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(gegenseitige) Haftbarkeit sämmtlicher Mitglieder der Handwcrker- bank geleistet. Damit Gelegenheit gegeben werde, sich über den Umfang dieser Sicherheit zu orientiren, folgt hiebei das Verzeichniß der gegenwärtigen Mitglieder derselben. Ebenso sind die Vorschrif­ten und Bedingungen zur Benützung der Sparkasse hierunten ab­gedruckt.

Indem wir nun das Publikum von Stadt und Land zu zahl­reicher Betheiligung an der Sparcasse einladen, bemerken wir, daß vom 1. Oktober an Einlagen in dieselbe vom Cassier, Hrn. Emil Georgii, angenommen werden.

Calw, im September 1862. Der Ausschuß.

Bedingungen nud Vorschriften für die mit der Handwerker­bank in Calw verbundene Sparcaffe.

§. 1. Me Spareinlagen werden unter solidarischer (gegen­seitiger) Haftung sämmtlicher Mitglieder der Bank angenommen.

§. 2. Es werden Einlagen von einem Gulden an aufwärts angenommen und vom 1. Tag des daraus folgenden Monats an zu dem jeweiligen von der Bank sestgcstellten Zinsfuß verzinst, (s- 8- 4.)

Zu Spareinlagen ist Jedermann, auch nicht hier Wohnende, berechtigt.

8- 3. Mit dem Ablauf je eines Kalenderjahrs werden die Zinsen dem Kapital zinstragend gutgeschrieben und als neue Ka­pitalanlage behandelt.

§. 4. Einlagen, welche vor Ablauf von 3 Monaten vom Tage der Einlage an gerechnet wieder zurückverlangt werden, erhalten keinen Zins, haben aber auch keine Provision zu bezahlen.

§. 5. Wenn die Einlagen eine gewisse Höhe erreicht haben, so werden dieselben als ein eigentliches Anlehen gegen besonderen Schuldschein mit gegenseitiger Monatlicher Aufkündigung und 1°/« höherer Verzinsung als die kleinen Einlagen behandelt.

§. 6. Die Zurückbezahlnng der Spar-Einlagen geschieht auf Verlangen des Einlegers.

Die Auskündigungstermine sind folgende:

bei sl. 10. . . 1 Woche,

fl. 20. . . 2 Wochen,

fl. 30. - . . 3

fl. 40. - . . 4

fl. 50100 . 2 Monate.

Wenn es die Mittel der Casse erlauben, wird die Zurüäbe- zahluna aus Verlangen auch vor dem bestimmten Termin erfolgen, wofür jedoch eine Provision von '/- °/° zu bezahlen ist.

Der Bank steht das Kündigungsrecht in gleicher Weise zu.

8- 7. Wenn der Betrag der in Einem Jahre in Folge von Kündigungen zur Heimzahlung zu bringenden Einlagen 20»/» des Gesammtbetrags der Einlagen nach dem Stande am 1. ver­flossenen Januar, resp. 1. Juli, erreicht oder überstiegen hat, so ist der Ausschuß berechtigt, weitere Kündigungen abzulehnen.

In diesem Falle haben die Einleger das Recht, ihre Kündigung nach der Reihenfolge der Anmeldung auf den 1. Januar, rvr>p. 1. Juli des nächstfolgenden ganzen oder halben Jahres, je nach dem Ermessen des Ausschusses, vormerken zu lassen, stets jedoch mit der Beschränkung, daß auf keinen dieser späten: Kündigungs­termine mehr als 20°/° des Gesammtbetrags jzer Einlagen zur Heimbezahlung vorgemerkt werden müssen.

§. 8. Für jede Einlage lvird in dem Einlagebuch von dem Cassier der Bank quittirt und bei Rückzahlungen oder Abschlags­zahlungen, welche in dem Einlagebuch abzuschreibeu sind, ist eine besondere Quittung auszustellen.

§. 9. In dem Einlagebuch ist der Name des Einlegers vor­zumerken. Zur Erhebung von Zinsen und Capitalien gilt Der­jenige als berechtigt, welcher das Einlagebuch vorlegt, ohne daß die Bank, r,-8p. der Cassier verpflichtet ist, die Berechtigung des Vorzcigers oder die Aechtheit der auszustellenden Quittung einer Prüfung zu unterwerfen.

§. 10. Die Bank ist berechtigt, die Annahme von Einlagen ohne Angabe ihrer Weigerungsgründe abzulehnen.

Verzeichniß der Mitglieder.

Abcgg, Spinnmeister. Bayer, Fr., Bäcker. Beck, Fr., Fabri­kant. Beeri, Seifensieder. Beißer, Uhrmacher. Beißer, Joh., Tuchmacher. Beiß er jun ., Siebmacher. Beißer, Gg.. Fuhr-

Ncri»irt, gedruckt und vcr

mann. Berguenheuse, Carl. Vcrtschinger, Uhrmacher. Bin­der, Schneider. Bock, C., Fabrikant. Bozenhardt, Carl, Gerber. Bozenhardt, Chr., Kaufmann. Bozenhardt, Wilh., Gerber. Bozenhardt, Johs., Gerber. Bozenhardt, Chr., Gerber. Bozenhardt, Joh. Wtw. Bub, Buchbinder. Dier- lamm, Buchbinder. Dierlamm, Bäcker. Dingler, L., Bäcker. Dingler, L., Stricker. Treiß, Mart. Eisenmann, Metzger. Engelfried, Strumpsweber. Essig, Fr., Tuchmacher. Essig, Gottlieb, Stricker. Federhafh Adolph. Federhaff, Schönfär­ber. Frohnmüller, Bäcker. Gackenheimer, C, Schneider. Ganzmüller, Glaser. Georgii, Ferd. Georgii, Emil. Gie- benrath, Strumpfweber. Giebenrath, Ls., Küfer. Grüner, Seiler. Hammer, Löwenwirth. Haydt, Heinr., Kaufmann. Haydt, Bierbrauer. Heiler, C. W. Heller, Bäcker. Heller, Meßner. Hermann, Schreiner. Horlacher, Eugen. Hutten, Heinrich. Käuffele, G., Tuchmacher. Keller, Fr., Ziegler. Kirchherr, Zimmermstr. Kirchherr, Stricker. Kleinbub, G., Schmied. Köhler, Carl, Schuhmacher. König, Schuhmacher. Leonhardt, Carl. Lötterle, Schneider. Lutz, Joh., Tuchma­cher. Maier, Stricker. Maier, Äug., Bortenmacher. Michael, Gottlieb. Mörsch, Chr., Seifensieder. Mörsch, Carl, Tuch­macher. Mörsch, Gottsr., Leimsieder. Münzing, Kammma­cher. Oelschläger. Oesterlen, I. F. Psauz, W., Geschirr­macher. Pfleger, Joh. Reichert, W. Ritter, Ad. Roller, A., Schreiner. Rudy, Lakier. Schäfer, Martin. Schiele, Fr., Gerb. Schlotterbeck, Seiler. Schmid, Metzger. Schmid, Fr. jun., Stricker. Schnaufer, Aug. Schnaufer, Fr. Schu­macher, Stricker. Schümm, Fr. Staudenmaier, Lor. Stotz, Christoph Fr., Schuhmacher. Thudium, G. Veiel, Schlosser. Veith, G. A. Voßler, Stricker. Wagner, G. F. Weick, Fr. Weiß, Chr., Hafner. Widmaier, Gottl., Sattler. Wid- mann, Heinr., Zimmern:. Widmann, Jakob, Leineweber. Widmann, Chr., Tuchscheerer. Wildbrett, Schuhmacher. Wo- chele, Fr., Gerber. Wockelc, Jak., Gerber. Wvchele, Joh., Schuhmacher. Ziegler, Verw.-Akt. Ziegler, Schuhmacher.

Tagesereignisse.

In den Schwurgerichtsbezirken Eßlingen und Ludwigs-

bürg werden im dritten Vierteljahr 1862 keine Urtheilssitzungen gehalten werden. (St.-A.)

Tagesordnung der Sitzung des Schwurgerichtshofs zu Tübin­

gen für das dritte Quartal 1862. Den 17. September Anklage­sache gegen den Bauernsohn Friedrich Weible von Neuhausen und Ge­nossen wegen Diebstahls; den 18. Sept. gegen den Bäckersgesellen Georg Flammer von Mössingen wegen Nothzucht; den 19. Sep­tember gegen den Taglöhner Georg Friedrich Ochner in Rothensol wegen Verführung zur Unzucht. (St.-A.)

Die K. württembergische und die großh. hessische Regierung

haben sich darüber verständigt, daß Reisepässe und sonstige Reise­urkunden, insbesondere Dienst- und Wanderbücher von Württem- bergern, welche im Großherzogthum Hessen reisen, sowie umgekehrt von hessischen Unterthanen, welche nach Württemberg kommen, zu ihrer Giltigkeit einer gesandtschastlichen Visirung nicht mehr be­dürfen. . (St.-A.)

Weimar. Der hier tagende volkswirthschaftliche Congreß hat sichgegen das stehende Heerwesen als durch seine Kostspieligkeit und den übermäßigen Verbrauch von Menschenkrästen den Wohlstand der Nationen untergrabend, ohne seinen Zweck, die Sicherheit der Staaten gegen äußere Angriffe, zu erfüllen", und in seiner Schluß­sitzung am 11. d. Mts.für Anwendung des Prinzips der Ge- werbesreiheit auf Aerzte, Apotheker und Advokaten" erklärt.

Weimar, 12. Sept. Die Versammlung deutscher Volksver treter ist endgültig hierher aus den 28. September ausgeschrieben worden. Fries bildet Hierselbst ein Lorberathungs - Comite aus jetzigen und ehemaligen Volksvertretern.

Italien. Turin, 13. Sept. Der Zustand Garibaldi's hat sich gebessert, das Fieber ist leicht, die Schmerzen haben aufgehört, die Eiterung reichlich. Ueber die Entscheidung des Ministeriums in Betreff Garibaldi's gehen widersprechende Gerüchte.

Nagoldwärme. 1862. 13.Sept.12,0°k. 14. Sept. 12,8° K. 15. Sept. 13,2 k. 16. Sept. 13,8 K.

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Das Lalwer Woch dlatt erscheint wöchl >ich zweimal, nön Mittwoch ». Sams Äbonnementsvrcis- jährl.54kr.,diirchdie? i'ezoqen inWürtteml I ft/>5 kr. Emz Nummern kosten 2

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