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dieser Kenntnisse genügend auswei- sen kann. Bei Geometern wird dieser Beweis durch das Prüfungszeug- niß I oder H Klaffe geliefert.
2) Jeder Bewerber hat über ein unbescholtenes Prädikat ein gemein- deräthlichcs Zeugniß, und derjenige, welcher im öffentlichen Dienste steht, auch noch ein Zeugniß über seine dienstlichen Leistungen von seiner nächst Vorgesetzten Behörde beizubringen.
3) Die Theilnahme an dem Lehrkurs ist durchaus unentgeldlich. Dagegen haben die Theilnehmer für Wohnung und Kost, wozu es m Hohenheim und in der Nachbarschaft an hinreichender Gelegenheit nicht fehlt, selbst zu sorgen.
4) Am Ende des Kurses wird eine Prüfung stattfinden, welcher sämmtliche Theilnehmer sich zu unterziehen haben. Nach befriedigender Erstehung der Prüfung werden sie mit dem entsprechenden Zeugniß versehen werden.
5) Die Bewerbungen um Zulassung zu dem Lehrkurs sind mit oberamtlichem Begleitschreiben an die Direktion in Hohenheim einzureichen. Bei der Auswahl der Aufzunehmenden entscheidet theils die persönliche Tüchtigkeit der einzelnen Bewerber, theils das Bedürfniß der Gegend, in der sie ansäßig sind. Ueber die erfolgte Aufnahme, beziehungsweise über den Beginn des Kurses wird den Bewerbern besondere Nachricht zugehen. Zugleich ergeht an die K. Oberämter die Aufforderung, dahin zu wirken, daß die vorstehende Bekanntmachung in die Bezirks-Jn- telligenzblätter ausgenommen werde.
Stuttgart, 4. Januar 1858. Centralstelle für die Landwirthschaft.
Hekanntmachung, betreffend die Ausnahme von Gbftbau-Lehrlingen in Hohenheim.
In dem bevorstehenden Frühjahr werden, wie im vorigen Jahr, 10 junge Leute, die sich Kenntnisse und Fertigkeit in der Obstbaumzucht erwerben wollen, zum praktischen Unterricht in Hohenheim ausgenommen. Die Lehrlinge haben unter der Leitung und Weisung des Jnstituts-
gärtners auf ihre Belehrung berechnete Arbeiten zu verrichten, und erhalten dadurch hinreichend Gelegenheit, in der Anpflanzung von Baumgütern, in der Pflege und Erhaltung älterer Bäume, in der Erziehung junger Obstbäume inder Baumschule, sowie in den verschiedenen Beredlungsarten, in dem Baumschnitt re. sich so zu unterrichten, daß sie bei Eifer und Fleiß dahin gelangen können, alle diese Arbeiten sofort selbstständig vorzunehmen. Zugleich erhalten sie einen populären theoretischen Unterricht in der Obstbaumzucht und werden namentlich an Regentagen durch Aufgaben, durch Lesen pomologischer Bücher und in anderer geeigneter Weise beschäftigt. Die Dauer des Unterrichts beträgt 4—5 Wochen. Für Kost und Wohnung haben die Lehrlinge selbst oder ihre Absender zu sorgen; es wird jedoch von Seite des Instituts dafür Sorge getragen werden, daß die Lehrlinge beides um die billigsten Preise erhalten. Jeder Lehrling hat ein Veredlungsmesser, eine Baumsäge, einen Spaten und eine Felghaue sich selbst anzuschaffen; dagegen wird nach Ablauf der ersten 14 Tage ihre Arbeit, soweit ihnen solche gewährt werden kann, mit täglichen 12 kr. abgelohnt. Ueberdieß wird ein Staatsbeitrag von je 12 fl. aus der Kasse der Centralstelle zugesichert. Bei der Aufnahme wird vorausgesetzt, daß die Lehrlinge ordentlich lesen und schreiben können, und daß sie in Gärten und Weinbergen, oder wenigstens auf dem Felde zu arbeiten gewöhnt sind, worüber, sowie über unbescholtenen Ruf sich auözu- weisen ist. Auf diesen Unterricht werden die landwirthschaftlichen Vereine und die Gemeindebehörden noch besonders aufmerksam gemacht. Zur Anmeldung wird eine Frist bis zum 15. Februar d. I. anberaumt, und sind die Anmeldungsgesuche an die Instituts-Direktion in Hohenheim zu richten. Sollte nach der Zahl der um Zulassung zum Obsr- baulehrkurs einkommenden fähigen Bewerber die Abhaltung eines weiteren Lehrkurscs wünschenswerth er
scheinen, so wird hiezu, wie im vorigen Jahr, entsprechende Einleitung getroffen werden.
Stuttgart, 22. Januar 1858. Ccntralstelle für die Landwirthschaft. Für den Vorstand: Regicrungsrath Oppel.
Außeramtliche Gegenstände.
Danksagung.
Für die allgemeine innige Theilnahme an dem so schmerzlichen Verlust unserer so schnell dahingeschiedenen Gattin und Mutter, wie auch für die so zahlreiche Begleitung zu ihrer Ruhestätte, sowie auch den Herrn Altersgenossen, die sie zu Grabe getragen haben, sage ich auf diesem Wege meinen herzlichsten Dank.
Der Wittwer:
I. B. Zahn, Tuchmacher.
Calw.
Danksagung.
Für die liebevolle Theilnahme, welche unserem lieben Gatten, Vater, Bruder und Schwager, Gottlieb Scheuerle vom Windhof, während seiner langen und beschwerlichen Krankheit zu Theil wurde, so wie für die zahlreiche Begleitung zu seiner Ruhestätte, sprechen wir unfern ge- rührtesten Dank ans.
Die Hinterbliebenen.
sr.
Heute Abend Abstimmung.
Liederkranz.
Heute Abend Gesang bei Thu- dium. Abstimmung.
2)2. Naislach.
Magd-Gesuch.
Der Eintritt bis Lichtmeß oder längstens in 4 Wochen.
Den 23. Januar 1858.
Revierfvrstcr Schlaich.
2)2. C a l w.
Rollen-Geschirr
zu verkaufen.
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