Calw er Wochenblatt.

Amts und Jntelligenzblatt für den Bezirk.

Nro. 49.

Samstag 27. Juni

1857.

Einladung zum Abonnement.

Mit dcm 1. Juli 1837 beginnt ein neues Abonnement auf das

Calwer Wochenblatt",

Amts- und Jntelligenzblatt für den Bezirk Calw, welches, wie seither, wöchentlich zweimal, nämlich Mittwoch und Samstag erscheint. Der Abonnements­preis beträgt halbjährlich 45 kr., welcher Betrag gefälligst vorausbezahlt werden wolle.

Die Redaktion desLalwer Wochenblattes" wird sich bemühen, durch unterhaltende Erzählungen, gemein­nützige und landwirthschaftliche Artikel, Räthsel, Humoristisches w-, sowie auch durch reinen Druck und schönes weißes Papier die Zufriedenheit der geehrten Leser zu erringen und zu erhalten, und wird seiner Zeit auch zweckmäßige Veränderung und Verbesserung, so weit dieß thunlich ist, eintreten lassen.

Neue Abonnenten belieben ihre Bestellungen noch vor dem 1. Juli zu machen, damit im Bezug keine Unterbrechung eintritt. Auswärtige abomüren bei den Boten oder dem nächstgelegenen Postamt. Die seitherigen Abonnenten werden, sofern keine Abbestellungen erfolgen, ins neue Semester übertragen.

Inserate werden zu IV- kr. die dreispaltige Zeile oder deren Raum berechnet, und bittet man diesel­ben immer den Tag vor dem Erscheinen des Blattes bis spätestens Mittags 12 Uhr in der Buch- druckerci abzugeben.

Zu zahlreichem Abonnement auf das ,, Lalwer Wochenblatt", sowie zur fleißigen Benützung desselben zu Insertionen ladet freundlichst und höflichst ein Der Redakteur und Verleger

A. Oelschläger.

Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.

Calw.

Bewilligung von Thcnrungsznlagen an die Volksschullehrer.

In Betreff dieses Gegenstandes ist unterm 16. d. M. der hiernach abgedruckte Erlaß von demK. evan­gelischen Consistorium ergangen.

Indem man solchen zur Kennt- niß der gemeinschaftlichen Aemter bringt, werden diese zugleich ange­wiesen, die ihnen auferlegte Be- richtserstattung längstens bis 4. Juli d. I. zu besorgen und diesen Ter­min um so weniger zu versäumen, als außerdem Abholung der Berichte

aus Kosten der Schuldigest stattfin- dcn würde.

Den 24. Juni 1857.

Gem. K. Oberamt.

Fromm. Ri eg er, A.V.

Vermöge höchster Entschließung vom 9. d. Mts. haben Seine König­liche Majestät zu genehmigen geruht:

1)Daß solche Schulmeister, deren Gehalte den Betrag von 425 fl. nicht übersteigen, und dabei nicht in Früchten oder Gütergenuß gemäß den nachstehenden Normen einen Ersatz für die Theurungszulage bieten, mit TheuruntzSzulagen von je 20 fl. bedacht werden.

Hiebei sollen alle diejenigen Schul­meister ganz außer Betracht kommen, deren Gehalte entweder in Früchten (nach Sportelpreisen) oder in Gütcr-

Nutzungen, welche hier zu zwei Dritt- thcilen ihres Anschlags in der Vc- soldungsbeschreibung und bei seither neu erworbenen Gütern zu zweiDritt- thellen des bei der Erwerbung ge­machten Anschlags des Reinertrags zu berechnen sind, oder in Früchten und solchen Gütcr-Nutzungen zu­sammen, einen Werth von 32 fl. in sich begreifen.

Wo Früchte und Gütergenuß zwar vorhanden sind, aber nach der gedachtenBerechnungsweise nicht einen Werth von mindestens 16 fl. re- präsentiren, sollen dieselben gar nicht in Betracht gezogen werden.

Wo aber endlich der Werth der vorhandenen Früchte und Güter-Nn- tzungen sich zwischen den beiden Sum­men von 16 fl. und 32 fl. bewegt,