Feinst gereinigtes
Erdöl
empfiehlt Ferd. Georgii.
Stammheim.
Warnung vor dem Ankauf und Mahnung zur Anzeige des Verkaufs-
Antrags folgender mir nus meinem Vordren Hoizstall gegen der Slraße gestohlener Werkzeuge:
I Art mit dem eingeprägtcn Buchstaben 8., t Beil, t Hupe,
I eiserner Speitel summt Ring.
Den 31- August 1863.
2)1. Friedrich Scheumnnn.
Unter;eichnete empfiehlt eine frische Sendung
feines hellbrennendes Schieferöl, sowie doppelt raff. Erdöl
Ni geneigter Abnahme. Zualeich bringe-ich meine verschiedenen Sorten Toilettefeife, sowie sehr gute Fleck- «nd Gallenfeife in Erinnerung.
Carl Beeri'S Wittwe.
Einige schöne Röcke
hat aus Auftrag zu verkaufen
Schnedcr Schnürte in der Vorstadt.
2)1. Alzenberg.
Ein Montafuner Farren,
1 V-jährig, sehr gut im Dienste, und ein
Montafuner Farrenkalb,
'/-jährig, stehen zum Verkauf bei
E. Horlacher.
Obst-Verkauf.
De» Obst-Erlrag ^in meinem Garten an der Altburgerstaiq und auf meiner Wiese an der Stuttgarter Slraße beabsichtige ich im öffentlichen Aufstreich zu verkaufen.
Der Verkauf findet am
Freitag, den 4. September, Mittags 1 Uhr, im Garten statt.
Micha'el, Bierbrauer. Dies.r Tage kaufte ich eine
MiindungvoneinerHllndfenerspritzc,
welche gefunden worden sein soll; der rechtmäßige Eigentbümcr kann solche lui mir in Empfang nehmen. Gottlob Mohr.
Nein ousgelaffencsSchweineschmalz,
das Pfund zu 22 kr, verkauft
Friede. Essig der Aelt. in der Vorstadt.
Keller.
Wutwe Ra löse bat in dem vormals Wieben- mayec'schen Hause bei der Schwane einen Keller ru vermiekhen. Auch nimmt sie einige
geordnete Schlafgänger an.
Altes Papier
kauft und zahlt die höchsten Preise 2>l. Heinr. Dieclamm, Buchbinder.
C a l w.
Ich habe'aus Anfir ig einen
eisernen Branntweinhasen,
circa 5 Jmi haltend, 7'/-" weit und 388 Pfund schwer, zum Fabrikpreis zu verkaufen.
G. Na sch old.
Ein guter Keller
ist bis Martini zu p-rmietbenMei
H-inr. Dierlamm. Buchbinder.
Oberkollbach.
Gegen gesetzliche Sicherheit sind
450 fl. Pfleqgeld
zu st'/- Proccnt auSruleibcii bei
Adlerwinh Sclwämmle.
Calw. Frucht- und Brodpreise ai:i 1. September 1863.
Getreide-
Gattungen.
Bo-
Neue
Ge- ^
P eu- tiqcr
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Zu-
kämmt-
Rest.
fuhr.
Betrug-
kunf.
Ctr.
Ctr.
Ctr.
Ctr.
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Nett
ged!.
Ctr.
Höchster
Mittel-
Niederster
Preis.
Pieis.
Preis.
fl. I kr.
fl.j Ir.
fl. kr.
DerkaufS-
Siimnie.
fl.
Gegen den voriger Durchschnittspreis
mehr I weniger
fl s kr I fl.! kr.
W.izen, alt.
!
— neuer
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Nernen, alt.
91
36 l
.155
117
38
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6
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ttoggen, alt.
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—
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Gcmasch
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Gerste, alle
!
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Dinkel, alt.
>17
216
333
119
52
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— neuer
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>62
1
Haber, alt.
16
133
119
3
3
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22
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3
Summe .
227s
710
937s 8111 93
—
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18
5
59
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18
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1
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1201
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Brodtaxc: 1 Pfd. Kernenbrod 15 kr , dto. schwarzes t3kr., 1 Krcuzerwcck muß wägen 5'/- Llh.
Stadlschulrherßcnami.
Fruchtpreife
von
Ulm«-, vom 29 Slug
fl. d jfl. k> jfl. kr.
von
fl kr.
H a U« )
29 Ang.
I
- -I
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6 17
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5 11
5 51
5 13
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3 52
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3 29
3 5
—
'2) Die Gekre degaltni'gen dieser Frrichkpreise laufen mu denjenigen deS Ea'wcr in gl icher dune.
Calw.
Landwirthschaftl. Bezirksfest.
Nach dem Beschlüsse des Ausschusses des landwirthschastlichen Vereins vom 29. Aug. soll das früher sür den 12. Sept. projektirte landw. Fest am Matthäus Feiertag, den 2l. Sept , abgehaltcn werden und sollen dabei die nachstehenden Preise unter den beige- sügtcn Bedingungen zur Vertheilung kommen: l. Für Dienstboten 10 Preise und zwar 5 für Knechte und 5 für Mägde, im Betrage von 8 fl.. 7 fl , 6 fl.. 6 fl , 5 fl Die Grundsätze, welche bei der Zuerkennung dieser Preise entscheiden, sind folgende:
1) Tie längere Dienstzeit geht bei gleicher Würdigkeit der kürzeren vor.
2) Dienstboten, welche Strafen wegen Unzucht erstanden, oder hätten bestraft werden können, können nur concurriren, wenn keine andern Bewerber mehr da sind. Nicht in
Betracht kommen die Unzuchtsstrafen, wenn seit deren Erstehung 8 Jahre verflossen sind.
3) Concurrenzfähig sind nur solche Dienstboten, deren Verrichtungen vorzugsweise landwirthschastli che sind.
4) Der Dienst der Bewerber muß ein 5 Jahre lang ununterbrochen im hiesigen Bezirke bei derselben Dienstherrschaf! geleisteter sein. Ein Wechsel in der Person des Besitzers oder Pächters (z. B. aus einem Gute) schadet dem Dienstboten nicht.
5) Kürzere Unterbrechung des Dienstes wegen Krankheit oder Dienstleistung im elterlichen Hause wird nicht berücksichligt.
6) Längerer Dienst in einem auswärtigen Bezirke gibt Anspruch aus das Prädikat „ausgezeichnet".
7) Mit jedem Preise wird ein Ehrenbrief gegeben; ausnahmsweise werden von der Commission, welche über die Preise entscheidet, auch Ehrend riefe ohne Preis ertheilt.
Diejenigen Dienstboten nun, welche sich unter diesen Bedin-