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E>» ordentliches Mädchen finde« bis Lichtmeß einen Dienst; wo? sagt die Red.

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2 ) 2 .

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2)1. Calw.

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welches lange stehen bleiben kann, ist gegen gesetzliche Sicherheit zu 4'/2 Pro,em biS Licht­meß auszulcibe:, bet G- Eblc.

3)l. Schmied.

Geld mlsznleihen.

Die hiesige Gemeindepflege hat gcgen ges tzliche Sicherheit 5 -600 fl. aiiszuIeih'N.

Tngesnenigkeiten

Der erledigte Schuldienst zu Ostelsheim, Dekanats Calw, wurde dem Schulmeister Dieterle zu Zizishausen, der zu Klein­ingersheim, Dekanats Besigheim, dem Schulmeister Häußler in Tcinach übertragen.

Stuttgart, 11. Jan Se. Mas. der König und I. Maj. die Königin find von HöchstJhrem Besuche bei der Großherzvg- lichen Familie in Karlsruhe wieder hier eingetroffen.

Stuttgart, 10. Jan. (85. Sitzung der Kammer der Ab­geordneten) Der Minister v. Geßler sagt in Beantwortung der Interpellation Hölders wegen Revision der Verfassung, insbeson­dere der Landesvertretung, daß bereits Einleitungen von ihm ge­troffen worden seien, um dem nächsten Landtage einen Entwurf vorzulegen, in welchem alle Wünsche diejenige entgegenkommende Würdigung finden sollen, welche sie vom sachlichen Standpunkte aus verdienen, dessetl Festhaltung vor Allein die Regierung wah­ren müsse. In Bezug auf die Interpellation von Sarweh nn» Amos wegen des Hausirhandels erklärt der Minister, daß das Finanzministerium bereits Einleitung zu angemessener Besteurung der ausländischen Hausirhändler getroffen habe, weitere Schritte aber vorerst nicht geboten erscheinen. Tagesordnung: Schulgesetz. Art. 14 will die Ortsschulbehörde mit einem oder mehreren Schul­lehrern und mit gewählten Mitgliedern der Schulgemeinde verstärken. Dieselben sollen, soweit sie nicht bei einem Gegenstand persönlich be- tbeiligt sind, jedesmal an den Sitzungen der Ortsschulbehörde mit vollemStimmrechtTheil nehmen. DieKommissionsmehrheil beantragt Annahme dieses Artikels, Ammermiiller und Schall dagegen beantra­gen, auf die Beralbung der Art. 1417 über die Organisation der Ortsschulbehörden nubt einzugehen, vielmehr die Königl. Regierung um Einbringung eines Gesetzesentwurfes auf Abänderung des ge­summten Organismus der Schulleitung zu bitten. Während der allgemeinen Debatte erhält Minister v. Varnbülcr das Wort, um die Anfrage des Abg. Hopf über Len Beföcderungspreis der po­litischen und nicktpolitischen Blätter zu beantworten. Der Mi­nister sagt, er habe sich genau orientirt über die Entstehung der Unterscheidung zwischen politischen und nicht politischen Blättern und habe sich überzeugt, daß der Unterschied davon herrühre, daß die nicht politischen Blätter nicht täglich erscheinen: gleichwohl sei er nicht dafür, daß der Unterschied sortbestehen solle. Die Post, welche jährl. 9 Mill. Zeitungen befördere, gewinne soviel wie nichts an dieser Spedition (der Gewinn betrage etwa 2000 fl). Württemberg habe die wohlfeilste Zeilungsexpedilion. Eine Ver sügung zu treffen zur Abhilfe im Sinne Hopss halte er für jetzt nicht angemessen, weil im Mai d. I. eine Postkonserenz zusam­mentreten werde, in welcher die gewünschte Ermäßigung beantragt und auch von ihm, dem Minister, befürwortet werden werde. Uebrigens habe er, der Minister, schon jetzt thunlichst Erleichte­rungen eintreten lassen, so koste z. B. auch der Gradaus nur »och 25 Proz. Speditionsgebühren, weil derselbe wöchciktlich nur einmal erscheine. Bei der hieraus fortgesetzten Verhandlung

über das Schulgesetz wird der Antrag von Ammermüller und Schall, aus den Gesetzesenlwnrf nicht einzugehen, mit 69 gegen 13 St. abgelehnt. Hierauf wird auch der eventuell gestellte An­trag der beiden genannten Abgeordneten mit großer Mehrheit ab­gelehnt, die Regierung zu bitten, einen Gesetzesentwurs einzu­bringen, nach welchem das evangelische Cvnststorium und der ka­tholische Kirchenrath der Leitung und Beaufsichtigung der Volks­schule entbvben, dagegen solche einem für alle Volksschulen des Landes gemeinschaftlichen Oberschulrath übertragen wird, und i» diese Behörde, sowie auch andere, mit der inneren technischen Leitung und Beaufsichtigung Ver Schule betraute Stellen Sach­kundige, vor Allem Schulmänner zu berufen sind, auf dem Ver­ordnungswege aber die Beaufsichtigung bei bewährten Lehrern aus ein billiges Maß zurückzusühren, und die Zuständigkeit der verschiedenen Schutorgane in der Richtung zu reguiiren, daß die Schule mehr innere Entwicklungsfähigkeit, die Lehrer mehr BerufS- sreudigkeit gewinnen, und daß größere Gemeinden nicht ebenso unselbstständig gestellt bleiben, wie kleine 11. Jan. (86. Sitzung.) Tagesordnung: Schulgesetz. Art. 14, der von der Ortsschulbehörde handelt, kommt zur weiteren Bcrathung. Wäh­rend die Mehrheit der Kommission Annahme beantragt, schlägt die Minderheit zSchall und Ammermüller) eine präcisere Fassung vor. Auch Hölder stellt einen abweichenden Antrag. Frhr. v. Gültlingen benennt Fälle, in denen Schulmeister auf ganz un­würdige Weise von Len Geistlichen behandelt wurden und erin­nert an andere Fälle, in denen, der Schulmeister von der Ober­schulbehörde aus eine einfache Denuncialion des Geistlichen ge- maßregelt worden sei, ohne daß er nur gehört worden wäre. Er bittet den Minister, durch eine geeignele Verfügung solchen Miß- stäncen abzuhelsen. Minister v. Golther entgegnet, Laß er in solchen Fällen, wenn sie zu seiner Kenntniß kommen, den Lehrer gerne schützen werde. Mittnacht stellt den Antrag, die Aussicht über die Ortsschulbehörde dem geistlichen und weltlichen Orts- vorstande in der Art zu übertragen, daß l-tzterer die erste Stimme habe, elfterem aber bei Stimmengleichheit die Entscheidung zu- stebe. Hops fragt an, ob die wöchentlichen uveimaligcn Schul­visitationen auch künftig slarifinden sollen, woraus Minister v. Gclther entgegnet, daß er Liese Frage einer genauen Prüsung unlerziehen werde. Bei der erfolgenden Abstimmung wird der Antrag Hölders mit 54 gegen 26 Stimmen abgelehnt, der Cvm- missionsanlrag dagegen, nebst dem Zusatzanirage von Mittnacht, mir großer Mehrheit angenommen.

Stuttgart, 11. Jan. Die neue Uniformsvorschrist für Las diesseitige Truppenkorps ist erschienen. Nach ihr bleiben un­verändert mit geringen Modifikationen Mäntel und Paletots, Schärpen, Säbel sammt Kuppel, »ur letztere wird unterm Rock getragen und die schwarze Jnterimskuppel ist abgeschasst. Geän­dert sind Farbe und Schnitt der Uniformen, der Kopfbedeckung, die GraLabzeiebnung. Der Unisormsrock ist durchgängig dunkel­blau init 2 Knopsreihcn, Eeneralstab und Kavallerie mit gelben,