Das Laiwcr Wochen- diatterscheint wöcheui- lick dreimal, nämlich -irnkag, Donnerstas u, Kamstag Äbonne- mentSvreiS balbjährl. Ich, durch die Poii be­rgen im Bezirk 1 st. 8 kr., sonst m ganz Württemberg ist. lökr.

Calwer Wochenblatt.

Amts- und InteltigenMaU für den Bezirk.

In Ealw absnnirt man bei der Redaktion, auswärts bei den Bo» ten oder dem nächst» gelegenen Postamt. Die EinrückungSge. buhr beträgt L kr. für die dreispaltige Zeile oder deren Raum.

Nro. 138.

Donnerstag, den 30. Nvvembcr.

1865

Amtliche Dekanntmachungen.

Die Centralftelle für die Landwirthfchaft an den landwirthschastl. Bezirksvcrein Calw.

Die nächste Nummer unseres Wochenblatts wird den 8. Jahresbericht über das landwirthschaitliche Fortbildungswesen von 1864/65 bringen. Indem wir auf den Inhalt dieses Berichts die Vereine besonders Hinweisen, empfehlen wir denselben auss Neue dringend, diesem wichtigen Zweige ihrer Thätigkeit fortgesetzte Aufmerksamkeit zuzuwenden und das landwirthschaftliche Fortbildungs­wesen auch im kommenden Winter kräftig in die Hand zu nehmen.

Hiebei handelt es sich um die von den Vereinen zu veranstaltenden (regelmäßigen) Abendversammlungen Erwachsener zu' landwirtschaftlicher Belehrung, sowie um deren Lesevereine einerseits und andererseits um die eigentlichen landwirthschaftlichen Fort­bildungsschulen. Wie wir aus die elfteren die Aufmerksamkeit der Vereine aufs Neue hiermit lenken wollen, so sollten die Vereine auch auf Errichtung neuer und Fortführung der schon in den letzten Jahren bestandenen landwirthschaftlichen Fortbildungsschulen allen Bedacht nehmen.

Was insbesondere die Fortbildungsschulen betrifft, so haben wir schon bei früheren Anlässen ausgeführt, daß im landwirthschaftlichen Interesse Anstalten mit freiwilliger Betdeiligung älterer und jüngerer Zuhörer, sowie mit freiwilligem Wir­ken der Vorsteher vorzugsweise Erfolge sichern und daher Pflege verdienen. Immerhin wird aber auch da, wo die Errichtung frei­williger Anstalten dieser Art aus irgend einem Grunde zur Zeit nicht gelingt, es in vielen Fällen möglich sein, in den nach dem Schulgesetz vom 6. November 1858 unter der Leitung der Orts- und Bezirksschulbehörden zu errichtenden obligatorischen Winter- abendschNlen landwirthschaftlichen! Fachunterricht von hiezu Befähigten ertheilen zu lasten, welcher Unterricht mehr als ein frei­williger anzusehen wäre, an dem auch nicht mehr sonntagsschulpflichtige junge Leute Theil nehmen können. Sollte aber auch ein solcher Unterricht nicht möglich sein, so könnten die Vereine im Benehmen mit den betreffenden Schulaufsichtsbehörden wenigstens daraus ihre Aufmerksamkeit lenken, daß in den obligatorischen Winterabendschulen die Volksschulfächer, einschließlich der in der Volksschule gelehrten Realien, mit besonderer Bezugnahme ans die Landwirthfchaft gepflegt werden, insoserne namentlich beim Rech­nen, Aufsatz und in der Naturgeschichte Vorgänge, Zahlenverhältnisse rc. aus dem Gebiete der Landwirthfchaft zum Gegenstand des Unterrichts und der Einübung gemacht würde.

Indem wir nun den Vereinen empfehlen, in der einen wie in der andern Richtung je nach den gegebenen Verhältnissen und insbesondere je nach den vorhandenen Lehrkräften und dem sich darbietenden Zuhörerkreis vorzugehen, haben wir die Vereine wiederholt unserer vollen Bereitwilligkeit zu versichern, ihre Bemühungen auch von unserem Standpunkt aus in jeder Weise zu un­terstützen; wollen die dießsälligen Gesuche nur rechtzeitig an uns gebracht werden.

Was den Aufwand für die freiwilligen FortbildungLanstalten betrifft, so wird

1) die Bestreitung der Kosten der Heizung und Beleuchtung der betreffenden Lokalitäten Sacke der Gemeinden sein. Wollen hiezu die Schulräume benützt werden, so wird ein Benehmen darüber auch mit dem geistlichen Ortsvor­steher vorherzugehen haben. Betreffend

2) den Bedarf an landwirthschaftlichen Schriften und Büchern, so ist die Centralstelle zu unentgeldlicher Abgabe von solchen gerne bereit. Wegen Zuweisung eines Freiexemplars unseres landwirthschaftlichen Wochenblatts für das Jahr 1866 verweisen wir auf die beigeschlossene Zuschrift unseres Sekretariats an den Verein. Was

3) die Honorare an Diejenigen betritt, welche Unterricht an den landwirthschaftlichen Fortbildungsschulen erthei­len, so wird davon ausgegangen? daß wie dieß auch bei den gewerblichen Fortbildungsschulen der Fall ist, in der Regel die Hälfte hievon auf unsere Kasse und die andere Hälfte auf diejenige der betreffenden Gemeinde, eventuell vielleicht auch des Vereins zu übernehmen sei.

Ueber die bereits vorliegenden und etwa noch weiter einkommenden Gesuche um Absendung von landwirthschaftlichen Wan­derlehrern, deren Kosten auf unsere Fonds übernommen werden, wird in Bälde besondere Entschließung erfolgen.

Hinsichtlich der obligatorischen Winterabendschulen wird bemerkt, daß der Aufwand hiefür Sache der Gemeinden und der Oberschulbehörden ist; immerhin sind wir aber da, wo an solche sich auch eine landwirthschaftliche Unterrichtsabtheilung anschließt, gerne bereit, wenigstens mit landw. Schriften rc., nach Bedarf auch Unterstützung aus unseren Fonds zu gewähren.

Indem wir nochmals den Vereinen die Pflege für das landw. Fortbildungswesen ans Herz legen, fügen wir bei, daß wir gegen den Schluß des Schuljahrs die Vereine wieder um eingehenden Bericht über die erlangten Ergebnisse ersuchen werden.

Stuttgart, 22. November 1865. Oppel.

Vergebung von Erdarbeiten.

Der Bahneinschnitt vor dem Schloß- bergtunnel bei Neuenbürg mit etwa 3000 Schacht Ruthen, worüber Pläne und Be­dingungen hier eingesehen werden können, ist im Submissionsweg zu vergeben, und werden vo» der Unterzeichneten Stelle Of­ferte hierauf, welche tzLf den Preis pro

Schachtruthe zu stellen und schriftlich, ver­siegelt, mit der Aufschrift:

Angebot auf den Einschnitt vor dem Schloßberg-Tuunel"

und bei unbekannten Bewerbern mit Ver­mögens- und Tüchtigkeitszeugnissen versehen, rinzureichen find, längsten» bis

Mittwoch, den 6. Dezember, Vormitt^V 11 Uhr,

angenommen, wo dann die Eröffnung statt- stnden wird, welcher die Submittenten an­wohnen können.

Neuenbürg, 27. November 1865.

K. Eisenbahnbauamt.

2)1. Herrmaun.

2)1. Würzbach.

Holz-Verkauf.

Am Montag, den ^4. Dezember,