Heugle, Schreiner.