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Donnerstag, den (St.-Anz.) mer wird nach n v. Görtz ein- ur Verhandlung by's sollen nach sein.(Schw.M-) Ischen Schützen­

bundes ist beute eine-Verfügung der Regierung eröffnet worden, wonach die Lheilnahme an diesem Bund verboten wird, weil er politische Tendenzen verfolge. In Hanau geht die Steuerein­treibung mittelst Erbrechung von Geldbehältern, ein paar Tage lang unterbrochen, wieder vor sich. (Schw. M.)

Gotha, 19. Febr. In heutiger Sitzung hat der gemein­

schaftliche Landtag dem Gesetzesentwurf seine Zustimmung gegeben, durch welchen die Regierungsverlvesung dem Prinzen August von Koburg-Gotha für den Fall übertragen werden soll, daß bei dem Tode des Herzogs der Regierungsnachfolger ^noch nicht regierungs­mündig sein würde. Es wurde jedoch, da man in dem Gesetze eine Aenderung der Verfassung sah, welch' letztere nur einen pro­testantischen Regierungsverweser anerkennen will, der Zusatz be­schlossen , daß dieses Gesetz nur dann erst in Wirksamkeit treten solle, wenn die Zustimmung der Speciallandtage für diese Ver­fassungsänderung ausgesprochen sein würde. Von mehreren Abge­ordneten ist heute der Antrag gestellt worden, die Staatsregierung zu ersuchen, schleunigst ein Gesetz vorzulegen, durch welches die Führung der Regierung für die Dauer der projektirten Reise des Herzogs (nach Afrika) bestimmt werde. (Schw. M.) Gotha, 20. Febr. Der in der gestrigen Sitzung des gemeinschaftlichen Landtags gestellte Antrag Betreffs einer Regierungsverwesung wäh­rend der Dauer der Reise des Herzogs wurde heute bei namentli­cher Abstimmung mit 13 gegen 4 Stimmen verworfen. Vor Schluß der Sitzung machte Staatsminister v. Seebach die Mittheilung, daß er von Seiten des Herzogs beauftragt und bevollmächtigt sei, der Versammlung kund zu geben, daß der gestern vom Landtage an­genommene Gesetzesentwurf die etwaige Regierungsverwesung der beiden Herzogthümer durch den Prinzen August von Koburg- Gotha betreffend -- die landesherrliche Sanktion nicht erhalten habe, weil der mit der Annahme des fraglichen Gesetzes verbun­dene Vorbehalt, daß die Speciallandtage ihre Zustimmung zur Ab­änderung der fraglichen Bestimmung in §. 20 des Staatsgrundge­setzes zu geben hätten, in direktem Widerspruche mit unserer Ver­fassung stehe. Der gemeinschaftliche Landtag sei in dieser Sache unbedingt competent und die Sonderlandtage hätten versassungs- gemäß nur bei Berathung von Gesetzen mitzuwirken, wo das Staats- grundgesetz es vorschreibe. (Frkf. Anz.)

Koburg, 21. Febr. Die Summe der im Laufe des neuen

Jahres vom Geschäftsführer des Nationalvereins zu späterer An­weisung an das k. preuß. Marineministerium geleisteten Zahlungen für die deutsche Flotte hat sich auf den Gesammtbetrag von 50,000 fl. rhn. und unter Zuziehung der an das k. Marincmini- sterium bereits überwiesenen Summen auf 180,000 fl. rhein. er­höht. (Schw. M.)

Weimar, 21. Febr. In der heutigen Sitzung des Landtags

wurde ein Antrag des Abg. Fries und Genossen eingebracht, da­bin lautend, der Landtag möge die, Regierung ersuchen, daß die­selbe dahin wirke, daß die von Bundes wegen erlassenen Gesetze über die Presse und das Vereinsrecht wieder aufgehoben wür­den. (Schw. M.)

Aus Baiern, 20. Febr. Das neue Strafgesetzbuch enchält

in vielen Fällen bei weitem mildere Bestimmungen als das bis­herige. Um nun auch denjenigen Strafgefangenen, welche die Härte des bestehenden Gesetzes getroffen hat oder bis zum Jns- lebentreten der neuen Bestimmungen noch trifft, gerecht zu werden, soll die erkannte Strafe in der geeigneten Weise auf dem Wege der Gnade herabgesetzt werden. (Schw. M.)

21- Febr. In der heutigen Unterhaussitzung wurde die-Einführung von Geschwornengerichten für Preßsachen vor der allgemeinen Einführung der Juries überhaupt mit 90 gegen 68 Stimmen abgelehnt. (Schw. M.)

Triest, 18. Febr. Der Redakteur desTempo" wurde

heute verhaftet und das Blatt vorläufig suspendirt. (Es handelt sich dabei um entdeckte Umtriebe zu Gunsten einer italienischen An­nexion.) (St.-Anz.)

Italien. Turin, 19. Febr. Auf eine Interpellation des Garibaldi'schen Generals Avezzana, welcher vor Jahren zur Errin­gung der Unabhängigkeit und Freiheit von Mexiko mitgcstritten und sein Blut vergossen hatte, ob die Regierung wirklich gesonnen sei, ein italienisches Kriegsschiff zur Verstärkung der Flotte der Alliirtcn in jene Gewässer abzusenden, erklärte der Ministerpräsident Rica­soli, daß die Regierung gedacht habe, es könne unter den cbwal

lenden Verhältnissen die Absendung eines Kriegsschiffs für die In­teressen der in jenen Häfen angesiedelten Italiener von Nutzen sein; daß es aber nimmer in ihrer Absicht liegen könne, zum Nachtheil Mexiko's zu interveniren. (Schw. M.)

Griechenland. Athen, 15. Febr. Durch einen aufgefange­nen Brief verrathen, ist die Verschwörung vor der Zeit zum Aus­bruch gekommen. Anfangs empörte sich bloß die Stadtbesatzung Nauplia's; sic wurde aber von der Festung beschossen; letztere machte jedoch später, durch ein falsches Gerücht von des Königs Abdankung verleitet, gemeinsame Sache mit den Rebellen. Athen, 18. Febr. Athen und die Provinzen sind ruhig. Ter Aufstand auf Nauplia beschränkt. Hahn marschirt gegen die unei­nigen Rebellen. Er soll in Arges sein. Kolvkotroni besetzte Migli. Die Stimmung der Armee befriedigend. (Schw. M.) Nach neuen Regierungsnachrichten hat General Hahn Nauplia besetzt und die Festung eingeschlossen. (Tel. d. St.-Anz.)

Frankreich. Paris, 24. Febr. Im Senat antwortet Prinz Napoleon dem Laroche-Jaquelin, daß er die Revolution vertheidige, mehr Freiheit für die Presse wolle; ihm nach sei das Programm des Kaiserreichs: Auswärtiger Ruhm, Zerstörung der Verträge von 1815. Die Einheit Italiens zusammen mit weiser Freiheit und ernsten Vor­schriften sei populär. Laroche-Jaquelin antwortet. (Tel.d.Schw.M.)

Schweden. Stockholm. Der in diesem Jahre zusammen­tretenden Versammlung der schwedischen Reichsstände wird eine von den Führern der liberalen Partei am Schluffe der vorigen Sitzung vorbereitete, mit 38,000 Unterschriften bedeckte Petition an den Justizminister übergeben werden, worin die Umwandlung der 'vier Kammer» in zwei, deren Mitglieder außer den geborenen des Adels und der hohen Geistlichkeit aus allgemeinem Wahlrecht hervorgehen sollen. Die Petition wird vom Minister dem König, der günstig dafür gestimmt sein soll, überreicht Weeden. Doch ist keine Aus­sicht, daß die beiden bevorzugten Stände ihre Vorrechte gutwillig aufgeben werden. (St.-Anz.)

Rußland. St. Petersburg, 23. Febr. Ein Kuserli- ches Dekret bewilligt den Einwanderern Steuerbefreiung, Re- krutcnfreiheit und Religionsfreiheit. Besondere Versprechungen wer­den den Maronittn gegeben. Für die Legalisirung der Giltigkeit der Verträge werde besonders vorgesorgt. (Schw. M.)

Amerika. New-IZork, 8. Febr. Sieben föderalistische Ka­nonenboote griffen, unter Commodore Foote, am 6. d. das am Te- nesseefluß gelegene Fort Henry an. Nach 1'/<stündigem starkem Feuer der Kanonenboote ergab sich das Fort mit dem konsöderirten General und 60 Gefangenen und 20 Kanonen bedingungslos. Die Einnahme des FortHenry wird in nordamerikanischen Blät­tern als ein wichtiger Erfolg herausgestrichen. General Halleck kündigte das Erreigniß in folgender Depesche an:Fort Henry ist unser I Die Fahne der Union ist auf dem Boden von Tenessee wieder aufgcplanzt. Sie wird von ihm nie wieder verschwinden." Der Senat hat eben die Bill zur Verwendung von 10,000,000 Doll, auf eiserne Kanonenboote genehmigt. (Schw. M.) New- 'Zork, 12. Fetr. (Tel. Dep. d. St.-A.) Burnside zerstörte die kon- föderirte Flotte und nahm nach langem Kampfe die Insel Roanoke. 3000 Gefangene. Auf beiden Seiten Tausende von Getödteten und Verwundeten. Die Föderirtcn haben Elisabeth-City genommen uns Edeutown vor. Des (französischen) Kaisers Rede wurde gut ausgenommen; sie übte günstigen Einfluß auf die Fonds.

Mexiko. Veracruz, 21. Jan. General Gaffet ist in Ha­vanna angekommen. Die Alliirten sind bis Espiritu Sando vorge- ckt, ohne ein Gefech t mit den Mexikane rn zu h aben. (Tel. d.Schw.M.)

Vermischtes

Im Munde des Kölner Publikums coursirt allgemein folgende Erzählung: Ein Abgeordneter soll von Berlin nach hier eine Uhr zur Reparatur gesandt und solche als Werthstück mit 50 Thalern Werth deklarirt haben. Dem Adressaten wird auf der Post gegen Ablieferung des Scheines ein Pakcto der Rolle übergeben, welche das Zeichen und die Nummern trägt, welche auf der Adresse ver­zeichnet sind. Beim Oeffnen des Pakets findet sich die Uhr nicht vor wohl aber findet Derjenige, welcher das Paket öffnet, 95,000 Thlr. in Papiergeld. Bei näherer Nachforschung wird das Resultat erzielt, daß das Paket der Uhr und das Geldpaket gleiche Signatur und auch wohl gleiche Nummern haben, beide aber auch als einen Werth von 50 Thlrn. enthaltend, ausgegeben wurden.