Calwer Wochenblatt.

Amts und Jntelligenzblatt für -en Bezirk.

Uro. 81.

Erscheint wöchentlich zweimal, nämlich Mittwoch und Kamsiag. Abonnementspreis halbjährlich 45 kr., vierteljährlich 24 kr. Jnsertionspreis für die gespaltene Zeile oder deren Raum IV« kr.

Samstag,

den 16. Oktober 1858.

. Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.

Calw.

Auswanderung.

Christian Ecker, vormaligerLamm- wirkh von Unterreichenback, will nach Nord-Amerika auswandern, ohne die gesetzliche Bürgschaft zu leisten. Es ergeht daher an alle Diejenigen, welche Ansprüche an denselben zu machen haben, die Aufforderung, solche bin­nen 30 Tagen bei dem Schulth.- Amt Unterreichenbach geltend zu ma­chen , widrigenfalls sie die aus der Unterlassung entspringenden Nach­theile sich selbst zuzuschreiben hätten. Den 14. Oktober 1858.

K. Oberamt.

Fromm.

Calw.

Auswanderungen.

Nachgenannte Personen sind nach vorheriger Bürgschaftsstellung aus- gcw ändert:

Caroline Gründler von Ostelsheim, Charlotte Bock von Hirsau,

Johanne Dorothea Schmitt, gcb. Schulz von da,

Johanne Hcinrike Maier, geb. Schulz von da,

Christiane Friederike Weinberger von Calw,

Jakob Burkhardt und dessen Familie von Liebenzell, ^

Jakob Genthner von Sommenhardt, Johann Conrad Gehring von Ge- chingen,

Carl Dittus von Althengstett, Samuel Scssing von Calw, Charlotte Friederike Müller von da. Den 14. Oktober 1858.

K. Oberamt.

Fromm.

Calw.

Fahrniß - Versteigerung.

Aus dem Nachlasse des kürzlich allhierverstorbenen Tuchmachers Chri­stian Ludwig Stroh, aus Schorn­dorf, wird am

Dienstag, den 19. Oktober 1853, Nachmittags 1 Uhr, im Schuhmacher Angerbauer'schen Wohnhause, in öffentlicher Verstei­gerung verkauft:

1 silberne Taschenuhr, 1 Stock mit silbernem Knopf, Bücher, viele Mannskleider, 1 voll­ständiges einschläfriges Bett sammt Uebcrzügen, 1 einfa­cher Kleiderkasten, nebst son­stigem Schreinwerk, und allge­meiner Hausrath.

Liebhaber werden eingeladen.

Den 15. Oktober 1858.

K. Gerichtsnotariat Calw-

Akkord.

Zur Vervollständigung der Cor- rection der Etterstraße in Liebenzcll wird die Herstellung einer Anhalts­mauer, sowie die Abpflasterung eines Seitengäßchens nöthig, wofür der Voranschlag beträgt:

für die Maurer- 34 fl. 4 kr.,

die Pflästercrarbeit 64 fl. 12 kr.

Diese Arbeiten sollen im Wege öffentlichen Abstreichs vergeben wer­den, weßhalb tüchtige Maurer und Pflästerer zur Akkords-Verhandlung auf Mittwoch, den 27. d. M., Nachmittags 3 Uhr, auf das Rathhaus nach Liebenzcll hier­mit eingeladen werden.

Calw, den 14. Oktober 1858.

K. Straßenbauinspektion.

Feldweg.

2)2. Forstamt Wildberg.

Bekanntmachung

in Betreff des Einsammelns

des Nadelholzsamens.

Diejenigen Personen, welche in Staatswaldungen des Forstes Wild­berg Rothtannen- und Fvrchen- Zapfen sammeln wollen, haben sich bei ihrem Orts-Vorsteher zu melden, welcher ein Verzeichniß hierüber auf­zunehmen, und dasselbe an den Re- vierförstcr einzusenden hat.

Bon dem Rcvierförster werden sofort die Erlaubnißscheine ausgestellt werden.

Hiebei wird bemerkt, daß alle männlichen Sammler, welche das 14. Jahr zurückgelegt, sich mit einem Schein zu versehen haben, daß aber Kinder unter 14 Jahren und Weibs­leute von der Verpflichtung, einen Schein zu lösen, frei sind.

Für jeden Schein, ist an den be­treffenden Ortsacciser 1 fl. zu be­zahlen.

Die Einsammlung der Rothtan- nenzapfen darf nicht vor dem 25. Oktober, der Forchenzapfen nicht vor ^dem 1. Dezember stattfinden, und wird Jeder, der vor diesem Termin betreten wird, mit einer Strafe von 2 fl. belegt.

Für Beschädigungen an den Bäu­men werden folgende Strafen fest­gesetzt:

Für daS Abbrechen von Zweigen und Aesten 3 fl. 15 kr.,

für das Abbrechen gan­zer Gipfel 6 fl. 30 kr.

Den Gemeinden und Privaten bleibt es unbenommen, auf welche Weise sic das Ein sammeln derZap-