Danksagung

Calw, 7. Juni 1938

Ille die vielen Beweise wohltuender Teilnahme und für die zahlreiche» Blumen­spenden anläßlich des Hinschcidens meines geliebten Mannes

Robert Wagner

it zu Tkabe getr

Fanny Wagncr-Dreiß

insbesondere denen, die ihn in alter Verbundenheit zu Tkabe getragen habe», spreche ich auf diesem Wege herzlichsten Dank aus.

Altburg, den 7. Juni 1938

Beim Heimgange meiner lieben Mutter

Amtliche Sekanntmachunsen.

Bekanntmachung

Mustttüng und AushedW 1838

Nach dem Wehrgesetz vom 21. Mai 1935 und denk Reichs­arbeitsdienstgesetz vom 26. Juni 1935 ist jeder deutsche Mann wehrpflichtig und arbeitsdienstpflichtig. Für die Musterung und Aushebung 1938 wird Nachstehendes bekanntgcgeben:

I. Gestellungspflicht.

Der Gestellungspflicht unterliegen alle männlichen Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die im Kreis Calw wohnhaft sind oder ihren dauernden Aufenthalt haben und den nachstehend aufgeführten Geburtsjahrgangen angehören.

Es haben sich zu stellen:

1. zur Musterung:

a) die im Kalenderjahr 1918 und in der Zeit vom 1.1.31.8.

1919 geborenen Dienstpflichtigen, d) die bei früheren Musterungen zurückgestellten Dienstpflichti­gen der Geburtsjahrgänge 1914, 1915, 1916 und 1917, deren Zurückstellungsfrist abgelaufen oder deren Zurück­stellungsgründe weggefallcn sind;

2. zur Aushebung:

a) die tauglichen und bedingt tauglichen Ersatzrrservisten I des Geburtsjahrgangs 1916,

d) die tauglichen Ersahreservisten l des Geburtsjahrgangs 1917, soweit sie bis 1. Oktober 1938 ihrer Arbeitsdienst- Pflicht genügt haben,

o) die bei früheren Musterungen bis zur Aushebung Zurück- gestellten der Gcburtsjahrgänge 1914 und 1915, dre bei der Musterung 1938 als tauglich oder bedingt tauglich der Ersatzreserve I überwiesen werden (vom Geburtsjahrgang 1915 jedoch nur, wenn sie ihrer Arbeitsdienstpflicht genügt haben),

II. Ort und Zeit der Musterung und Aushebung.

Die Musterung und Aushebung -er Dienstpflichtigen sämt­licher Gemeinde« des Kreises Calw findet in Calw (Rathaus) statt.

1. Zur Musterung haben sich zu stellen

a) am Dienstag, den 12. Juli 1938, vorm. 7.30 Uhr die Dienstpflichtigen der Gemeinden Agenbach, Aichhalden, All­bulach, Altburg, Breitenberg, Einberg, Hornberg, Liebels- berg, Martinsmoos, Ncubulach, Neuweiler, Oberhaugstett, Oberkollbach, Oberkollwangen, Oberreichenbach, Rötenbach, Schmieh, Sommenhardt, Bad Teinach, Würzbach, Zavelstein und Zwerenberg,

b) am Mittwoch, den 13. Juli 1938, vorm. 7.30 Uhr die Dienstpflichtigen der Gemeinden Althengstett, Tachtel, Deckenpfronn, Gechingen, Holzbronn, Ostelsheim, Stamm- Heim,

o) am Donnerstag, den 14. Juli 1938, vorm. 7Z0 Uhr die Dienstpflichtigen der Gemeinden Bergorte, -Hirsau, Bad Liebenzell, Monakam, Möttlingcn, Neuhengstett, Otten- bronn, Simmozheim, Unterhangstett, Unterreichenbach, ck) am Freitag, den 15. Juli 1938, vorm. 7.30 Uhr die Dienst­pflichtigen der Stadtgemcinde Calw.

2. Zur Aushebung haben sich zu stellen die Dienstpflichtigen der oben 1a) bis ä) genannten Gemeinden:

a) am Dienstag, den 12. Juli 1938, um 12 Uhr,

d) am Mittwoch, den 13. Juli 1938, um 13.30 Uhr,

e) am Donnerstag, den 14. Juli 1938, um 11 Uhr, ck) am Freitag, den 15. Juli 1938, um 7.30 Uhr.

Die Dienstpflichtigen sind verpflichtet, sich pünktlich zu den fest­gesetzten Musterungs- und Aushebungszeiten zu stellen.

Die Dienstpflichtigen haben sauber gewaschen (gebadet) und mit sauberer Wäsche zu erscheinen. Sport- oder Badehose ist mit­zubringen. Vor der ärztlichen Untersuchung besteht Rauch- und Alkoholverbot.

Wer durch Krankheit an der Gestellung verhindert ist, hat dar­über ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Völlig Untaugliche (Gei­steskranke, Krüppel usw.) können auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses von der Gestellungspflicht befreit werden. Anträge sind spätestens eine Woche vor der Musterung und Aushebung unter Beifügung des ärztlichen Zeugnisses bei mir zu stellen.

IH. Mitzubringends Urkunden und Nachweise.

1. Zur Musterung haben die Dienstpflichtigen mitzubringen: a) den Geburtsschein,

d) Nachweise über Abstammung, soweit sie in ihrem oder ihrer Angehörigen Besitz sind (Ahnenpaß), o) die Schulzeugnisse und Nachweise über Berufsausbildung Lehrlings- und Gesellenprüfung), ck) das Arbeitsbuch, v) Ausweise über Zugehörigkeit

zur HI. (Marine-HI., Fliegereinheiten der HI.), zur SA. (Marine-SA.), zur SS-,

koto-vrogsris kernsckorkk

IV unüsrscdon-IA äbs Iputr gibt Llarir,

nimmt Staub unci Scbmutr. kr. lmmpsrler 6srl 8orva

Drogerie 6. Lernsckorkk

Ohne Zeitung

ein halber Mensch l

Frau Marie Brau«

geborene Wurster

und in ihren letzten leidvollen Tagen sind uns viele tröstende Beweise des Mitgefühls zuteil geworden. Zn herzlicher Verbundenheit danke ich im Namen unserer Sippe für diese Güte und Liebe.

Wilhelm Braun.

Kentheim, 4. Juni 1938

Danksagung

Fiir die vielen Beweise herzlicher Liebe und Teilnahme während der Krankheit und beim Heimgang unseres lieben Entschlafenen

Friedrich Koppler

sprechen wir aus diesem Wege allen unfern herzlichen Dank aus.

Die trauernden Hinterbliebene«.

zum NSKK.,

zum NS.-Reiterkvrps,

zum Deutschen Seglervcrband,

zum NSFK. (NS.-Fliegerkorps),

zum RLB. (Reichsluftschutzbund),

zum FWGM. (Freiwilliger Wehrfunk, Gruppe Marine),

zum DASD. (Deutscher Amateursende- u. Empfangsdienst),

zur TN. (Technische Nothilfe),

zu den Bereitschaften (m.) des Deutschen Roten Kreuzes, zur Feuerwehr,

k) Nachweis über den Besitz des Reichssportabzeichens oder des SA.-Sportabzeichens,

g) Freischwimmerzeugnis, Rettungsschwimmerzeugnis, Grund­schein, Lejstungsschein, Lehrschein der Deutschen Lebens- rettUngsgesellschaft (DLRG.),

li) den Nachweis über fliegerische Betätigung; für Angehörige des fliegerischen Zivilpersonals der Luftwaffe, der Luftver­kehrsgesellschaften und der Reichsluftfahrtverwaltung die Bescheinigung des Dienststellenleiters über fliegerisch-fach­liche Verwendung und Art der Tätigkeit,

i) den Führerschein (für Kraftfahrzeuge, Motorboote),

k) die Bescheinigung über die Kraftfahrzeugausbildnng beim NSKK.-Amt für Schulen, den Rciterschein des Reichs­inspekteurs für Reit- und Fahrausbildung,

l) den Nachweis über Ausbildung beim Deutschen Roten Kreuz,

m) den Nachweis über Seefahrtzeiten Seefahrtbuch, über den Besuch von Seefahrtschnlen, Schiffsingenieurschulen, der Tebegfnnkschule Befähigungszeugnifse

n) das Sportseefchifferzeugnis den Führerschein des Deutschen Seglervcrbandes, den Schein 0 einer Seesportschule, das Scesportfunkzcugnis,

o) den Nachweis über geleisteten Arbeitsdienst (Wehrpaß, Arbeitspaß oder Arbeitsdienstpaß, Dienstzeitausweise, Pflichtenheft der Studentenschaft,

p) den Nachweis über geleisteten aktiven Dienst in der Wehr­macht, Landcspolizei oder SS.-Verfügungstruppe,

g) den Annahmeschein als Freiwilliger der Wehrmacht, des Reichsarbcitsdienstes oder der SS.-Verfügungstruppe.

2 Paßbilder (Größe 37X 52 mm, in bürgerlicher Kleidung ohne Kopfbedeckung) sind dann mitzubringcn, wenn sie bei der Erfassung der Polizeilichen Meldebehörde nicht abgegeben werden konnten.

Dienstpflichtige mit Sehfehlern haben das Brillenrezept mit­zubringen und dem Hilfsarzt unaufgefordert vorzulegen.

2. Zur Aushebung haben die Dienstpflichtigen mitzubringen:

a) den Wehrpaß,

b) etwaige sonstige Unterlagen über ihr Wehrdienstverhältnis, außerdem die für die Musterung notwendigen Nachweise, soweit sie nach der Musterung erworben oder Aenderungen in ihnen vorgcnommen wurden.

IV. Zurückstellungsanträge.

Aus besonderen häuslichen, wirtschaftlichen oder beruflichen Gründen ist eine Zurückstellung möglich. Zurückstellungsanträge sind spätestens eine Woche vor der Musterung und Aushebung unter Beifügung der erforderlichen Beweismittel bei mir zu stellen.

V. Strafbestimmungen.

Dienstpflichtige, die ihrer Gestellungspflicht nicht oder nicht zur festgesetzten Uhrzeit Nachkommen oder den sonstigen Vorschriften über die Musterung und Aushebung zuwiderhandeln, werden, soweit nicht nach anderen Gesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Hast bestraft. Auch werden sie mit polizeilichen Zwangsmaßnahmen zur sofortigen Gestellung angehalten werden.

Calw, den 3. Juni 1938.

Der Landrat:

vr. .Haegele.

Calmbach, 6. Juni 1938

Todesanzeige

Heute verschied nach kurzer, schwerer Krankheit mein lieber Mann, unser guter Vater, Bruder, Schwager und Onkel

Hemmm SSttlixg

za« »Waldhorn"

im Alter von 54 Jahren.

In tiefer Trauer:

Die Gattin: Luise Döttling geb. Funk

mit Kindern Lore» Hermann und Eberhard.

Beerdigung Mittwoch, 8. Juni, nachmittags 5 Uhr.

ci-kk

MP»

, M: > ", . -7- -

x L

MLMIM- MMIM

HMKLeM ..." .H, .

beginn 15 vkr Lonntog 14 OK«' kln»rittrpre»5v, ^ -.60 b!» ^ 5.- vonnerrtag un«1 krsltag kleine pfss»s 10000 Litrplätrv vocierkkslribvns

vorn y 12 . lunl 1928 . loenlseplotr klorrlisln,

krrkklozzigs ösrokrung. Lckovnummsrn » Vorverkauf unci ^vskunOr lurnierbüro k'forriieim, kottiour » fsrnruk 2401

kadrratter

io ollen kreisiogeo Huk IVuosck UatenratllunA

Odr.IVlümaier, iei.308

Verkaufe die anfallenden

Bienenschwärme

Mich. Rentschler, Gallesbauer Schmieh

Tüchtiger

Bäcker

kann sofort eintreten bei

Ehr. Bosch» Bäckerei Lalw

HesLMAs-ttLrn-r

begnügt sictt nickt damit, iei8tung8kAK!g unci jederXonkurrenr ebenbürtig ru sein. ^8 gilt ciie Kund8ckait davon ru unter- ricbten worin ciie be 80 nciere Starke Ikre8 Oe8ckäkte8 liegt und die Vorteile ru reigen, die ein Linkaut gerade bei Iknerr bietet! Oer be8te >Veg daru i8t die 2eitung3-1Vnreigö.