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Calwer Wochenblatt.

Amts- und IntelligenMatr für den Bezirk.

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Aro. 7Z.

Donnerstag, veu 6. Juli.

1885.

Amtliche Dekanntmachungen.

Die Kön. Wnrttenibergischc Regierung

des Schwarzwald- Ärcises

an das K. Oberamt rmd Oberamts-Phhsikat Calw.

Nach einer Mittbeilung des K. Medi- cinal Collegiums werden seit einiger Zeit im Ausland insbesondere in Frankreich be­reitete phannaceutische Präparate von ver­schiedenen Apothekern dis Landes bezogen und an das Publikum abgegeben.

Diese Präparate gehören meist der Klasse der in Frankreich sogenanntenspo- cialiws plmrmseeutiizuetz " an, d. h es sind entweder hinsichtlich ihrer wesentlichen Bestandtheile allgemein bekannte und gebräuch­liche zum Tbeil stark wirkende Arzneikörper oder mehr oder weniger neue, nach ihrer Wirkung und ihren übrigen Eigenschaften nicht oder wenig bekannte Stoffe, welche in den mannigsaltigsten, immer aber auf Be­stechung des Auges und des Gaumens be­rechneten, im klebrigen, was die Bereitungs weise betrifft, geheim gehaltenen Formen und Mischungen und zugleich regelmäßig unter, den Schein wissenschaftlicher Begrün­dung annehmenden, Anpreisungen ihrer Heil­wirkung den Kranken dargebolen werden. Zu Len Mitteln dieser Art gehören insbe­sondere die von einem Apotheker Orimauls in Paris neuerdings in den Handel gebrach­ten l-actuearium- Eisen- Arsen- Pepcin- China- Matico- Quarana- u, s. w, Präpa­rate, deren Verschluß, wie aus den von 6rimault verbreiteten Brochüren hervorgeht, in Württemberg hauptsächlich die Apotheke von Wölz (Verwalter Mögling) in Stutt­gart und Apotheker Bilfinger in Heilbronn übernommen haben, nach den Erfahrungen des K. Medicinal Collegiums aber auch zahlreiche andere Apotheken des Landes vermitteln.

Dieser Verkauf von im Ausland ohne jegliche Bürgschaft für Aechtheit und Güie bereiteten, zudem in die Kategorie der ärzt­lichen Geheimmittel gehörigen pharmaceuti- schen Präparaten verstößt schon an sich sowohl gegen die allgemeine Bestimmung, daß für alle der physikalischen und chemischen Prü­fung mehr oder weniger unzugänglichen Arzneipräparate die in der Sekbstbereitung durch die einheimischen Apotheker liegende Bürgschaft zu verlangen ist, als gegen die Ministerialversügung vom 31, Oktober 1837, betreffend den Verkauf von ärztlichen Ee- heimmitteln, nach welcher jener Verkauf, so wie er gegenwärtig betrieben wird, durchaus

unzulässig ist. Es erscheint aber sofortiges Einschreiten geboten, nachdem zufolge der Pariser On^etta cl<Z8 Iribunaux vom 18. Februar d I der obenerwähnte Erimault vom Zuchtpolizeigericht zu Paris schuldig erkannt wurde, die von ihm in den Handel gebrachten Präparate in betrügerischer Ab­sicht grob verfälscht, die zu Unterstützung dieses Handels in seinen Brochüren abge- drucklen ärztlichen Zeugnisse fingirt, die Anerkennungsmedaille und Ehrentitel sich unrechtmäßig ungeeignet zu haben und zu einer entsprechenden Strafe verurtheilt wurde, nachdem ferner bei obiger Gerichtsverhand­lung Oi imault in der Hoffnung, seine Schuld zu vermindern, angab, daß er die verfälsch­ten Präparate nur für das Ausland berei­tet habe.

Da hienach kaum zu bezweifeln ist, daß die von Orimauit in den obenerwähnten Apotheken Leponirten und durch diese an die übrigen Apotheken abgegebenen Präpa­rate verfälscht sind, so werden das Oberamt und das Oberamtsphysikat angewiesen, un verzüglich durch das Amtsblatt eine War­nung des Publikums vor dem Ankauf sol­cher Präparate ergehen zu lassen, die Apo­theker des Bezirks auf die bestehenden Vor- scbriiten, namentlich aus die obenangeführte Ministeriell-Verchgung vom 31. Oktober 1837 hinzuweisen und für den Fall des Zuwiderhandelns mit Strafe zu bedrohen und in etwa vorkommenden Contraventions- fällen einzuschreüen.

Reutlingen, 27. Juni 1865.

Autenrieth.

An die OrtSvorstcher.

Denselben werden die Protokolle über die letzte Visitation der Nachbarschastswege mit der Aufforderung zugefertigt, sie den Gemeinderäthcn zu eröffnen, uns für die rechtzeitige Beseitigung der Ausstellungen Sorge zu tragen, auch die Protokolle mit Vollzugsbericht binnen 3 Monaten wieder einzusenden.

Der Oberamtswegmeister ist beauftragt worden, im Laufe zdes Spätjahrs wieder­holte Visitation vorznnehmen, und die sich hiebei ergebenden Mängel sofort zur An­zeige zu dringen.

Catw, 3, Juli 1865.

§K. Oberamt.

Schippert.

Catw.

An die Stiftnngs- und Gcineindcräthe.

DieStistungs- und Gemeinderäthe wer­den ausgesordert, die auf den 1. Juli d, I,

verfallenen Stiftung»- und Gemeinde-EtatS binnen 15 Tagen einzusenben,

Stiftungs-Etats sind verfallen in fol­genden Orlen: Calw, Altburg, Althengstett, Dachtel, Deckenpsronn, Ernstmühl, Gechin- gen, Liebenzell, Neubulach, Neuweiler, Oberkollbach, Oberreichenbach, Ostelsheim, Simmozheim, Speßhardl, Weltenschwann und Zwerenberg.

Den 5. Juli 1865,

K, Oberamt und gemeinsch. Oberamt. Schippert. Diät, Schmidt, A.V.

Calw.

Aufforderiutg zur Bewerbung um die erledigte Stelle des Oberämts- wundarztes.

Die befähigten Bewerber um die erle­digte Stelle des Oberamtswundarztes für den Bezirk Calw werden ausgefordert-, sich binnen 4 Wochen bei dem Oberamt Calw zu melden.

Dem Oberamtswundarzt ist ein Gehalt von 200 fl, ansgesetzt, und ist derselbe zu unenkgeldlicher chirurgischer und geburts­hilflicher Behandlung der im Oberamts­bezirke befindlichen Armen, mögen sie in demselben heimathberechtigt sein oder nicht, soweit nicht die Ortswundärzte einzutreten haben, sowie zu unentgeldlicher chirurgischer Behandlung der Landjäger, der armen ge­richtlichen und oberamtlichen Gefangenen, vorkommendenfalls auch ingeburtshilflicherBe- ziehung, verpflichtet, wogegen ihm die An­rechnung der regulativmäßigen Reisekosten bei Behandlung armer Kranken auf dem Lande gestattet wird.

Len 3, Juli 1865.

K. Oberamt,

Schippert,

Forstamt Wildberg,

Revier Hirschau.

Holz-Verkauf

am Montag, den 17, Juli d. I., aus dem Staatswald Schwartenhau:

51'/< Klafter Nadelholz-Scheiter und Prügel,

11 tannene Rinde,

464 Stück Nadelholzwellen.

Zusammenkunft Morgens 8 Uhr bei der Maisenbacher Platte.

Wildberg, 4. Juli 1865,

K Forstamt.

Niethammer.

Revier Liebenzell,

Holz-Verkauf

am 12, k, M.,