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priationen für folgende Linien: von Aulendorf nach Leutkirch- Mcmmingen; von Crailsheim nach Mergentheim; von Jaxtfeld nach Osterburken; den Schwarzwald entlang von tesstn äußerster nördlicher Spitze bis Tuttlingen einerseits und bis Pillingen an­dererseits; diese Schwarzwaldbabn möchte er von Calw aus ver­binden mit Stuttgart; von Ulm nach Mengen; ferner von Mengen über Signiaringen nach Tübingen re. v. Varnbüler ersucht die Kammer, sie mege ihm Zeit lasten zu Fortführung der Verhand­lungen, welche er gewiß mit vollem Eifer jörtern werde. Nun mehr Wird der Gesetzesentwurj über die Forlerhebung der Steuern ohne alle Debatte einstimmig angenommen, worauf die Beralbnng des zweiten Berichts der Justizkommission über das Gesetz, be­treffend die Herabsetzung des Afters der Volljährigkeit beginnt Im Laufe der Debatte macht der Abg. Mäulen aus die Noth Wendigkeit aufmerksam, in thunlicber Bälde eine neue Dienstboten- ordnung sestzustellen. Ter von A Secger gestellte Antrag in Betreff der Verpfliebtungsfähigteil der Minderjährigen, um den es sich hiebei handelt, wird schließlich »ach der Fassung der Com Mission mit einem Amendement dcs Abg Sarweh angenommen Hienaeb erhält das Ges.tz über die Herabsetzung der Volljährig­keit nach Art. 2 den nachstehenden Ar». 2 d. eingeschvben:Rück sichtlich der privatrechllicben Verhältnisse der Minderjährigen ver­bleibt es bei dem bestehenden Recht, jedoch unter folgenden Be­stimmungen: 1) Minderjährige, welche von ihren Eltern, ihrem Vormund oder von dritten Personen Vermögen zur freien Ver­fügung erhalten haben, sowie die nickt mehr in Verpflegung und dem Unterhalt ihrer El'ern stehenden Minderjährigen, welche durch eigene Thätigkeit Vermöge» erworben haben, können sich, soweit dieses Vermögen reicht, durch Verträge verpflichten und es ist be­züglich dieses Vermögens das elterliche Nutznießungsrecht ausge­schlossen. 2) Minderjährige, welche nach Maßgabe des zweiten Absatzes des Art. 2 der Gewerbeordnung vom >2. Februar 1862 nach Erfüllung der dießfalls bestehenden Vorschriften ein Gewerbe selbstständig betreiben, werten durch Verträge, welche diesen Ge­schäftszweig betreffen, verpflichtet. 3) Minderjährige, welche nickt mehr in der Verpflegung und dem Unterhalt ihrer Eltern oder ihres Pflegers stehen, können durch Tienstveriräge sich verpflichten, insoweit es sich dabei bloß um ihre persönlichen Dienstleistungen handelt, und die von ihnen in diesen Verträgen übernommenen Verpflichtungen den regelmäßigen nach östlichem, beziehungsweise gewerblichem Herkommen zu bemessendeu Umfang der an bas be­treffende Dienstverhältnis sich knüpfenden Verbindlichkeiten nicht überschreiten. Eine Ausnahme tritt ein, wenn ihnen die Ver­dingung im Allgemeinen oder der Abschluß des einzelnen Vertrags von ihrem Vater oder Vormund untersagt worden und dieß dem anderen vertragschließenden Theile zur Zeit des Veitragsschlustes bekannt war. Auch kann die alsbaldige Auflösung des von einem Minderjährigen abgeschlossenen Dienstverlrags von seinem gesetz lichen Vertreter dann gefordert werden, wenn durch die Fortsetzung des Dienstverhältnisses Gesundheit. Sittlichkeit oder der gute Ruf des Minderjährigen bedroht ist. 4) In allen Fällen, in welchen nach dem Vorstehenden (Zisf l3z Minderjährige gillige Ver­träge schließen können, sind sie berechtigt, selbstständig vor Gericht aufzutreten. Sie können sich dabei jedes Beistands oder Für­sprechers bedienen, welcher die allgemeine Fähigkeit hat. vor Ge­richt zu stchen, und es findet die dießfällige Beschränkung des > l. Organ-Edikts vom 3l. Dez. 1818 § 75. hieher keine An­wendung " Nach der Abstimmung erhob sich der Minister des Innern v Geßler, um zu erklären, daß er gerne bereit sei, die Frage in Ecwägung zu »eben, ob eine neue Ticnstbotcno-duung auSzuarbeüen und der Kammer vorzulegen sei Minister v VarnbAer bcmeckt noch, daß unter den Eiscnbahnlinien, welche die Regierung beabsichtige, auck die Linie Psorzhcim-Wilrbad sei.

Stuttgart. 29. Dezember. Gestern Abend ist Herr v d. Psordten hier angckommen und im Hotel Marquardt abgcstie- gen; der bairisck e Minister speist heute lei Sr. Maj. dem König

Eßlingen, 27. Dez. Die heute dahier abgehaliene aus 2 300, worunter viele Cßftnqer, bestehende Versammlung'faßte m Bezug aus die Reform der Landesversassun g, insbesondere in Bezug aus die Landesvertretung nachstehende Resolutionen: 1) Die Nothwendigkeit einer durchgreifenden Revision der Verfassung ist

allgemein anerkannt. Insbesondere in Bezug auf die LandeSver Iretuug spricht sich die Versammlung für die Beseitigung der Pri vilegirlen, allgemeines Stimmrecht, geheime und direkte Wahl und für Eine Kammer aus; 2) die Versammlung erklärt die Wieder Herstellung des Gesetzes vom 1. Juli 1849 für das geeignetste Mittel, die Aufgabe der Verfassungsrevision in befriedigender Weise zu lösen und wahrt wiederholt die Rechte des Landes gegenüber der einsei'igen Aufhebung jenes Gesetzes. Bezüglich der Revision der Gemeindecrdnuug und der Abschaffung der Lebenslänglichkeit der LrtSvorsteher, wurde nack Ablehnung eines von Posthalter Heß aus Waiblingen gestellten Gegenantrags auf Uebergang zur Tagesordnung mit überwiegender Stimmenmehrheit die Resolu tion angenommen: Tie Revision der bestehenden Gesetze und Vec ordnungen über das Gemeinde- und Amtölvrporativnswescn im Sftine größerer Selbstständigkeit der Verwaltung der Gemeinde und Bezirksverbäude ist ein bringendes Bekürsniß. Namentlich ist die Lebenslänglichkeit der Lrtsvorstcher der hauptsächlichste Grund vielfacher Beschwerden über die Gemeindeverwaltung und die unverzügliche Abschaffung derselben vor Allem zu verlangen. In Beziehung aus die schleswig holsteinische Frage, Referent C. Mayer aus Stuttgart, wird als Kundgebung der Versammlung eine Zusckrijt an das sebleswighelsteinische Volk ohne alle De­batte einstimmig ang-nommen.

Am 28. Dezember d. I, als am Tage der unschuldigen Kindlein, mußten in dem heitern Landstädtchrn H. (Schwarzwald) zum größten Jubel der Jugend sämmtlicke 4 Säulen geschloffen werten. weil nämlich in den Weibnachtsseiertagen sämmtlichcr Holzvorrath zu Heizung dieser Schulen gestohlen worden. (Ges.)

Von der Tauber, 27. Dez. Die Kälte hat in den letzten

Tagen 15 Grad erreicht und die schon vorher vorhandene Was- sernoih in einzelnen Orlen noch gesteigert, überdi.ß auch schon ein Menschenleben gekostet, indem bei Waldmannshcs » ein Mann von etwa 50 Jahren ans Tauberreltersheim erfroren gefunden wurde. (Schw. M.)

Tagesordnung für die Sitzungen des Sckwurgerichlshoses zu

Biberach im vierten Quartal 1864 Den 30. Dezember 1864 »nd die folgende Woche Anklagesache gegen Alois Lanzenberger von Dcucheiried, OA. Wangen, wegen Mords und beziehungs­weise wegen gewerbsmäßigen Stehlens; den 9 u. 10. Januar 1865 gegen Anna Maria Sliefenhoser von Röthenbach, K. bai­rischen Genchtsbczirks Weiler, wegen Kindsmords; den 11. und 12. Januar gegen den Gräflichen Forstwart Franz Paradeis von Aulendors. wegen versuchten Todtschlags; den 13. Januar und die solgente Woche gegen den Krämer Anton Schmucker von Schecr wegen Mords. (Ll.-A.)

München. 26. Dez. Der Frkf. Postz. wird von hier ge­schrieben : Tie durch die Thäki-fteit unseres neuen StaalsministerS der auswärtigen Angclegenheiten, Freihrn. v. d. Pjordten, anze- bahnle Verständigung zunächst zwischen den Mittelstaaten ist auf dem besten Wege in kürzester Frist zu dem gewünschten Zieck zu führen, ja es wird als brstimmt versichiN, daß, was Miern, Württemberg, Sachsen, Grrßh. Hesse» und Nassau betriff-', diese Verständigung bereits erzielt sei. Es bandelt sich hierba haupt­sächlich um die fernere Stellung der Mittelstaaten im und am Bunde, sowie darum, eine möglichst rasche Erledigung der schlcs- w?g-holsteinischen Frage hcrbeizusührcn.''

München. Tirjer Tage wurde an dem Forstmister Bier« dimpfel in Freysing ein Mordversuch in einer Weiscvcriibt, welche eben so sehr an die Manier ä I» Orsini erinner-, als eine un- gemein verbrecherische, ja teuflische Absicht bek'Ndet. Der ge­nannte Forstmeister erhielt nämlich durch die Mnckener Post eine aus ziemlich dicken Brettern gefertigte quadratstß große Holzsckach- tel zugeschickt, und wurde ihm dieselbe durch d" Prstboten aus das Bureau gebracht. In di ser Hcljsckcichtel w/r nun, wie sich später hcrauSstcllie, eine geladene Pistole derart /»gebracht, daß sie sich beim Oeffnen des Schachleldeckels entladenAnd dadurch eine große Quantität Sckießpulver. womit die ganze kckack'lel gestillt war, ent­zünden mußte So raffivirt diese Schulden angelegt war, ebenso glücklich entging der Forstmeister durchPorsicht dem sickeren Tote. Bei Abnahme des Papiers zeigten sich nämlich einige Körner Pulver, die aus der Schachtel gesäten; dieß veranlaßtc ihn, die