Feinst gereinigtes

Erdöl

empfiehlt Ferd. Georgii.

Stammheim.

Warnung vor dem Ankauf und Mahnung zur Anzeige des Verkaufs-

Antrags folgender mir nus meinem Vor­dren Hoizstall gegen der Slraße gestohlener Werkzeuge:

I Art mit dem eingeprägtcn Buchstaben 8., t Beil, t Hupe,

I eiserner Speitel summt Ring.

Den 31- August 1863.

2)1. Friedrich Scheumnnn.

Unter;eichnete empfiehlt eine frische Sendung

feines hellbrennendes Schieferöl, sowie doppelt raff. Erdöl

Ni geneigter Abnahme. Zualeich bringe-ich meine verschiedenen Sorten Toilettefeife, sowie sehr gute Fleck- «nd Gallenfeife in Erinnerung.

Carl Beeri'S Wittwe.

Einige schöne Röcke

hat aus Auftrag zu verkaufen

Schnedcr Schnürte in der Vorstadt.

2)1. Alzenberg.

Ein Montafuner Farren,

1 V-jährig, sehr gut im Dienste, und ein

Montafuner Farrenkalb,

'/-jährig, stehen zum Verkauf bei

E. Horlacher.

Obst-Verkauf.

De» Obst-Erlrag ^in meinem Garten an der Altburgerstaiq und auf meiner Wiese an der Stuttgarter Slraße beabsichtige ich im öffentlichen Aufstreich zu verkaufen.

Der Verkauf findet am

Freitag, den 4. September, Mittags 1 Uhr, im Garten statt.

Micha'el, Bierbrauer. Dies.r Tage kaufte ich eine

MiindungvoneinerHllndfenerspritzc,

welche gefunden worden sein soll; der recht­mäßige Eigentbümcr kann solche lui mir in Empfang nehmen. Gottlob Mohr.

Nein ousgelaffencsSchweineschmalz,

das Pfund zu 22 kr, verkauft

Friede. Essig der Aelt. in der Vorstadt.

Keller.

Wutwe Ra löse bat in dem vormals Wieben- mayec'schen Hause bei der Schwane einen Keller ru vermiekhen. Auch nimmt sie einige

geordnete Schlafgänger an.

Altes Papier

kauft und zahlt die höchsten Preise 2>l. Heinr. Dieclamm, Buchbinder.

C a l w.

Ich habe'aus Anfir ig einen

eisernen Branntweinhasen,

circa 5 Jmi haltend, 7'/-" weit und 388 Pfund schwer, zum Fabrikpreis zu verkaufen.

G. Na sch old.

Ein guter Keller

ist bis Martini zu p-rmietbenMei

H-inr. Dierlamm. Buchbinder.

Oberkollbach.

Gegen gesetzliche Sicherheit sind

450 fl. Pfleqgeld

zu st'/- Proccnt auSruleibcii bei

Adlerwinh Sclwämmle.

Calw. Frucht- und Brodpreise ai:i 1. September 1863.

Getreide-

Gattungen.

Bo-

Neue

Ge- ^

P eu- tiqcr

riczer

Zu-

kämmt-

Rest.

fuhr.

Betrug-

kunf.

Ctr.

Ctr.

Ctr.

Ctr.

pm

Nett

ged!.

Ctr.

Höchster

Mittel-

Niederster

Preis.

Pieis.

Preis.

fl. I kr.

fl.j Ir.

fl. kr.

DerkaufS-

Siimnie.

fl.

Gegen den voriger Durchschnittspreis

mehr I weniger

fl s kr I fl.! kr.

W.izen, alt.

!

neuer

i

Nernen, alt.

91

36 l

.155

117

38

!

6

»euer

ttoggen, alt.

-

--

Gcmasch

>

Gerste, alle

!

neue

I

Dinkel, alt.

>17

216

333

119

52

1

neuer

.!

>62

1

Haber, alt.

16

133

119

3

3

»emr

I

22

!

3

Summe .

227s

710

937s 8111 93

--

-

-

18

5

59

5

18

51

I

3.3

1

23

1

13

523

I

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^ >8

1

!3

1

683

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1

36

3

28

3

. 21

106 53

18

3

12

3

6

93

!

1

j

1201

>58

Brodtaxc: 1 Pfd. Kernenbrod 15 kr , dto. schwarzes t3kr., 1 Krcuzerwcck muß wägen 5'/- Llh.

Stadlschulrherßcnami.

Fruchtpreife

von

Ulm«-, vom 29 Slug

fl. d jfl. k> jfl. kr.

von

fl kr.

H a U« )

29 Ang.

I

- -I

--

6 17

6

5 11

5 51

5 13

53

st -

-

-

3 52

-

3 29

3 5

'2) Die Gekre degaltni'gen dieser Frrichkpreise laufen mu denjenigen deS Ea'wcr in gl icher dune.

Calw.

Landwirthschaftl. Bezirksfest.

Nach dem Beschlüsse des Ausschusses des landwirthschastlichen Vereins vom 29. Aug. soll das früher sür den 12. Sept. projektirte landw. Fest am Matthäus Feiertag, den 2l. Sept , abgehaltcn werden und sollen dabei die nachstehenden Preise unter den beige- sügtcn Bedingungen zur Vertheilung kommen: l. Für Dienstboten 10 Preise und zwar 5 für Knechte und 5 für Mägde, im Betrage von 8 fl.. 7 fl , 6 fl.. 6 fl , 5 fl Die Grundsätze, welche bei der Zuerkennung dieser Preise entscheiden, sind folgende:

1) Tie längere Dienstzeit geht bei gleicher Würdigkeit der kürzeren vor.

2) Dienstboten, welche Strafen wegen Unzucht erstanden, oder hätten bestraft werden können, können nur concurriren, wenn keine andern Bewerber mehr da sind. Nicht in

Betracht kommen die Unzuchtsstrafen, wenn seit deren Er­stehung 8 Jahre verflossen sind.

3) Concurrenzfähig sind nur solche Dienstboten, deren Ver­richtungen vorzugsweise landwirthschastli che sind.

4) Der Dienst der Bewerber muß ein 5 Jahre lang ununter­brochen im hiesigen Bezirke bei derselben Dienstherrschaf! geleisteter sein. Ein Wechsel in der Person des Besitzers oder Pächters (z. B. aus einem Gute) schadet dem Dienst­boten nicht.

5) Kürzere Unterbrechung des Dienstes wegen Krankheit oder Dienstleistung im elterlichen Hause wird nicht berücksichligt.

6) Längerer Dienst in einem auswärtigen Bezirke gibt An­spruch aus das Prädikatausgezeichnet".

7) Mit jedem Preise wird ein Ehrenbrief gegeben; ausnahms­weise werden von der Commission, welche über die Preise entscheidet, auch Ehrend riefe ohne Preis ertheilt.

Diejenigen Dienstboten nun, welche sich unter diesen Bedin-