Dieß wird auf höheren Befehl zur Kenntniß der Gemeindebehörden gebracht.

vook. den Normal-Erlaß vom 22. Febr. 1849, bei Jäger das BürqerrechtSgesetz ic., S.7577.

Den 9. Mai >860.

K. Oberamt.

Fromm.

Verdingung von Straßenbau- Arbeiten.

Die Arbeiten zur Herstellung einer neuen Straße im Nagoldtkal von Wildberg bis zur Pfrondorfer Mühle, Oberamts Nagold, werven im Wege der Submission verliehen werden.

Es sind veranschlagt: im Etter Wilvberg: Erdarbeiten zu 743 fl. 58 kr., Chaussirung 528 fl.,

Steinhauer-undMau- rerarbeit 825 fl. 23 kr.,

Pflasterarbeit 180 fl.;

vom Elter Wildberg bis zur Pfron- dorfer Mühle:

Erdarbeiten zu 11938 fl. 10 kr-, Chaussirung 10489 fl. 10 kr., Steinhauer-und Mau­rerarbeit 4464 fl. 33 kr.,

Pflaster». Steinwürfe 1125 fl.

zusammen j- 30294 fl. 14 kr.

Von vcm Kostenvoranschlage, den Zeichnungen unv Akkordsbevingunqcn kann bei dem Oberamt Nagold Ein­sicht genommen werden-

Diejenigen, welche zu Uebernahme obiger Arbeiten geneigt sind, haben ihre Anerbieten schriftlich, versiegelt, aus der Adresse genau alsAner­bieten zum Wildberger Straßenbau" bezeichnet, sowie im Falle eines Ab- sireichs in Procenten ausgedrückt, längstens bis

Samstag, den 26. Mai 1860, Vormittags 10 Uhr, bei uns einzureichen, worauf eine Stunde später die urkundliche Eröff­nung der Erklärungen, welcher auch die Submittenten anwohnen können, bei uns vorgenommen werden wird.

Die Anbietenden haben für ihre Erklärungen bis zum Zuschläge, wel­cher übrigens in Bälde erfolgen wird, zu haften.

Es werden nun tüchtige, cautions- fähige Unternehmer eingeladen, sich unter Beilegung ihrer Zeugnisse über Befähigung und Vermögen um obige Arbeiten zu bewerben.

Stuttgart, 5. Mai 1860.

Ministerium des Innern, Abtheilung'für den

-Straßen- und Wasserbau. (tzf^s^-Kamerer.

Calw.

Verbot der Hochzeitsfeier an Sonn- «nd Festtagen.

An Sonn- und Festtagen sind nur fülle Hochzeiten gestattet, damit die Sonntagsfeier nicht unter den­selben Noch leide unv selbst für den Montag sind die Hochzeiten ver­boten, damit nicht durch die Vorbe­reitungen dazu Sonntags-Entheili­gung entstehe.

Daraus ergibt sich, daß an die­sen Tagen, veranlaßt durch Trau­ungen, keine Wirthshausgelage er­laubt sind.

Da dem ungeachtet eS bisher häufig hier vorkam, daß Neuver­mählte Einladungen zum Besuch be­stimmter Wirthshäuser aus Anlaß ihrer Trauung ergehen ließen, oder daß solche Einladungen unter irgend einem Vorwand von den Wirlhen selbst erfolgten, so wird vor solcher Uebertretung hiemit verwarnt umer dem Aiifügen, daß bei Zuwider­handlungen sowohl gegen die Wirthe als die Neuvermählten Strafe ein- treten würde.

Den 8. Mai 1860.

, K. Oberamt.

Fromm.

Dillstein und Weißenstcin, Oberamts Pforzheim.

Schafraude.

Da auf den Markungen Dillstein und Weißenstein die Schafraude aus­gebrochen ist, so wurde vom Ober­amt Pforzheim Sperre angelegt und der Verkehr mit Schafen auf riesen Markungen verboten.

Dieß wird hiemit öffentlich be­kannt gemacht.

Den 9. Mai 1860.

K- Oberamt.

Fromm.

Revier Li eben zell.

Holz-Verkauf.

Aus dem Stock werden versteigert: auS dem Zellerholz:

2500 Stämme Langholz am 14. d. M., Nachmittags 4 Uhr, auf dem Raihhaus in Schömberg.

Aus dem Monakamerbcrg:

800 Stämme Langholz am 15. d. M., Nachmittags 3 Uhr, auf dem Rathhaus in Liebenzell.

Neuenbürg, 7. Mai 1860.

K. Forstamt.

Lang.

Floßinspektion Calmbach.

Enzscheiterfloß betreffend.

In Folge der vielen Anfragen wird hiemit vorläufig zur Kenntniß der Flößerschaft gebracht, daß wenn nickt besondere ungünstige Verhält­nisse cintreten, der tießjährige Enz­scheiterfloß am

Montag, den 4. Juni, in Betrieb gefitzt werden wird.

Calmbach, 8. Mai 1860.

K. Floßinspeklion.

Kutteroff.

Calw.

Gläubiger - Aufruf.

Ansprüche an den am 9. März 1860 gestorbenen Bäcker und Bier­brauer Christian Schneider allhier sind vor uns am

24. Mai 1860, Vobmittags 8 Uhr, zu-erweisen; widrigenfalls sie bei der Auseinandersetzung seines Nachlasses unberücksichtigt bleiben würben. Seine Erbschaft wird nur mit der Rechts - wohlthat des Inventars angetreten.

Den 10. Mai 1860.

Namens der TheilungSbehörde:

K. Gcricktsnolariat Calw.

M a g e n a u.

Wildberg.

Holz-Verkauf.

Die hiesige Gemeinde verkauft

Montag, den 21. Mai, Vormittags 10 Uhr,

vom Stadlwald Gemeindsberg:

123 Stämme tannenes Langholz;