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Nächsten Sonntag, sowie die ganze Woche über backt Laugenbretzeln

Bäcker Nothacker.

Bäcker Nothacker schenkt guten auS, die Maas m 24 kr., wie auch guten Most, die Maas zu 10 kr.

50 fl.

zum Ausleihen beim Schulsonv in Stammheim.

Calw. Frucht- und Brodpreise am 9. Juni 1863.

Getreide-

Gartungen.

Weizen, alt.

neuer Kernen, alt.

neuer Roggen, a!l. Gemasch Gerste, alte

neue Dinkel, alt

neuer Haber, alt.

neuer

" Summe .

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Preis.

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Niederster

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fl.

Gegen den vorigen Durchschnittspreis

mehr I weniger

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Brodtaxe:4Pfd. Kernenbrvd 16 kr., bto. schwarzes 14 kr., 1 Kreuzerweck muß wägen 5'/« Lth.

Stadtschultheißenamr.

Fruchtpreise

Hall») vom 6. Juni

fl. kr. Ist. kr. Ist. kr.

Ulm», vom 6 Juni.

st . kr. I st. kr. I st. kr

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6 22

6 15

6 6

2 53

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6 14 8 5 3 53

3 53

3 9

5 54

») Die Getreidegaitungen Vieser Fruchlprcise laufen mu denjenigen des tZaiwer in gleicher Lime

Die Sicherheit der Handwerkerbank.

Bei der Gründung der Handwerkerbank wurden die Statuten derselben in diesem Blatte veröffentlicht, was selbstverständlich in keiner andern Absicht geschehen ist, als um dem Publikum Gele­genheit zu geben, sich sowohl mit den Bedingungen, welche die Bank den Geldsuchenben stellt, als auch mit der Sicherheit, die sie den Darleihenden gewährt, vollständig bekannt zu machen und dadurch allen falschen Beurtheilungen möglichst vorzubeugen. Den­noch sind in der letzten Leit Stimmen laut geworden, welche eini­gen Zweifel in die erwähnte Sicherheit setzen, weil wie sie sa­gen von sämmtlichen Mitgliedern der Bank möglicherweise die Wohlhabenderen zu einer Zeit, wo dieselbe große Verbindlichkeiten eingegangen habe, austreten und dadurch, daß sie die Gesammt- haftung auf die zurückbleibenden Minderbemittelten wälzten, die­selbe ziemlich illusorisch machen könnten.

Wenn diese Zweifler sich hätten die Mühe nehmen wollen, den §. 8 der Statuten nachzulesen, ehe sie wenn auch ohne Absicht die Veranlassung zur Beeinträchtigung der Wirksamkeit eines Instituts werden konnten, die überall als eine segensreiche anerkannt wird, dann müßten sie gefunden haben, daß alle freiwillig aus­tretenden Mitglieder für die aus der Zeit ihrer Mitgliedschaft her- rührenden Vereinsschulden auch nach ihrem Austritt fort­haften, aber zu der Forderung berechtigt sind, binnen Jahresfrist von dieser Haftung gegen die Vereinsgläubiger befreit zu werden.

Bis jetzt ist nicht ein einziges Mitglied ausgetreten, im Gegen- theil ist die Zahl derselben in fortwährendem Steigen begriffen und wenn auch einmal eine größere Anzahl aus was immer für einem Grunde dem Institut den Rücken kehren sollte, so ist dem an der Spitze stehenden Vorstand und Ausschuß zu vertrauen, daß er den guten Ruf der Bank und damit auch das Interesse der Gläubiger derselben unter allen Umständen zu wahren wissen werde.

Tagesere,kniffe.

derniß der Aufrechterhaltung der Sicherheit oder der Beseitigung des ungewöhnlichen Nothstandes) fehle, sondern auch weil die Be­schränkung der durch die Verfassung garantirten Rechte, wie das der Preßfreiheit, nicht im Octroyirungsweg, sondern nur im Ge- sctzgebungswege verfassungsmäßig zuläßig sei. Der Schluß der Rechts­verwahrung ist eine Erinnerung an das Volk bezüglich seiner Mit­verantwortlichkeit für den Ausgang des Versaffungskampses und die Forderung des festen Eintretens für die Ueberzeugung des Volks. Die Stadtverordnetenversammlung erwählte eine Deputation von sechs Mitgliedern, um dem König ehrfurchtsvoll vvrzustcllen, daß die im Widerspruch mit der Verfassung eingesührten Prcßbeschrän- kungen nicht nur das Vertrauen aus die Geltung der Verfassung und Gesetze erschüttern, sondern auch wichtige Eigenthumsinteressen den Verwaltungsbehörden anheimgebcn und tief verletzend in's bür­gerliche Leben eingreifen, daß ferner die Fortführung der Regierung ohne geordneten Staatshaushalt und der immer tiefer gehende Ver- fassüngskonflikt das Vertrauen der Besitzenden und Gewerbtreiben- den in immer weiterem Kreise gefährden. Und daß Se. Majestät unterthänigst gebeten wird, durch schleunige Landtagberufung die Wiederherstellung des verfassungsmäßigen Zustandes herbeizusühren. Der Berliner Magistrat hat beschlossen, sich an der von der Stadtverordnetenversammlung votirten Deputation an den König zu betheiligen. 6. Juni. Den Verlegern der sechs Zeitungen ist wegen ihrer Erklärung von gestern eine Verwarnung ertheilt wegen Entstellung von Thatsachen, gehässiger Darstellung, Erregung von Haß, Anreizung zum Ungehorsam und Gesammthaltung. Ter Erklärung der Berliner Blätter hat sich eine größere Zahl der Pro­vinzialblätter angeichlossen; andere, darunter sehr liberale, haben erklärt, daß sie sich fortan auf die nackte Berichterstattung der That­sachen beschränken und jeder Betrachtung über preußische Zustande enthalten werden.

England- London, 7. Juni. Die Gesandten Frankreichs, Rußlands, Dänemarks und Graf Ruffel haben vorgestern das Protokoll -Rottweil. 6. Juni. Die vier Hinrichtungen wurden in unterzeichnet, welches die Annabme der Krone Griechenlands Seitens

fünfzig Minuten ohne Störung vollzogen. Alle Verurtheilten star ben ganz gefaßt. (St.-A.)

Berlin, 5. Juni. Die Berliner Allg. Ztg., die Reform, die Nationalzeitung, die Spener'sche Zeitung, die Volkszeitung und die Vossische Zeitung enthalten an der Spitze der heutigen Frei­tagsnummer eine gemeinschaftliche Erklärung der Redaktion, deren

des dänischen Prinzen Wilhelm konstatirt. (Schw. M.)

Amerika. New-Zvrk, 26. Mai. Am 16. d. M. fand eine Schlacht zwischen Grant und der ganzen Armee der Konfö< derirten unter Pemberton statt. Der Feind verlor 29 Kanonen und 4000 Mann. Grant gelang es, Vicksburg einzuschließen. Bei dem Sturm auf Vicksburg haben die Föderirten beinahe 5000 Mann

Inhalt eine Rechtsverwahrung gegen die Preßverordnung ist, die ve-loren Die^Konföderltten unte^ Lee passiren den Rappahannock als verfassungswidrig erklärt wird, nicht nur weil die verfassungs-! Mexiko. P»-bla, 27. Mai. Di-Franzosen habe» die Operationen gig-u mäßige V oraussetzung des Octrohirungsrechtes (dr ingendes Ersor- Pu-bia bis z»m Eintreffen beträchtlichere n Materials -in-stellt.

N-digirt, gedruckt und »erlegt von A. Veischtäger.