DasLalwerWochen- dlatt.rscheint wöchent- UG dreimal, nämlich Dienstag, Donnerstag u Samstag Abmme- incnidvreis halbjährl. ist,, durch die Post be­zogen >»i Bezirk 1 st. 15 kr, sgnst in ganz Wstrlicmberg >fl.30!r.

Calwer Wochenblatt.

Amts- und Intelligenzblatt für den Pezirk.

In Calw «bvnnirl man bei der Redaktion auswärts bei den Bo­te» oder dem nächst- gelegcnen Postamt. Die Elnrückunqsge- buhr bcträgl 2 kr. nir die dreispaltige 3eitk «de» deren Raum.

Ara 73.

Samstag, den 2. Juli.

1864:

Einladung zum Abonnement

Für das mit dem 1. Juli begonnene neue Semester werden noch Bestellungen auf das wöchentlich dreimal erscheinende Calwer Wochenblatt'^ angenommen. Halbjährlicher Abonnementspreis in der Stadt, ohne Lrägerlohn, 1 st., im Bezirk sammt Lieferungsgebühr 1 fl. 15 kr., sonst in ganz Württemberg 1 fl. 30 kr.

Zu zahlreichem Abonnement freundlichst einladend, bitte ich, die Bestellungen alsbalv machen zu wollen, damit die Lie­ferung vollständig geschehen kann.

Inserate sind bei dem großen Leserkreis in der Regel vom besten Erfolg, und werden mit 2 kr die Zeile oder deren Raum berechnet; bei mehrmaligem Einrücken wird entsprechender Rabatt gewährt. Um sicher auf Ausnahme in die nächsterschei­nende Nummer zählen zu können, muß die Aufgabe der Inserate am Tag vor dem Erscheinen des Blattes vor 10 Uhr geschehen; nach 11 Uhr einlau'ende Inserate müssen unbedingt für das folgende Blatt zurückgelegt werten.

A Oelschläger.

Amtliche Dekanntmachungen.

Calw.

Au die Stiftungs- und Gemcinderäthe.

Dieselben werden a-usgcfordert, die Wah len für diejenigen Rechner, deren Dienstzeit mit dem 1. Juli d. I. abgelaufen ist, so­weit es noch nicht geschehen, nach vorgängiger Bcschlußnahme über Gehalte und Dienst- caution unverwcilt vorzunebmen und deren Ergebniß unter Anschluß eines Protekoll- Auszugs binnen 15 Tagen hieher anzuzei­gen, beziehungsweise zur Bestätigung vor- zulegen.

Wegen der Behandlung der Wahlen wird auf die Bekanntmachung vom 5. Mai 1354, Amtsblatt Nro. 35, und wegen der Cautions-Urfunden auf die in Nro 10 des Regierungsblatts von diesem Jahre enthal­tenen Formulare zur genauen Nachachtung verwiesen.

Bei der Verpflichtung sind die Gemeinde­rechner auf die gesetzlichen Bestimmungen wegen Kassenrests und Rechnungsfälschung und das Verbot der Theilnahme der Ge- meindebeanuen an Versteigerungen und Ak- kordenün Gemeindesachen re. Strafgesetz­buch Art. 419424, Polizeistrafgesetz Art. 85/88 ausdrücklich aufmerksam zu ma­chen und es ist, daß solches geschehen, im Verpflichtungsprctokoll ausdrücklich zu be­merken.

Den 29. Juni 1864.

K. Oberamt und gemeinsch. Oberamt. Schippert. Heberle.

Calw.

Amtsversammlung.

Am Freitag, den 8. Juli d. I., Morgens 8 Uhr, ist Sitzung der Amtsversammlung, wobei folgende Gegenstände zur Verhandlung kom­men werden:

1) Publikation des Ergebnisses der Ab­hör der Amtspfleg - Rechnung von 1862/63.

2) Amtskörperschafts-Etat von 1864/65

3) Amtsvergleichung pro 1863 64 und Regulirung der Amtsvergleichungs­taxen Pro 1864/65.

4) Wahlen des Amisversammlungsaus- schusses, der Commission zur Begut­achtung der Verehelichungsstreitigkei ten, eines Gebäude-Eigenthümers für die Commission zu Berathung der allgemeinen Angelegenheiten der Ge bäude-Brand- Kersicherungsanstalt.

5) Antrag des landwirthschafklieben Be­zirksvereins auf Ausstellung eines Oberamtsbaumwärters.

6) Bestellung des Owerseuerschauers für die Obcramtsstadt.

7) Kleemeistereiwesen.

8) Bitte der Gemeinde Neuhengstett um einen Beitrag zur Beförderung eines Auswanderers nach Nordamerika.

Stimmberechtigt sind nach dem geneh­migten Turnus die Gemeinden: Calw, Agcnbach, Aichhalden, Althengstctt, Verg­otte, Greitciiberg, Teckciipfronn, Einberg, Gechiiigcii, Hirschau, Holzliroim, Hornbcrg, Licbclsberg, Licbeiizcll, Möttlingeu, Ncii- bulach, Neiihengstelt, Ncnweiler, Ober- haugstett, Siiilinozhcull, Stammheilii, Würz- bach, und zwar Calw mit 6 Stimmen, Deüenpfronn, Hirschau und Stammheim mit je 2 Stimmen, die übrigen Gemeinden mit je 1 Stimme.

Len 28. Juni 1864.

Kön. Oberamt.

Schippert.

Calw.

Bekanntmachung.

Gemäß Art. 11. des Gesetzes vom 19. j Mai 1852 ist Schultheiß Kleinfelder in ! Ostelsheim als Agent für die Magdeburger

Feuer - Versicherungs - Gesellschaft bestätigt worden.

Den 29. Juni 1864.

K. Oberamt.

Schippert

Calw.

Aufforderung zur Anmeldung

der Hunde.

I» Gemäßheil des Gesetzes vom 8. September 1852, und der Finanzministerial- Verfügung vom 7 Juni 1853 werden sämmt- liche Besitzer von Hunden aujgesordert, ihre Hunde am

. Montag, den 4. Juni d I., .

Vormittags 912 Uhr, bei der zur Aufnahme bestellten Commission aus dem Rathhaus anzuzeigen.

Zur Nachachtung wird bemerkt:

1) Es sind alle am 1. Juli L. I. über 3 Monate alten Hunde anzuzeigen.

2) Anzeige- und steuerpflichtig ist der Inhaber des Hundes Da jedoch, wenn ein Hund erweislichermaßen einem andern, als dem faktischen Inhaber gehört, die Ab­gabe dem wirklichen Besitzer nach dessen Verhältnissen anzusetzen ist, so haben in einem solchen Falle Beide die vorgeschrie­bene Anzeige zu macken.

3) Die Verbindlichkeit der Hnndebesitzer zur Anzeige ihrer Hunde ist unbedingt und es kann deren Unterlassung durch bas Vor geben, von der öffentlichen Aufforderung keine Kennlniß erlangt zu haben, niemals entschuldigt werden.

4) Ter Besitzstand vom 1. Juli ent scheidet für die Entrichtung der ganzen Jahresabgabe.

5) Die Abgabe ist von dem Pflichtigen alsbald in einer Summe zu bezahlen, soweit nicht das Kameralamk dem Einzelnen die Bezahlung in Raten gestattet.

6) Das Unterlassen der Anzeige eines zu versteuernden Hundes innerhalb der ge-