DaSCalwerWochen- blaltcrichelnlwöcl'.enl- Iiri> dreimal, iiämlick Dienstag, Donnerstag n. Kamsrag. Avenne- mentSvreis kalbjährl. 1 ff., durch die Poti bezogen im Bezirk 1 fl. 15 kr., sonst in ganz Württemberg I ü.3l)kr.
Amts- und IntelligcnMatt für den Pezirk
Nro. 4
Donnerstag, den 14. Januar.
Z» Calw abonnirr ^ maz beiderNedaktion, aufwärts bei den B t>» oder dem. nach ^ gelegincn Postamt.— D.e Cinrnckungog»-' bichr beträgt L lr. kür ipe treichaltige Zeile oder deren Raum.
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Amtliche Dekanntmachungen.
2)1. Cal w.
Ueber die äußere Nagoldbrücke bis um das Eck beim Waldhorn darf bei Vermeidung einer Strafe von 1 fl. 30 kr. nur im Schritt gefahren werden.
In die gleiche Strafe verfällt, wer über die untere Nagoldbrücke von Staudenmahers Haus an bis um das Eck an der Ledergasse anders als im Schritt fährt.
Dieß wird in Folge gemeinderäthlichen Beschlusses vom Heutigen zur Nachachtung öffentlich bekannt gemacht.
Den 12. Januar 1864.
Stadtschultheißenamt.
Hoffner, A.-V.
Calw.
Bei der gegenwärtigen großen
Kälte können im Falle eines Brandes die Feuerlöschgeräthschaften nur dann wirksam benützt werden, wenn augenblicklich heißes Wasser parat ist.
Die Buttenmannschast her Feuerwehr hat sich erboten, in dem Falle eines ausbrechenden Brandes augenblicklich mit heißem Wasser aus den Brandplatz zu eilen. Es ergeht nun an sämmtliche Einwohner der Stadt, insbesondere an diejenigen, welche vermöge ihres Berufes größere Feuerungen im Hause haben, die dringende Aufforderung, in einem solchen Unglückssalle nicht nur dieser Buttenmannschaft mit Bereitwilligkeit entgegenzukommen, sondern auch — was in eines Jeden Interesse liegt —^jederzeit so viel möglich heißes Wasser parat zu halten.
Ten 12. Januar 1864.
Stadtschulthcißenamt.
Hasfner, A.-V.
2)2. Möttlingen,
Gerichtsbezirks Calw.
Gläubiger-Aufruf.
Die Gläubiger der verstorbenen Johannes Heldmaher, Krämers Wittwe, und des Johann Georg Böhmler, Krämers von hier, "werden aufgesordert, ihre Forderungen bis zum 25. d. M. bei dem Schultheißenamt anzumelden, widrigenfalls sie sichs selbst zuzuschreiben hätten, wenn sie bei der Güterkaufschillings-Verweisung unberücksichtigt bleiben würden.
Den 7. Januar 1864.
Gemeinderath.
Außeramlliche Gegenstände.
Nächsten Sonntag backt Laugenbretzeln Bäcker Heugle.
Wehr-Verein.
Die Eintheilung der Exercier-Uebungen ist nun folgendermaßen sestgestellt:
1. und 2. Zug Montag und Freitag, 3. u. 4. Zug Dienstagu. Donner st ag.
Anfang präcis 8 Uhr Abends, Ende 9 Uhr. Unentschuldigtes Fehlen wird mit 3 kr. bestraft.
Nächsten Sonntag, den 17. dieß, Nachmittags 3 Uhr,
Exerzier-Uebung. Sammlung aus dem Brühl mit der Muskete. Nach dem Exerzieren Versammlung bei Thudium und
Wahl der Zugführer.
Um vollzähliges <Lrscheinen wird dringend gebeten und erwartet, daß Jeder seine sonntäglichen Gewohnheiten und Bequemlichkeiten zum Opser bringt unv sich um der guten Sache willen unterordnet
Aus Auftrag: E. Georgii.
All die Komites für Schleswig Holstein.
In der Versammlung der Abgeordneten der württembergischen Schleswig-Holsten - Komites am 13. Dez. v. I. zu Stuttgart wurde der Wunsch ausgesprochen, es möchte eine kurz gefaßte populäre Darstellung der schles wig - holstein'schen Angelegenheit veröffentlicht werden, welche besonders auch geeignet wäre, bei dem Land Volke Verständniß und Teilnahme für die nationale Sache zu erwecken. Wir können nunmehr diesem seither auch mehrfach öffentlich wiederholten Wunsche entsprechen durch die Ausgabe eines kleinen Schriflchens urHer dem Tiltel:
Eine kurze Beschreibung
von dem Lande
Schleswig Holstein und seinen Rechten nebst einem Mahnwort, ffür das Volk geschrieben.
Mit einem Kärtchen von dem Lande in sauberem Holzschnitt.
Dieß kleine Büchlein ist eine zweite, bis zum Neujahr 1864 fortgesührte Auflage des im Herbst 1850 ausgegebenen Schriftchens unter demselben Titel, welches damals in 15,000 Exemplaren zum Besten Schleswig- Holsteins verbreitet wurde. Die Geschichte seit 1850 und die heutige Sachlage ist in dieser neuen Auflage in anschaulicher Weise erzählt.
Wir bieten den Komites Exemplare dieser Flugschrift an, besonders zur Verbreitung auf dem Lande und wohl auch zur
Unterstützung der Geldsammlungen. Der Preis eines Exemplars ist 4 kr.; der Erlös ist natürlich für Schleswig-Holstein bestimmt. Bestellungen wollen gefälligst direkt an die
I. B. Metzler'sche Buchhandlung in Stuttgart
gerichtet werden. Der Einfachheit halber können die Bestellungen nurgegenBaar- zahlung ausgeführt werden, und zwar nach Wahl der Komites entweder gegen fran- kirteBaareinseudungdes betreffenden Betrags oder gegen Po st Nachnahme. Stuttgart, den 5. Januar 1864. Das Schleswig-Hplstein-Komite.
Domäne Lützenhardt bei Calw.
Versteigerung.
In Folge Abzugs von hier wird am 2l. u. 22. Januar, je Vormittags 10 Uhr anfangcnd, mit sämm.tlicbem Wirthschafts-Jnventor eine öfPinliche Versteigerung gegen baare Bezahlung abgehalten, wobei zum Verkauf kommt:
Donnerstag, den 21. Januar:
25 Stück Rindvieh, darunter 1 schwerer Faarcn, 8 Stück fei»« Rinder, trächtige und neumclkcnde Kühe, 1 schwerer Ochse, 1 Paar Arbeitsochsen, l Paar Stiere re-,
2 sehr gute Oecouomie-Pferdc,
1 kleineres Pferd,
t zweijähriges sehr schönes Hengstfohlen (Rappe), ferner:
30 Stück junge Hühner, sowie
3 vollständig ausgerüstete Wägen,
1 Kastentruhe und 2 kleinere Dungkästen, 1 wenig gebrauchter Charabanc und 1 dcßgl. Schlitten.
Freitag, den 22. Januar: Lämmlliches Ackergerälhe,
Fuhr- und Reitgeschirr,
Stall- und Scheunengcräihschaflcn,
Faß- und Bandgeschicr,
Feld- und Handgeschirr, darunter 1 Handwerkszeug mit Hobelbank,
Meckerei-Geräthfchaflen mit Milchkarren sainmt Einrichtung,
1 Mvstpresse, verschiedenes Werkholz, mehrere entbehrlich gewordene Gesinde- bettern, sowie andere derartige HauS- Haltungsgegenstände.
Liebhaber sind freundlich eingcladen.
2)2- Verwalter Märklin.
Reine Milchschweine
hat zu verkaufen
Bäcker Haydt in der Lcdcrgasse.