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Cal wer Wochenblatt.

Amts und InteÜigenzblatt für den Bezirk.

Nro. 28 .

Erscheint wöchentlich zweimal, nämlich Mittwoch und Samstag. Abonnementsvreis balbjäbrlich 45 kr., vierteljährlich 23 kr. InsertionSvrciS kür die gehaltene Zeile oder deren Raum IV, kr.

Samstag,

den 13. April 1861-

Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.

2)2. Eal w

Schuldenliquidation.

In der Gantsache des verstorbe­nen Wundarztes Gottlieb Friedrich Stephan Kn oller von Simmozheim wird die Schulkei.-Liquidation sammt den gesetzlich damit verbundenen wei­teren Verhandlungen Freitag, den 10. Mai d. I., Vormittags 8 Uhr, auf dem Rathhause in Slmmozheim vorgenommen werden, wozu die Gläubiger und Bürgen andurch vor­geladen werden, um entweder per­sönlich oder durch hinlänglich Bevoll­mächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand ob­waltet, starr des Erscheinens, vor oder am Tage der Liquidalions-Tag- fabrt, ihre Forderungen durch schrift­lichen Rezeß, in dem einen wie in dem andern Fall unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderun­gen selbst sowohl, alö für deren et­waige Vorzugsrechte, anzumelde».

Die nicht liguidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Forderungen nicht auS den Gerichts-Akten bekannt sind, an dem Schlüsse der Liquidations- Verhandlung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den üb­rigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Ver­gleichs, der Genehmigung des Ver­kaufs der Massegegenstände und der Bestätigung des GüterpflcgerS, der Erklärung der Mehrheit ihrer Classe beitreten.

Das Ergcbniß des Liegenschafts- Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liguidakio» nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet wer­

den, deren Forderungen durch Un­terpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös auö ihren Unterpfändern nicht hinreicht.

Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zu Bei­bringung eines bessern Käufers in dem Fall, wenn der Liegenschafts- Verkauf vor der LiquidationS-Tag­fahrt stattgefunden hat, vom Tag der Liquidation an, und wenn der Verkauf erst, nach der Liquidations- Tagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage an.

Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Den 6. April 1861.

K. Oberamtsgericht.

Hart me her.

2)2. Oberkollbach,

Gerichlsbezirks Calw.

Erben-Aufruf.

Johann Georg Maier, gewes Bürger, Taglöhner und Gemeindc- rath dahier, und seine Ehefrau Anna Maria, geb. Hermann, sind kin­derlos gestorben. Nach Inhalt des von ihnen hinterlaffenen Testaments sind deren gesetzliche Erben zur Erb­schaft berufen. Nach dem Stamm­baume wären nun auch Erben die etwaigen Nachkommen von dem Oheime der Erblasserin, dem zu Oberkollbach am 18. November 17-18 geborenen und in preußischen Mili­tärdiensten gestandenen Jakob Fried­rich Weber. An solche ergebt nun hiemit die Edictal-Ladung, ihre Ecbs- Anspcüche binnen der von heute an laufenden Frist von 3(1 Tagen bei dem Waisengerichte Oberkollbach gel­tend zu machen, widrigenfalls nach

deren fruchtlosem A>'laufe die Ver- lafsenschafts-Theilung vollzogen wer­den würde.

Den 6. April 1861.

Theilungs-Behörde. vät. AmtSnotar Hobbhahn.

Eichenrinde-Verkauf.

Samstag, den 20. d. M., Morgens 10 Uhr,

werden auf der ForstamtS - Kanzlei hier versteigert:

vom Revier Calmbach: 40Klftr.Grobrinde aus dem Hengst­berg;

vom Revier Herren alb:

120 Bd. Glanzrindel ausderBäch- 80 Bd. Raitelrindes Halde,

200 Bd. dto. aus dem Birkenteiä', 6 Klftr- Grobcinde auS der Som- merhalde;

vom Revier Langenbrand: 200 Bd. Raitelrinde auö dem Säg­kopf und Buchwald; vom Revier Liebenzell:

100 Bd. Glanzrinve aus dem Gfält, 50 Bd. dio. auskem Badwald, 2 Klftr. Grobrinde aus dem Ha­gems) ;

vom Revier Schwann:

70 Klftr. Grobrinde aus dem Gsäßberq undLindenbcrg, 200 Bd. Glan rinde aus dem Espach; vom Revier Wildbad:

50 Klftr. Grobrinde aus dem- tersberg.

Neuenbürg, 8. April 1861.

K. Forstamt.

La» g.

Revier Liebenzell.

Holz-Verkauf.

Am

Freitag, den 19. d. M., Vormittags 10 Uhr, kommen aus dem Staatöwalo Gründ«