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nn Unterzeichneten ganz neues zwei- icue einschläfrige, un Kindsbett nebst ftc» Zustand, zu I. Gr ein er.
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i Gemeiudepfl ge che Sicherbeit zn fl. zum Ausleihen
Theater-Ätotrz.
Das am Dienstag den 13. dieß zur Aufführung gekommene Volksstück: „Eine feste Burg ist unser Gott" verdient es wohl, daß man das Publikum und namentlich die Umgegend ganz besonders darauf ausmerksam macht.*) Biele mußten wieder zurück- gehen, da der über nnd über angefüllte Saal die Zuströmcnden nicht fassen konnte. Was die Aufführung betrifft, so war diese bis aus wenige Störungen, die namentlich durch Ermanglung eines größeren Personals — mehrere Charaktere und Rollen mußten zu- sammengcspiclt werden — hervorgerufen wurden, eine durchaus tadelfreie, wir können sogar sagen, daß dieselbe von vielen Seiten eine künstlerische war. Die Wirkung des Stückes war eine außerordentliche; wenn auch die vielen Effektstellen desselben ohne Applaus vorübergingcn, so wollen wir denken, daß das Publikum zu gedrängt saß, doch wäre es wünschcnwerth, wenn die BMallsbc- zeugungcn in Zukunft lauter würden, indem die Lirektidn sonst nicht wissen kann, ob das Eine oder Andere dem Publikum gefallen. Zum Verwundern ist nur, daß das Publikum des ersten Platzes sich bis jetzt so wenig bei den Vorstellungen betheiligt, das vor 3 Jahren doch so zu sagen den Ton angab und das zahlreichere war. Schließlich machen wir noch das Publikum auf das Charakterbild: Tief unter der Erde aufmerksam, das, verbunden mit der herrlichen Musik und den darin verkommenden Gc- sangsnummern zu einem Kunstwerk gestaltet, das Publikum zur größten Heiterkeit hinrcißt. Zur Genugthuung der Direktion müssen wir sagen, daß dieselbe Alles ausbietct, um das Publikum zum Besuch des Theaters zu ermuntern, nnd ist derselben Wohl zu wünschen, daß der seit den letzten Vorstellungen zahlreichere Besuch ein bleibender ist. ^ C. B-
) D.issUbc wird nwr§endi'!l SünIIta >1 wi.-dcrl,.' t (ü Aiizkij^'.t Ncd.
Die Dorffenerwehr.
(Ans kcr ..Deutschen Fencrwehrzeitmi.)".)
(Lchliiü).
Außer der Einthcilung der Mannschaft ist bei einem Brande noch weiter erforderlich einheitliche Leitung und sachverständiges Co mm and». Jede Feuerwehr muß daher einen Co mm andante» und die einzelnen Rotten müssen einen Führer (Nottenmcister) haben.
Zum Commandanten gerade den Ortsvorsteher zu nehmen, der vielleicht Physisch und intellektuell für dieses Geschäft weniger tauglich ist, ist nicht nothwendig. Ein tüchtiger, in der Sache einigermaßen erfahrener Manu, der jedenfalls Interesse für das Institut haben und das Vertrauen der Mannschaft besitzen soll, möchte tauglicher sein. Ob derselbe von den Behörden, der Gemeinde oder der Mannschaft zu wählen, hängt von Staats- nnd Ortsvcr- hältnissen ab. Die Rottenführer sollten jedenfalls von der betreffenden Mannschaft gewählt werden.
Für die Spritze und die Geräthschaftcn überhaupt ist ein zuverlässiger Mann anszustellen, der für die gute Instandhaltung derselben verantwortlich ist.
Eine Uniformirung der Feuerwehr ist, wo die Mittel fehlen, nicht -.nothwendig; die Führer aber sollten Abzeichen haben (Armbinden, Mützen), an denen sie für Jedermann erkennbar sind. Eine gleichförmige einfache Uniformirung der jüngeren Leute wird sich übrigens bald ergeben.
Kostspieligere und complizirtere Gcräthsckaften, wie sie die Stadtseucrwehren besitzen, sind gleichfalls nicht nöthig.
Tie Hauptsache ist eine gute kräftige, mit der gehörigen Länge von Schläuchen ausgestattete Spritze.
Bei Neuanschaffungen möchten wir den Landgemeinden vorzugsweise die Fahrfcuerspritze der verbesserten deutschen Construktion empfehlen mit einer Vorrichtung zu leichter Dcichsclabnahme und durchrenkcndem Vcrdcrwagen.
In Betreff der Verbesserung älterer Spritzen beziehen wir uns auf den Artikel in Nr. 14 und 15 der Feucrwehrzcitung v. l I.
Reparaturen an Spritzen überhaupt sollten stets einem zuverlässigen Spritzcnfabrikauten übertragen werden.
Einfache Statuten, welche Jedem seinen Dienst und die Verrichtungen in demselben zuweiscn, lassen sich leicht fertigen; als Muster hiezu mögen die Statuten der Rudersberger Torfscuerwchr dienen.
Wird die Löschmannschaft einer Gemeinde nach den angegebenen Grundzügcn cingetheilt und eiugeübt, so besitzt die Gemeinde eine Feuerwehr, welche bei einem Brande im Stande sein wirv (wie oben angegeben), besonnen, rasch, herzhaft und sachverständig zu handeln, manches Feuer schon beim Beginn zu ersticken und auch, wenn es größer wird, so lange zu beschränken, bis weitere Hilfe von Außen herbeikommt. Jeder Verständige muß ciusehen, daß durch solche Mannschaft mehr, unendlich mehr geleistet werden kann, als wenn mau es dem Zufall überläßt, wie und wo Jeder arbeiten oder auch nicht arbeiten will.
Gewiß hängt es nur von dem kräftigen Zusammenwirken der Staats-, Bezirks- und Gemeindebehörden ab, daß das Institut der Feuerwehren auch aus dem Laude immer mehr Boden gewinne und die Brandschäden in hohem Grade vermindert werden. Ter hieraus für das Ganze wie für die Einzelnen zu erzielende Vortheil wird die eben nicht bedeutenden Kosten reichlich auswägeu. Vertrauen wir dem deutschen Gemeinsinn, daß er sich auch für dieses nützliche Institut immer thätiger erweise und der Wahrspruch der Feuerwehr immer allgemeiner werde:
, Einer für Alle, Alle für Einen.
Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr.
Tagesereignisse.
— Stuttgart, 10. Mai. In einer gestern gehaltenen Sitzung der hiesigen Handels- und Gcwerbekammer ist ein zu Gunsten des französisch-preußischen Handelsvertrags sich aussprechcnder Bericht mit 14 gegen 2 Stimmen abgelehnt, dagegen eine Kommission gewählt worden mit dem Auftrag, eine die Ansichten der Mehrheit ausführende Beantwortung der von der K. Centralstclle für Gewerbe und Handel der Kammer vorgelcgten Fragen auszuarbeiten.
Stuttgart, 13. Mai. (6. Sitzung der Kammer der Abgeordneten.) Das Diarium enthält Petitionen von unständigen Volksschullehrern aus den Diözesen Rottweil, Spaichingcu, Schömberg, Besigheim, Welzheim um zeitgemäße Erhöhung ihrer Gehalte. Bewohner mehrerer Orte aus den Bezirken Marbach, Wcinsberg, Backnang, Welzheim pctitioniren um die Zurücknahme des bestehenden Verbots religiöser Versammlungen. Bewohner von Dürrmenz- Mühlacker, Enzberg, ferner der Steingutfabrikbesitzer Faißt in Schramberg Pctitioniren gegen den französisch-preußischen Handelsvertrag. Bewohner von Mergentheim wünschen Verwendung gegen den Impfzwang. Bewohner von Thuningcn, Schwenningen pctitioniren um den Fortbau der oberen Ncckarthaleisenbahn. Ferner ist cingelau- fen eine Interpellation des Abg. Mittnacht au den Minister des Aeußcrn folgenden wörtlichen Inhalts: „Nachdem die kurfürstlich hessische Regierung neuerdings ein Wahlvcrsahren nach Maßgabe der Verfassungsurkunde und des Wahlgesetzes vom 30. Mai 1860 cingcleitet hat, und ein auf die Sistirung jenes Wahlver- fahrcns abzieleudcr Antrag von Oesterreich und Preußen bei der Bundesversammlung eingebracht worden sein soll, so erlaubt sich der Unterzeichnete, au den Hru. Minister des Aeußcrn die Anfrage zu richten, ob die K. Regierung in"der Lage ist, über den Stand der kurhcssischcn Angelegenheit bei der Bundesversammlung und über das Verhalten der K. Regierung zu dem österreich preußischen Anträge vom 8. März d. I., insbesondere auch zu der Frage über den Rcchtsbestand des Wahlgesetzes von 1849, der Kammer Mittheilung zu machen." — Der von dem Bezirk Blaubcnrcn zum Abgeordneten gewählte Direktor v. Steinbeis wird durch die Kammer für legitimirt erklärt. Probst berichtet vorläufig über weitere Legitimationsfälle und über das von der Legitimationskommission dabei einzuhaltende Verfahren, daß nämlich in Anstandssälleu die Kommission berechtigt sein solle, unmittelbar mit dem Ministerium wegen cinzuleitcndcr Untersuchungen sich in's Benehmen zu setzen. Tie Kammer genehmigt diesen Vorschlag Probst's. — Prälat von Mehring zeigt au, daß die Petitionsrommission sich konstituirt und ihn zum Vorstand, v. Schad zum Stellvertreter des Vorstandes gewählt habe; Weber, daß die staatsrechtlick'e Kommission sich konstituirt, ihn zum Vorstand und Wiest zum Stellvertreter gewählt habe; Frhr. v. Varubüler, daß die Kommission für innere Verwaltung sich konstituirt, ihn zum Vorstand und Oe st eilen zum Stellvertreter gewählt habe. — Die Kammer geht zur Tagesordnung über, der Anhörung des Rechenschaftsberichts. Rescr. Frhr. v. Hofer. Tie einzelnen Rubriken geben theils zu keiner Bemerkung Anlaß, theils werden sic den betreffenden Kommis-
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