DnS Lalwer Wochrn- dlatterscheinr wöchentlich dreimal, nämlich Dienstag, Donnerstag « Kamstag Abninie- menidvreis kalbjäbrl. Ist,, durch sie Post bezogen im Bezirk t st. >L kr,, ünni in ganz KlstrrrembriVi I st.ZOkr,
Calwer Wochenblatt.
Amts- und IntelligenMatr für den Bezirk.
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Aro. 7Z.
Donnerstag, veu 6. Juli.
1885.
Amtliche Dekanntmachungen.
Die Kön. Wnrttenibergischc Regierung
des Schwarzwald- Ärcises
an das K. Oberamt rmd Oberamts-Phhsikat Calw.
Nach einer Mittbeilung des K. Medi- cinal Collegiums werden seit einiger Zeit im Ausland insbesondere in Frankreich bereitete phannaceutische Präparate von verschiedenen Apothekern dis Landes bezogen und an das Publikum abgegeben.
Diese Präparate gehören meist der Klasse der in Frankreich sogenannten „spo- cialiws plmrmseeutiizuetz " an, d. h es sind entweder hinsichtlich ihrer wesentlichen Bestandtheile allgemein bekannte und gebräuchliche zum Tbeil stark wirkende Arzneikörper oder mehr oder weniger neue, nach ihrer Wirkung und ihren übrigen Eigenschaften nicht oder wenig bekannte Stoffe, welche in den mannigsaltigsten, immer aber auf Bestechung des Auges und des Gaumens berechneten, im klebrigen, was die Bereitungs weise betrifft, geheim gehaltenen Formen und Mischungen und zugleich regelmäßig unter, den Schein wissenschaftlicher Begründung annehmenden, Anpreisungen ihrer Heilwirkung den Kranken dargebolen werden. Zu Len Mitteln dieser Art gehören insbesondere die von einem Apotheker Orimauls in Paris neuerdings in den Handel gebrachten l-actuearium- Eisen- Arsen- Pepcin- China- Matico- Quarana- u, s. w, Präparate, deren Verschluß, wie aus den von 6rimault verbreiteten Brochüren hervorgeht, in Württemberg hauptsächlich die Apotheke von Wölz (Verwalter Mögling) in Stuttgart und Apotheker Bilfinger in Heilbronn übernommen haben, nach den Erfahrungen des K. Medicinal Collegiums aber auch zahlreiche andere Apotheken des Landes vermitteln.
Dieser Verkauf von im Ausland ohne jegliche Bürgschaft für Aechtheit und Güie bereiteten, zudem in die Kategorie der ärztlichen Geheimmittel gehörigen pharmaceuti- schen Präparaten verstößt schon an sich sowohl gegen die allgemeine Bestimmung, daß für alle der physikalischen und chemischen Prüfung mehr oder weniger unzugänglichen Arzneipräparate die in der Sekbstbereitung durch die einheimischen Apotheker liegende Bürgschaft zu verlangen ist, als gegen die Ministerialversügung vom 31, Oktober 1837, betreffend den Verkauf von ärztlichen Ee- heimmitteln, nach welcher jener Verkauf, so wie er gegenwärtig betrieben wird, durchaus
unzulässig ist. Es erscheint aber sofortiges Einschreiten geboten, nachdem zufolge der Pariser On^etta cl<Z8 Iribunaux vom 18. Februar d I der obenerwähnte Erimault vom Zuchtpolizeigericht zu Paris schuldig erkannt wurde, die von ihm in den Handel gebrachten Präparate in betrügerischer Absicht grob verfälscht, die zu Unterstützung dieses Handels in seinen Brochüren abge- drucklen ärztlichen Zeugnisse fingirt, die Anerkennungsmedaille und Ehrentitel sich unrechtmäßig ungeeignet zu haben und zu einer entsprechenden Strafe verurtheilt wurde, nachdem ferner bei obiger Gerichtsverhandlung Oi imault in der Hoffnung, seine Schuld zu vermindern, angab, daß er die verfälschten Präparate nur für das Ausland bereitet habe.
Da hienach kaum zu bezweifeln ist, daß die von Orimauit in den obenerwähnten Apotheken Leponirten und durch diese an die übrigen Apotheken abgegebenen Präparate verfälscht sind, so werden das Oberamt und das Oberamtsphysikat angewiesen, un verzüglich durch das Amtsblatt eine Warnung des Publikums vor dem Ankauf solcher Präparate ergehen zu lassen, die Apotheker des Bezirks auf die bestehenden Vor- scbriiten, namentlich aus die obenangeführte Ministeriell-Verchgung vom 31. Oktober 1837 hinzuweisen und für den Fall des Zuwiderhandelns mit Strafe zu bedrohen und in etwa vorkommenden Contraventions- fällen einzuschreüen.
Reutlingen, 27. Juni 1865.
Autenrieth.
An die OrtSvorstcher.
Denselben werden die Protokolle über die letzte Visitation der Nachbarschastswege mit der Aufforderung zugefertigt, sie den Gemeinderäthcn zu eröffnen, uns für die rechtzeitige Beseitigung der Ausstellungen Sorge zu tragen, auch die Protokolle mit Vollzugsbericht binnen 3 Monaten wieder einzusenden.
Der Oberamtswegmeister ist beauftragt worden, im Laufe zdes Spätjahrs wiederholte Visitation vorznnehmen, und die sich hiebei ergebenden Mängel sofort zur Anzeige zu dringen.
Catw, 3, Juli 1865.
§K. Oberamt.
Schippert.
Catw.
An die Stiftnngs- und Gcineindcräthe.
DieStistungs- und Gemeinderäthe werden ausgesordert, die auf den 1. Juli d, I,
verfallenen Stiftung»- und Gemeinde-EtatS binnen 15 Tagen einzusenben,
Stiftungs-Etats sind verfallen in folgenden Orlen: Calw, Altburg, Althengstett, Dachtel, Deckenpsronn, Ernstmühl, Gechin- gen, Liebenzell, Neubulach, Neuweiler, Oberkollbach, Oberreichenbach, Ostelsheim, Simmozheim, Speßhardl, Weltenschwann und Zwerenberg.
Den 5. Juli 1865,
K, Oberamt und gemeinsch. Oberamt. Schippert. Diät, Schmidt, A.V.
Calw.
Aufforderiutg zur Bewerbung um die erledigte Stelle des Oberämts- wundarztes.
Die befähigten Bewerber um die erledigte Stelle des Oberamtswundarztes für den Bezirk Calw werden ausgefordert-, sich binnen 4 Wochen bei dem Oberamt Calw zu melden.
Dem Oberamtswundarzt ist ein Gehalt von 200 fl, ansgesetzt, und ist derselbe zu unenkgeldlicher chirurgischer und geburtshilflicher Behandlung der im Oberamtsbezirke befindlichen Armen, mögen sie in demselben heimathberechtigt sein oder nicht, soweit nicht die Ortswundärzte einzutreten haben, sowie zu unentgeldlicher chirurgischer Behandlung der Landjäger, der armen gerichtlichen und oberamtlichen Gefangenen, vorkommendenfalls auch ingeburtshilflicherBe- ziehung, verpflichtet, wogegen ihm die Anrechnung der regulativmäßigen Reisekosten bei Behandlung armer Kranken auf dem Lande gestattet wird.
Len 3, Juli 1865.
K. Oberamt,
Schippert,
Forstamt Wildberg,
Revier Hirschau.
Holz-Verkauf
am Montag, den 17, Juli d. I., aus dem Staatswald Schwartenhau:
51'/< Klafter Nadelholz-Scheiter und Prügel,
11 „ tannene Rinde,
464 Stück Nadelholzwellen.
Zusammenkunft Morgens 8 Uhr bei der Maisenbacher Platte.
Wildberg, 4. Juli 1865,
K Forstamt.
Niethammer.
Revier Liebenzell,
Holz-Verkauf
am 12, k, M.,