Calwer Wochenblatt.
Amts- nn- Jntelligenzblatt firr -en Bezirk.
Uro. 80 .
Erscheint wöchentlich zweimal, nämlich Mittwoch uni- Samstag. AbonnementsvreiS balbjährlich 45 kr., vierteljäbrlich 23 kr. JnsertionSvreiS für die gespaltene Zeile' oder seren Raum 1V, kr.
Samstag,
den 12. Oktober 1861.
Zur Notiz
für die verehrlichen Abonnenten.
Nachdem uns durch Stellung der gesetzlichen Caution nun auch Hie. Besprechung politischer und socialer Fragen gestattet ist, geben wir'unfern verehrt. Abonnenten hievon Mittheilung mit dem Bemerken, daß wir von nun an die wichtigsten Ereignisse aus dem politischen Gebiete, sowie sonstige Tages - Ereignisse in kurzen Auszügen mittheilen, ruhigen und leidenschaftslosen Besprechungen socialer Fragen die Spalten unseres Blattes öffnen, und, soweib cs der Raum noch gestattet, auch den Freunden der Belletristik durch gediegene Erzählungen rc. entgegenzukommen bemüht sein werden.
Zugleich erlauben wir uns nachträglich zum Abonnement auf das 4 . Quartal unseres Blattes sreund- lichst einzuladen, bemerkend, daß täglich von jedem beliebigen Zeitpunkt ab abonnirt werden kann.
Unsere verehrl. Abonnenten, welche das Blatt durch die Post beziehen, machen wir darauf aufmerksam, daß in Folge der höheren Speditionsgebüh- ren für politische Blätter (50°/„ des Erlaßpreises statt seitheriger 25°/° bei unserem Blatt) noch für dieses Quartal ein kleiner Aufschlag stattfinden wird. Die Redaktion.
Amtliche Verordnungen nnd Bekanntmachungen.
Breitenbcrg.
Schilldenliquidation.
In der Gantsache des Jakob HerrUnger, Schulmeisters in Brei
tenberg und seiner Frau, Catharme, geb. FüSler, hat man zur Schulden- Liquidation, sowie den gesetzlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen Tagfahrt auf
'Montag, den 18. Novbr. 1861, Vormittags 9 Uhr, anberaumt, wozu man die Gläubiger und Bürgen Hiemil vorladet, damit'sie entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte hiebei auf dem Rathszimmcr zu Breitenberg erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet , statt des Erscheinens, vor oder an dem genannten Tage ihre Forderungen durch schriftlichen Rezeß, in dem einen wie in dem andern Falle unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst- sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte, anmelden.
Die nicht liquidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Ansprüche nicht aus den Gerichts-Akten bekannt sind, in der nächsten Gerichtssitzung von der Maste ausgeschlossen.
Im Falle eines Vergleichs, so-, wie in Hinsicht auf die Bestätigung drS Güterpflegers wird von den Gläubigern, welche sich^hchrüber weder schriftlich noch mündlich erklären, angenommen, 'daß sie der Mehrheit der Gläubiger ihrer Elaste beitreten.
Das Ergebniß deS Liegenschafts- Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinrcicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zu Bei
bringung eines bessern Käufers m dem Fall, wenn der Liegenschafts- Verkauf vor der LiquidationS-Tagfahrt staltgefunden hat, vom Tag der Liquidation an, und wenn der Verkauf erst nach der LiquidationS- Tagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage an.
. Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und feine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Calw, 11. Oktober 1861.
K. Oberamtsgericht.
« Hartmeyer.
Forstamt Wil-dberg.
Revier Naislach.
Scheidholz-Verkauf —
am 15. und 16. Oktober d. I., aus verschiedenen Distrikten:
115 tannene 26 bis 50 und mehr Fuß lange Stangen,
V, Klafter eichene Prügel,
'/, » ^ buchene Prügel,
- ZI „ tannene Prügel,
4 „ tannene Rinde,
13 „ tann. Rcisprügel.
Zusammenkunft je Morgens 9 Uhr, am ersten Tag beim Habichtsfang im Distrikt Bruckmiß, am zweiten Tag beim Späheplatz auf dem Vt- cinalweg von Würzbach nach Agen- bacb.
Wildberg, 8. Oktober 1861.
K. Forstamt.
A.-V. Landenberger.
Revier Liebcnzell.
Holz-Verkauf.
Am
Donnerstag, den 17. d. M.,
Vormittags 10 Uhr,