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Zur unserer Kinder

Ehri^ian und Ealharinc

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^ 150 fl. Pflcgschaftsgeld

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^ erlauben sich die Unterzeichneten auf Dienstag, den 12. Juli, und den folgen- ^ w den Tag in das Gasthaus zur Krone in Ebhausen, und Freitag, ven 15. R .! Juli, und den folgenden Tag in das Gasthaus zum Waldhorn in Berueck i'

A freundlichst einzuladen. bonrad Platz, Untermüllec. K:

il 2)1 Stephan Graf, Waldhornwirth. ^ Unlerzelchnetem Itebeii wieder

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----^- ^ ii>, ,um Verkauf. Für den Dienit wird

Ein junges ordentliches Mädchen! Mehrere tüchtige Zimmcrgescllen^-'raniirt. ^

sinder soglciw einen guiru Plntz: wo? sagr! finden sogleich Arbeit bei ! 2b>lbrlin Lchule zum Adler.

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E- A. Bub, Buchbinder. Merklingen.

Farmi-Vcrkans.

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Calw. Frucht-Preise aiu 2. Juli 1864.

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Brodtaxe nach dem bisherigen Tarif: 4 Psd. Kcrncubrod 17 kr, div schwarzes 15 kr I Kreuzrrweck soll wägen 4V-» kkoib. Sradlschutrbeißenamk

auf auswa-rtigeil Schraiineu. Nagold, 2. Juli. Weizensl.kr. Kernen - fl. kr. Dinkel 4 fl. 22 kr. Roggen fl.kr. Gerste 4 fl 17 Ir. Haber 4 fl. 4 kr.

F r e u de n st a d t, 25. Juni. Weu-n 5 fl. 42 kr. Kernen 6 fl. 2 kr. Duck l - fl. - kr. Roggen 4 fl. 30 kr. Geifle 4 fl 24 kr. Haber 4 fl. 21 kr. Heilbronn, 25. Juni. Weizenfl. kr. Keriuu fl. kr. DinkO 4 fl. 31 kr. Rogg-n fl kr. Gerste 3 fl. 44 kr. Haber 4 fl 13 kr.

Viberach, 30. Jum. Kernen 6 fl. 30 kr. Roggen 4 fl 25 kr. G rite 4 st. 23 kr. Haber 4 fl 19 kr.

Calw.

Nach allerhöchster Verfügung Sr. Majestät des Königs wird auf Ableben des höchstseligen Königs Wilhelm Majestät ein feier­licher Trauergoltesdienst in allen Kirchen des Landes am nächsten Sonntag, den 10. Juli, abgehallen. Demgemäß wird ein feier­licher Kirchgang vom Rathhaus an in die Kirche stattfinden, und werden die Einwohner Calws eingcladen, zu der Theilnahme an demselben um 8' - Uhr auf dem Nathbause sich einzufinden.

Am 5. Juli 1864.

Oberamtmann Stadtschultheiß

Schippert. Schuld!.

TaHcscreiguifse.

Calw, 6 Juli. Gestern Abend zwischen 8 und 9 Uhr wurde die Leiche des Schuhmachers B. von hier aus der Nagold gezogen. Dem Vernehmen nach soll der Ertrunkene den Tod frei­willig, gesucht haben.

X Stamm heim, 4. Juli. Kaum sind cs l4Tage, daß unser Ort durch einen schrecklichen Unglückssall in allgemeine Trauer versitzt wurde, und schon wieder sind die Gemüther durch ein neues Unglück in Schrecken gejagt worden. Tie beiden Fälle sind folgende. Ein braver, fleißiger Familienvater wurde beim Holz­fällen von einer Tanne so getroffen, daß augenblicklich der Tod ersolgte. Er hinterläßt eine jammernde Wittwe mit 2 unmündi­gen Kindern. Am 19. Juni wurde er unter großer Theilnahme beerdigt. In der vergangenen Nacht fuhren einige junge Män ner eines Nachbarorts von Calw retour; denselben wurden in der Nähe des hiesigen Orts die Pferde scheu. Diese rannten in rasen­der Eile dahin, konnten die scharfe Biegung der Straße in der Mitte des Orts nicht treffen, stürzten dort in einen 68 Fuß liefen Graben (das eingemauerte Bett des Baches), und beide werthvolle Thiere wurden todt aus diesem gezogen. Tie Männer, die unterwegs aus dem Gefährt gesprungen waren, haben theil- weise schwere, vielleicht lebensgefährliche Verletzungen davon ge­tragen. Möchten diese Fälle doch auch da und dort Veran- laffrwg zu größerer Vorsicht werden!

> Stuttgart. Tie am 12. Juli beginnenden Sitzungen der Ständeversammlungcn werden von ganz kurzer Dauer sein. Um die dringend nothweuLige Beralhung des Budgets nicht noch mehr zu verzögern, wird eine Vertagung eintreten, sobald die Stände das Norhwendigste, Entgegennahme des Reverses über Festhaltung der Verfassung und was etwa daran sich knüpft, Regelung der Civilliste und vielleicht rin Gesetz über Forterhebung der Steuern, erledigt haben werden.

Stuttgart. Das Protokoll über die Ausstellung der Ur­kunde, betrffd. die Festhaltung der Landesverfassung (§. 10 der Verf.-Urk.), geschehen Stuttgart den L6. Juni 1864, Vormittags 1l Uhr, im K. Palais, ist für die Kammer der Abgeordn. ge­druckt ausgegeben. Die Urkunde lautet wörtlich: Wir, Karl, von Gottes Gnaden, König von Württemberg, urkunden und beken­nen hiemit: Nachdem es dem göttlichen Rathschlusse gefallen hat, Unfern vielgeliebten Herrn Vater, des Königs Wilhelm l. Maje­stät, aus diesem Leben abzurufen und hiedurch Wir zu der Thron­folge in Württemberg berufen sind, so sichern Wir den Ständen dieses Königreichs bei Unserem Königlichen Worte zu, daß Wir die bestehende Verfassung des Königreichs Württemberg stets fest und unverbrüchlich halten und erfüllen, auch gegen alle Eingriffe und Verletzungen schützen und bei Kräften erhalten werden. Ueber diese feierliche Zusage haben wir gegenwärtige Urkunde ausferti­gen lassen, um solche mit Unserer Unterschrift und Unserem Jn- siegel versehen, dem ständischen Ausschüsse Behufs ihrer Zustel­lung an die Ständeversammluiig zu übergeben. Stuttgart, den 26. Juni 1864."

Stuttgart, 5. Juli Eine frühere Einrichtung ist wieder in der Art ins Leben gerufen, daß täglich ein Lieutenant oder Oberlieutenant der hiesigen Garnison den Ordonnanzdienst bei Sr. Maj. dem König zu versehen hat. Sämmtliche Truppen- theile werden sich der Reihe nach an diesem Dienst betheiligen. Der Weiterbau des Akklimaiisativnsgartens ist, wie verlautet, ein­gestellt; dagegen soll das Cannstalter Volksfest, erstmals !m Jahr 18 l8 vom König Wilhelm gestistrr, zur dauernden Erinnerung

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