Gewerbestener-Cataster-
Tabkllen
find vorräthig in der
A. Oelschliiger'schen Buchdruckerei.
Tallz-Uitterricht.
Der Unterzeichnete beabsichtigt während seiner Ferien in hiesiger Stadl lm Tanzen Unterricht zu crtheilen und bittet vorläufige gefällige Aiimeltuugen bei der Redaktion d Bl. zu machen.
Montag, den 29. dicß, wer e ich selbst am Platze s in und gefällige Aiiiiiel- düngen entgcgonnehmcn l
Uniocrfiläts-Tanzmeistcr 2)2. C. Beck aus Tübingen.
Einladung.
Auf nächsten S « n n ta q laten wir alle unsere Freunde und Bekannte zu einem GlaS Wein bei Gottlieb Bai er in der Vorstadt höflich ein.
Gotllieb Funk, Schuhmacher.
Marie Birkle.
Waschkesstl.
Ich habe ein kupfernes Waschkeffele sammt Platte, Rosck und Tbürle billig zu verkaufen. Ehr. Me Mining er
Bäcker R eu I b I i n g er'S Wiltwe schenkt Wein auS, den Schoppen zu 6 kr.
— 386 —
2)i. Calw.
Ich suche eine passend gelegene,
geräumige und Helle Lokalität,
die sich zum Lagern von Wolle eignet, zu mirthen oder nach Umständen zu kaufen.
I» beiden Fällen könnte der Eigner die Räumlichkeiten noch bis nächstes Frühjahr benützen, doch müßte ich etwaige Offerte möglichst bald erhalten.
2)1. Gustav Wagner d. Jüng.
Calw.
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mucken jeder Größe bei
Friede Müller am Markt.
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finden gegen guten Lohn längere Zeit Be-l schäfligung; wo? sagt die Redaktion d. Bl. I
i Kiefmuidel - Bad Wolfach.
j Ich empfehle hiemik meine Niederlage ! stets frischer Kiefernadel-Präparate und fem- ! ster Walvwoüwanrenfabrikaie, welche ich dem ! Herrn Heinrich Rühle in Calw für Stadt und Umgegend übertragen habe, dem ver- ! ehrlich,» Publikum bestens.
Kiefern» deln-Bad-Besitzer B. Göringer.
In der* Niitere» Mühle hier blieb
ein Kinderreg erischirm
stehen, welcher von dem Eigenthümer abge- holt werde» kann.
Eine ganz gut erhaltene
Stiege
IN mehreren Abschnitte» ist billigst zu verkaufen; nähere Auskunft ruheist die Red.
> Eine gute Kuh sammt ^ E-.' Kalb
hat zu verkauf,»
Christian Bozen Hardt.
Gechingen.
Geld auszuleihen.
Bei der hiesigen StiftungSpflege liegen gegen gesetzliche Sicherheit 800 st. znm Ausleihen parat.
Versammlung süddeutscher Handwerkerbanken.
t L»luß )
Die Berichterstattung über den „Entwurf eines Statuts für einen Verband der wirthschaftlichen Genossenschaften in Württemberg und Baden" übernimmt R.C. Oesterlen. Der Entwurf wird mit wenigen unwesentlichen Abänderungen in folgender Fassung angenommen: 8- t. Der Verband der wirtschaftlichen Genossenschaften in Württemberg und Baden hat zuni Zwecke: 1) Förderung des wirthschaftlichen Genossenschaftswesens in den genannten Ländern überhaupt. 2) Gemeinsame Wahrnehmung der besonderen Interessen der in dem Verbände befindlichen Vereine. 3) Austausch derselben. 4) Anbahnung von Geschäftsverbindungen innerhalb der nach den Statuten der einzelnen Vereine zulässigen Grenzen, insbesondere: a) Vermittlung gegenseitigen Kredits, wo solcher für die einzelnen im Verband befindlichen Vereine nach Maßgabe ihrer Statuten und nach den besonderen Verhältnissen thunlich ist; k) Jncasso von Wechsel- und anderen Forderungen der Vereine auf Vereinsplätzen ohne Haftung für den Eingang, gegen Ersatz aller Kosten und eine mäßige Provision; e) gegenseitige Auskunsts-Ertheilungen. 5) Vermittlung der Verbindung der einzelnen Vereine mit dem allgemeinen deutschen Verbände und seinem Organe, insbesondere Unterhaltung des Verkehrs mit der Anwaltschaft und dem allgemeinen Vereinstage und Unterstützung des Anwalts und engeren Ausschusses in deren Funktionen, z. B. bei Einziehung der statistischen Nachrichten und Kostenbei- träge von dem einzelnen Vereine. 8 2. Das rechtliche Verhältnis der einzelnen Vereine unv ihrer Mitglieder und die Selbstständigkeit der Vereine in Besorgung ihrer blonderen Angelegenbeiten wird durch den Anschluß an den Verbann und die Beschlüsse der Vereinstage nicht geändert. Dergleichen Beschlüsse sind -nur als Rath und Empfehlung anzusehen, wenn sie sich auf Gegenstände bezieh«!, welche durch die Statuten und Beschlüsse dez- einzelnen Vereine und ihrer Organe geregelt werden, und erhalten bindend« Kraft nur durch ihre Annahme vom Seiten der ein^lnen Vereine. § 3. Die Aufnahme der einzelnen Vereine
in den Verband erfolgt nach Vorlage der Statuten durch den ge- schästsführenden Ausschuß des Vororts unter Berufung an den ordentlichen Vereinstag des Verbands im Fall einer Zurückweisung. Auch Vereine, welche sich dem allgemeinen Verband der deutschen Genossenschaften nicht angeschlossen haben, können ausgenommen werden, haben sich aber der Abstimmung in den die Beziehung zu denselben betreffenden Angelegenheiten zu enthalten. 8< 4. Die Kosten des Verbandes werden durch die einzelnen Vereine gleichmäßig ausgebracht, insoweit sie nicht von den Beiträgen zu dem allgemeinen Verbände den Unterverbändrn überwiesen werden. (Zugleich wird beschlossen, daß für nächstes Jahr das Eintrittegeld in den Verband auf 1 Thlr. festgesetzt sein solle.) 8- 5. Regelmäßig findet jedes Jahr vvr dem allgemeinen Ber- einstage der deutschen Genossenschaften eine ordentliche Versammlung der in dem Verbände befindlichen Vereine statt; sie bezeichnet den geschäftsleitenden Verein (Vorort) für die Dauer von einem Jahre und die Vertretung des Verbands auf dem nächsten allgemeinen deutschen Vereinstag. Außerordentliche Versammlungen können von dem geschästsleitenden Verein und müssen ans den Antrag von einem Dritttheil der im Verbände befindlichen Vereine berufen werden. Die 88- 6 und 7 beziehen sich aus die Geschäftsordnung bei den Vereinstagen. — Nachdem noch durch Akklamation Stuttgart zum Vorort bestimmt worden, entwickelt Schulze in ausgezeichnet lichtvoller Weise den Gedanken einer Großbank für alle deutsche?! Genosstkschaften. Tie Bank beginnt vorerst mit einem Kapital von 250,000 Thlr. und wird Mitte des kommenden Monats konstituirt. Der lebhafteste Beifall folgte dem Redner. Damit waren die Verhandlungen zum Schluß gelangt.
Tagesereignisse.
— Murrhardt, 23. Äug. Der vor etwa 6 Wochen von einem wüthenden Hunde gebissene Knabe in Heßlachhof, Gemeinde Oberbrüden, ist gestern an der Wasserscheu gestorben. Außer dem Knaben hatte die Bestie noch 2 Stücke Rindvieh gebissen, wovon eines sogleich getödtet werden mußte. (Schw. Ehr.)
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