Calwer Wochenblatt.
Amts und Jntelligenzblatt für -en Bezirk.
Uro. 81.
Erscheint wöchentlich zweimal, nämlich Mittwoch und Kamsiag. Abonnementspreis halbjährlich 45 kr., vierteljährlich 24 kr. Jnsertionspreis für die gespaltene Zeile oder deren Raum IV« kr.
Samstag,
den 16. Oktober 1858.
. Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.
Calw.
Auswanderung.
Christian Ecker, vormaligerLamm- wirkh von Unterreichenback, will nach Nord-Amerika auswandern, ohne die gesetzliche Bürgschaft zu leisten. Es ergeht daher an alle Diejenigen, welche Ansprüche an denselben zu machen haben, die Aufforderung, solche binnen 30 Tagen bei dem Schulth.- Amt Unterreichenbach geltend zu machen , widrigenfalls sie die aus der Unterlassung entspringenden Nachtheile sich selbst zuzuschreiben hätten. Den 14. Oktober 1858.
K. Oberamt.
Fromm.
Calw.
Auswanderungen.
Nachgenannte Personen sind nach vorheriger Bürgschaftsstellung aus- gcw ändert:
Caroline Gründler von Ostelsheim, Charlotte Bock von Hirsau,
Johanne Dorothea Schmitt, gcb. Schulz von da,
Johanne Hcinrike Maier, geb. Schulz von da,
Christiane Friederike Weinberger von Calw,
Jakob Burkhardt und dessen Familie von Liebenzell, ^
Jakob Genthner von Sommenhardt, Johann Conrad Gehring von Ge- chingen,
Carl Dittus von Althengstett, Samuel Scssing von Calw, Charlotte Friederike Müller von da. Den 14. Oktober 1858.
K. Oberamt.
Fromm.
Calw.
Fahrniß - Versteigerung.
Aus dem Nachlasse des kürzlich allhierverstorbenen Tuchmachers Christian Ludwig Stroh, aus Schorndorf, wird am
Dienstag, den 19. Oktober 1853, Nachmittags 1 Uhr, im Schuhmacher Angerbauer'schen Wohnhause, in öffentlicher Versteigerung verkauft:
1 silberne Taschenuhr, 1 Stock mit silbernem Knopf, Bücher, viele Mannskleider, 1 vollständiges einschläfriges Bett sammt Uebcrzügen, 1 einfacher Kleiderkasten, nebst sonstigem Schreinwerk, und allgemeiner Hausrath.
Liebhaber werden eingeladen.
Den 15. Oktober 1858.
K. Gerichtsnotariat Calw-
Akkord.
Zur Vervollständigung der Cor- rection der Etterstraße in Liebenzcll wird die Herstellung einer Anhaltsmauer, sowie die Abpflasterung eines Seitengäßchens nöthig, wofür der Voranschlag beträgt:
für die Maurer- 34 fl. 4 kr.,
die Pflästercrarbeit 64 fl. 12 kr.
Diese Arbeiten sollen im Wege öffentlichen Abstreichs vergeben werden, weßhalb tüchtige Maurer und Pflästerer zur Akkords-Verhandlung auf Mittwoch, den 27. d. M., Nachmittags 3 Uhr, auf das Rathhaus nach Liebenzcll hiermit eingeladen werden.
Calw, den 14. Oktober 1858.
K. Straßenbauinspektion.
Feldweg.
2)2. Forstamt Wildberg.
Bekanntmachung
in Betreff des Einsammelns
des Nadelholzsamens.
Diejenigen Personen, welche in Staatswaldungen des Forstes Wildberg Rothtannen- und Fvrchen- Zapfen sammeln wollen, haben sich bei ihrem Orts-Vorsteher zu melden, welcher ein Verzeichniß hierüber aufzunehmen, und dasselbe an den Re- vierförstcr einzusenden hat.
Bon dem Rcvierförster werden sofort die Erlaubnißscheine ausgestellt werden.
Hiebei wird bemerkt, daß alle männlichen Sammler, welche das 14. Jahr zurückgelegt, sich mit einem Schein zu versehen haben, daß aber Kinder unter 14 Jahren und Weibsleute von der Verpflichtung, einen Schein zu lösen, frei sind.
Für jeden Schein, ist an den betreffenden Ortsacciser 1 fl. zu bezahlen.
Die Einsammlung der Rothtan- nenzapfen darf nicht vor dem 25. Oktober, der Forchenzapfen nicht vor ^dem 1. Dezember stattfinden, und wird Jeder, der vor diesem Termin betreten wird, mit einer Strafe von 2 fl. belegt.
Für Beschädigungen an den Bäumen werden folgende Strafen festgesetzt:
Für daS Abbrechen von Zweigen und Aesten 3 fl. 15 kr.,
für das Abbrechen ganzer Gipfel 6 fl. 30 kr.
Den Gemeinden und Privaten bleibt es unbenommen, auf welche Weise sic das Ein sammeln derZap-