Calwer Wochenblatt.
Amts- und Jntelligenzblatt für den Bezirk.
Aro. 43
Erscheint wöchentlich zweimal, nämlich Mittwoch und Samstag. AbonnementspreiS halbjährlich 45 kr., vierteljährlich 23 kr. JnsertivnovreiS nir die geiraltcne Zeile oder deren Raum I'/, kr.
Mittwoch,
den 5. Juni 1861.
Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.
Calw.
Äir die Grtsvorsteher ergeht hiemik die Aufforderung, den Gemeindepfleger zu Bezahlung der Abonnemcntsgebühr für ein Erem- plar des „Staats-Anzeigers" auf das Etatsjahr 1861/62 mit 4 fl. aus der Gemeindekaffe anzuweisen.
- Der Betrag ist mit nächstem Boten mit besonderem Bericht hieher einzusenden, worauf ans diesem Empfangsbescheinigung von Seiten des Oberanils erfolgen wird.
Den 3. Juni 1861.
K. Oberamt.
Reuß, A.-V.
Stuttgart.
Aufnahme von Zöglingen in die Ackerbaufchulen.
Da mit dem Ablauf des Schuljahrs 1860—61 wieder eine Anzahl von Zöglingen in die Ackerbauschulen zuHohenhei m, Ellwangen, Ochse »Hausen und Kilchberg ausgenommen wird, so werden diejenigen Jünglinge, welche sich um die Aufnahme bewerben wollen, auf- geforderk, sich innerhalb 3 Wochen, von heute an gerechnet, je bei dem Vorsteheramt derjenigen Ackerbauschule, in welche sie einzutretcn wünschen, zu melden.
Die Aufzunehmenden müssen das 17. Lebensjahr zurückgelegt haben, vollkommen gesund, und für anhaltende Feldarbeiten körperlich erstarkt, mit den gewöhnlichen landwirth- schaftlichen Arbeiten bereits vertraut sein, und lesen, schreiben und rechnen können, wie auch die Fähigkeit
besitzen, einen populären Vortrag über Landwirthschaft gehörig aufzu- fafsen. Kost, Wohnung und Unterricht erhalten dieselben frei, wogegen sie aber alle vorkommenden Arbeiten unentgeldlich zu verrichten und die Verpflichtung zu übernehmen haben, den vorgeschriebenen Lehrkurs vollständig durchzumachen.
Mit den unter obcramllichem Bericht cinzubefördernden Eingaben ist ein Taufschein, Impfschein, sowie ein Zeugniß des Gemeinderaths über den Stand und den etwaigen Grundbesitz des Vaters, über die Einwilligung desselben zum Vorhaben seines Sohnes, über das Heimaths- recht, das Prädikat und die Laufbahn des Aufzunehmenden, sowie ferner darüber vorzulegen, welches Vermögen der Letztere von seinen Eltern dereinst nach Wahrscheinlichkeit zu erwarten, und ob er namentlich in den Besitz eines Bauernguts zu gelangen Aussicht hat. Diejenigen, welche die erforderlichen Ausweise bcibringen und nicht durch besonderen Erlaß zurückgewiesen werden, haben sich am Montag, den 22. Juli d. I., Morgens 7 Uhr, zur allgemeinen Prüfung in Hohenheim cinzufin- den.
Den 27. Mai 1861.
Centralstelle für die Landwirthschaft.
Für den Vorstand:
Oberrcgierungsrath Oppcl.
2)2. Calw.
Haus- und Garten-Verkauf.
DaS dem Bortenmacher Christian Böttiger und seinen Kindern gehörige zweistöckige Wohnhaus Nro.
260 beim Schloß, neben der Einfahrt in die Schloßwiesen, mit 7V>-> Rthn. Gemüsegarten dabei, angeschlagen zu 500 fl., kommt am Donnerstag, den 6. Juni 1861, Nachmittags 1 Uhr, vor uns zum Verkaufe.
Liebhaber werden eingeladen.
Den 29. Mai 1861.
K. Gerichtsnotariat.
Magena u.
Calw.
Fischen in der Nagold betr.
Es kommt häufig vor, daß Nicht- berechtigte in der Nagold bei Tag und Nacht fischen. Bekanntlich ist aber das Fischwaffer in der Nagold an die Mühle- und Werkbesitzec verpachtet. Außer den Pächtern ist Niemand zum Fischen berechtigt. Wer dagegen handelt, wird bestraft.
Am 3. Juni 1861.
Stadtschultheißenanil.
S ch uldt.
Calw.
Aufforderung zum Impfen.
Nach den bestehenden Vorschriften sind jedem Kinde vor Ablauf stilles 3. Lebensjahrs die Schutzpocken einzuimpfen. Für die Vollziehung dieser Vorschriften sind die Eltern verantwortlich.
Es ergeht nun an die Elter» derjenigen Kinder, welche noch nicht geimpft sind, die Aufforderung, innerhalb 14 Tagen ihre Kinder impfen zu lassen, widrigenfalls die Kinder zur öffentlichen Impfung auf daS Rathhaus vorgeladen werden müßten.
Den 3. Juni 1861.
Stadtschultheißenamt.