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Schwar:,waldbahn.

K. Eisenbahnvauamt Calw.

Verakkorbirung von Bureau- Gerathschasten.

Die Ausstattung mehrerer Bauhütten zwischen Calw und Wildberg soll im Sub­missionswege vergeben werden.

Das Verzeichniß über die erforderlichen Bureau Gerätschaften und Mobilien kann bei der Unterzeichneten Stelle eingesehen wer­den.

Hierauf bezügliche schriftliche Offerte wollen bis Montag, den 12. März d. I, Abends 4 Uhr, hier eingereicht werden. Den 7. März 1866.

K. Eisenbahnbauamt.

Sapper.

Forstamt Wildberg.

Die Rcvierpreise pro 1866

sind dieselben geblieben wie im vorigen Jahr. Wildberg, 8. März 1866.

K. Forstamt.

Niethamme r.

Forstamt Altenstaig.

Revier Enzklösterle.

Holz-Verkauf.

Am Samstag, den 17. März d I., von Morgens 10 Uor an, werden zu Enzklösterle auS den Staatswal­dungen Dietersberg 4. und Scköngarn 2. im öffentlichen Ansstreich verkauft:

1716 Stück Hopfenstangen,

540 Floßwieden,

146 birkene Stangen,

Klafter buchene Prügel,

tannene Prügel, 102 buchene Reisprügel,

104'.,

tannene

Altenstaig. 8. März 1866.

König!. Forstamt.

H olland.

Revier Hirsau.

VerakkordirungvonWegbauarbeiten.

Am Freitag, den 16. d. M., Morgens 8 Uhr,

werden bei dem Revieramte dahier folgende Akkorde vorgcnommen:

1) Lieferung und Kleinschlagen von 75 Roßlasten Kalksteinen und 375 Roß- lasten harten Sandsteinen aus die alte Bakstraße.

2) Fertigung von 15 steinern en Doh­len im Staatswald Schleichdorn u. Mönchsloch, Ueberschlagssumme etwa 300 fl

3) Herstellung einer Wegplanie imStaats- wald Möncksloch von etwa 360Rthn.

Hirschau, 8. März 1866.

K. Revieramt.

Re.

Revier Stammheim.

Verkauf von Streureis,

30 Haufen am

Dienstag, den 13. d. M., im Staatswald Reutehau.

! Zusammenkunft Nachmittags 3 Uhr am ? Dickemer Wegzeiger.

. Den 8. März 1866.

! K. Revieramt.

! Retter

Calw

Anmeldung der Vorzugsrechte der vierten Classe betreffend.

Nachdem durch das im Regierungsblatt vom 21. Aug. 1865 (S. 211-234) ver­öffentlichte Gesetz, betrffd. die Einführung des allgemeinen deutschen Handelsgesetz­buchs, die bisherigen Vorzugsrechte der vierten Klasse im Concurse aufgehoben worden sind, und die vor der Verkündigung jenes Gese­tzes e rwo rb enen Vorz ugs Rechte nur dann fernerhin giltig sind, wennsie innerhalb sechs Monaten, vom 1. Januar bis 30. Juni 18 66, nach den hiernach enthaltenen gesetzlichen Bestim­mungen bei einem Gerichts- oder Amrsnotariat angemeldet werden, so sieht man sich veranlaßt, dieBe- theiligten, insbesondere aber die Pfleger, um sievorSchadenznwah- ren, hie raufauf merksam zumachen, mit dem Beifügen, daß die Pfleger für allen aus etwaigen Versäumnissen ensste henden Schaden verantworilich gemacht wer­den.

Tie näheren Bestimmungen sind in nach­stehender Verfügung des. K Justizministe­riums enthalten.

Calw. 7. März 1866

Stadtschultheißenamt.

S ch u l d t.

Verfüezunft

des König!. Jiistiz-Mitlisteri'nms, betreffend die Anmeldung von Vorzugs Rech­ten der vierten Klasse der Gläubiger im Concurse nach Maßgabe der Art. 62 (Abs. 3 5) und 63 des Einjührungsgesetzes zum allgen einen deutschen Handelsgesetzbuch.

Das in dem Regierungsblatt vom 24. August 1865 (S. 211234) velöffentlichte Gesetz, betreffend die Einführung des allge­meinen deutschen Handelsgesetzbuches, schreibt vor:

Art. 53.

Die bisherigen Vorzugsrechte der vier­ten Klaffe im Concurse (Prioriätsgesetz Art 1315, und Gesetz vom 21. Mai 1828, Art 43) sind aufgehoben

Art. 62.

(Absatz 3 ) Die vor der Verkündi­gung des gegenwärtigen Gesetzes erworbe­nen Vorzugsrechte der Wechselgläubi­ger, sowie Derjenigen, welche gegen Aus stellung einer beglaubigten Schuld­verschreibung Geld angeliehcn oder an geborgt haben, sind auch fernerhin giltig Jedoch hört ihre Giltigkeit auf, wenn die selben nicht innerhalb sechs Monaten von Erlassung des im Art. 63 bestimmten öffentlichen Aufrufs an ordnungsmäßig an­gemeldet sind.

(Absatz 4) Diese Anmeldung ist in Be­ziehung auf diejenigen Urkunden nicht er­forderlich, welche zur Zeit der Verkündi­

gung des Gesetzes bereits sich in Händen eines Gerichts befinden, oder vor dem Ab­laufe der Anmeldungssrist einem solchen über­geben werden.

(Absatz 5) Gegen die Versäumung der für die Anmeldung bestimmten Frist fin­det keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand statt

Art. 63

Der im vorstehenden Artikel bezeichnet« Aufruf erfolgt durch das Justizministerium.

Die Anmeldung der erwähnten Vor­zugsrechte hat dadurch zu geschehen, daß die betreffenden Urkunden einem Gerichts- oder Amtsnotor vorqelegt werden, welcher die an ihn geschehene Vorlegung in ein fortlaufen­des Register einzutragen und die erfolgte Vorlegung und Eintragung auf der Ur­kunde zu beglaubigen hat. (Schluß f.)

Altbulach.

Zugelaufener Hund

Einem hiesigen Bür­ger ist ein schwarzer Hund mit einem weißen Flecken an Kops und Brust zuge­laufen; der rechtmäßige Cigenthümer kann denselben binnen 10 Tagen gegen entspre­chende Entschädigung abholen, widrigen­falls über ihn verfügt wird.

Altbulach, 6. März !666 Schultheiß Blaich.

Althengstett.

Langholz - Verkauf.

Dienstag, den t3. März, von Vormittags 10 Uhr an, verkauft die Gemeinde auf dem Ralbhaufe circa 15000 Cubikfuß Langholz, worunter etwa 130 Rothforchen bis zu 80' Länge im Durchmesser bis zu 1:>", zu Eisenbahnschwellen tauglich.

Schultheiß

2)2. Naschold.

Außoramtiiche Gegenstände.

)e» Sonn tag, sowie die ganze Woche über backt Lauqenbretzeln

Bäcker Widmann 2)2. in der Ledergasse.

Einladung.

Alle meine l. Freunde und Bekannte lade ich zu meinem Abschied ans nächsten Mont aq Mittag, den 12. März, zu Herrn Mehl, Bäcker, sreundlichst ein.

Benjamin Roller, Bäcker.

Calw.

GcschtW-Empfchluttg.

Ich mache hiermit die ergebenste Anzeige, daß ich seit Kurzem mein Geschäft in mei­nem elterlichen Hause betreibe. Mich für alle in n ein Fach einschlagende Arbeiten bestens empfehlend, sichere ich prompte und billige Bedienung zu.

2)2. Jakob Heugle, Schreiner.