Calwer Wochenblatt.

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Amts und Jntelligenzblatt für den Bezirk.

Nro. 58.

Erscheint wöchentlich zweimal, nämlich Mittwoch und Samstnz. Abonnementspreis balbjährlich 45 kr., vierteljährlich 24 kr. Jnsertionspreis für die gespaltene Zeile oder deren Raum iVz kr.

Mittwoch,

den 28. Juli^1858.

Amtliche Verordnungen und Wöhr und der Floßgasse in Ernst- Bekanntmachungen.

Calw.

Schullehrer-Confcrenzen betreffend.

Es ist hinsichtlich der für die Rei­sen zu den Schullehrergesang-Uebun- gcn anzurechnenden Gebühren der Schullehrer Zweifel entstanden, zu dessen Beseitigung die Betheiligten von folgendem an einen Conferenz- Direktor ergangenen Erlaß in Kennt- niß gesetzt werben:

Auf bie Anfrage vom tl. v. M. wird erwiedert, daß nach Minist.- Erlaß vom 2. Oktober 1822 die Gebühr beträgt: rr. Taggeld:

für einen Schullehrer <10 kr., für einen Lehrgehilfen 30 kr. I». Reise-Kosten-Ersatz:

für bie deutsche Stunde Ent­fernung 10 kr.

Den Lehrern am Zusammen­kunfts-Ort gebührt nichts, wenn nicht die Orts-Behörde ein Taggcld ver­wiegen will. Von dem Taggelb darf, wenn nur V- Tag versäumt wird, auch nur die Hälfte angerech­net werden.

Den 20. Juli 1858.

Gem. K. Oberamt.

Fromm. St.-V. des abw. Dekans

Diac. Ricger.

^ Calw.

Sperre des Nagoldflusics für die Flößerei zwischen Ernstmühl und derKohler'schcn Walkmühle oberhalb Calw.

^ Man hat unterm 17. d. M.

Sperre dieses Flusses von der be­

merkten Walkmühle an aufwärts aus­geschrieben. Ein Bauwesen an dem

mühl fordert nun ebenfalls Sperre von Ernstmühl aufwärts bis zur Kohler'schen Walkmühle, jedoch nur vom 1.18. August. Indem man sie mit höherer Legitimation anordnet, ergeht an die Flößer und an die Orts-Vorsteher die Aufforderung, sie vorschriftmäßig zu beachten.

Den 26. Juli 1858.

K. Oberamt.

From m.

Deckenpfronn.

Auswanderung.

Marie Agnes Maier von De- ckenpfronn will nach Hvchheim im Herzoglhum Nassau auswandern, ohne die gesetzliche Bürgschaft zu leisten. Es ergeht daher an alle Diejenigen, welche Ansprüche an dieselbe zu machen haben, die Auf­forderung, solche binnen 8 Tagen bei dem Gemeindcrath in Decken- pfronn geltend zu machen, da nach Ablauf dieser Frist, wenn keine Hin­dernisse vorliegcn, dieser Auswan­derung staltgegebcn werden wird.

Den 27. Juli 1858.

K. Oberamt.

Act. Reuß, ges. St.-V.

Calw.

Verkauf von Felder-Ertrag.

Aus der Verlassenscbaft des kürz- ^ lich verstorbenen Nagclschmieds Wil­helm Friedrich Rühle dahier wird am nächsten

Donnerstag, den 29. Juli 1858, Nachmittags 1 Uhr, in der Canzlei des Gerichtsnvtariats zur Versteigerung gebracht: der Er­trag auf dem Felde von mehreren Morgen, mit Dinkel und Haber

angeblümt. Der Sohn Erhard Rühle wird den Kaufsliebhabern die Güter vorzeigen. Kaufsliebha­ber werden eingeladen.

Den 27. Juli 1858.

K. Gerichtsnotariat.

Mag enau.

2)2. Calw. -

Gläubiger-Aufruf.

Ansprüche an den am 16. Juni 1858 gestorbenen Löwenwirth Fried­rich Roth fuß von hier, nament­lich auch aus Bürgschaften, sind am Donnerstag, 5. August 1858, Vormittags 8 Uhr^ vor uns zu erweisen, widrigenfalls sie bei der Vcrlassenschaftsauscinan- dcrsetziing desselben unberücksichtigt bleiben, und nachher von der Wittwc und den Pflegern der Kinder nicht mehr anerkannt werden.

Den 22. Juli 1858.

K. Gerichtsnotariat.

M a g e n a u.

Calw.

Gebäude- uud Felder-Verkaus.

Aus der Verlassenschaft des Na­gelschmieds Wilhelm Friedrich Rühle kommt sämmtlicbe LiegeMchaft an Gebäuden und Feldern am nächsten

Montag, den 2. August, Nachmittags 1 Uhr, in der Canzlei des Gerichts-Notariats nach dem Beschlüsse der Erben zur öffentlichen Versteigerung, wozu Lieb­haber eingeladen werden mit dem Bemerken, daß der Sohn Erhard Rühle die Liebhaber auf die Gü­ter führen wird.

Den 27. Juli 1ß58.

K. Gerichts-Notariat.

Mag enau.