Calwer Wochenblatt.
Amts und JnteMgeirzblatt für -en Bezirk.
Rro. 29.
Samstag 18. April
1857.
Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.
Calw.
lOberamtlicher Erlaß an die Schultheißenämter.)
Man hat für alle Gemeinden des Oberamtö Eremplare der Dienstanweisung für die Straßenwärter in der Absicht bestelli, daß hienach auch die Commun-Wegknechte Anweisung erbalten und zu Erfüllung ihrer Dienstpflichten angehalten werden.
Die Bestimmungen dieser Vorschriften, welche auch für die Commun- Wegknechte passen, sind in folgenden Paragraphen zu finden:
3. 13. 17. -8. 19. 20. 21. 22.
23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30.
31. 32. 33. 34. 35. 36. 38. 39.
40. 41. 42. 43. 44. 45. 47. 48.
50. 51. 52- 53. 54. 55. 56. 57.
58. 59. 60. 61. 62. 68. 70. 75.
76. 77. 79. 80. 81. 82. 83. 84.
85. 86. 88. 89. 90. 91. 92. 95.
96.
Indem man die Schultheißenämtcr hievon in Kenntniß setzt, ergeht zugleich die Aufforderung, sowohl sich selber hienach zu achten, als auch die Wegmeister und Wegknechte darnach zu instruiren.
Dabei ist denselben natürlich zu bemerken, daß ihre Vorgesetzten die Schultheißen, der Oberamtswegmeister und das Oberamt sind.
Fragliche Anweisung wird die Ober- amtspflegc ausfolgen, an welche dafür 8 kr. einzuscnden sind.
Den 14. April 1857.
K. Oberamt.
From m.
C a l w. Aufforderung.
Sämmtliche Schuldner des in Gant gcrathenen Kaufmanns Adolph S tro h dahier werden hiemit aufgefordert, ihre Schuld ungesäumt abzutragen, solche indessen bei Vermeidung doppelter Zahlung an Niemanden anders als an den aufgestellten Gütcrpfleger Ge- meinderath Baither dahier zu bezahlen.
Den 16. April 1857.
K. Oberamtsgericht.
Ebensperger.
Oberamtsgericht Calw.
SchuldeiEquidation.
In nachstehender Gantsache wird die Schuldenliquidation zu der bezeich- ncten Zeit vorgenommen werden.
Man fordert die Gläubiger unter Verweisung auf die im Staatsanzeiger erscheinende weitere Bekanntma chung hiemit auf, ihre Ansprüche ge hörig geltend zu machen.
Adolph Stroh, Kaufmann Calw, am
Montag, den 11. Mai d. I., Vormittags 8 Uhr.
Calw, 9. April 1857.
Kön. Oberamtögericht.
Ebensperger.
Calw.
An die Gemeinderäthe und Theilungs- behörden.
Den Gemeinderäthen und Thei- lungsbehörden wurde bereits unter dem 15. August v. I. in Nro. 65 des Calwer Wochenblattes die pünkt-! liche Befolgung der Verfügungen der! K. Ministerien der Justiz, des Innern! und der Finanzen vom22.Aug. 1849'
— Regierungsblatt S. 596 —, sowie der K. Ministerien der Justiz und des Innern vom 9/14. Mai 1856 - Regierungsblatt S. 163 — in Betreff der vierteljährigen Verzeichnisse der Veränderungen in dem Besitze von Gütern, auf welchen Gefäll- und Zehnt-Ablvsungsschuldigkeiten hasten, zur besonderen Pflicht gemacht. Dennoch soll aber laut eingclaufcner Anzeige diesen Verfügungen noch immer nicht nachgekommen werden. Man ist daher genöthigt, den Vorständen der Gemeinderäthe auf den Fall fernerer Versäumung dieser Besitzveränderungs- verzeichnisse unnachsichtliche Bestrafung wiederholt anzudrohen.
Den 16. April 1857.
K. Oberamtsgericht.
Eb enfperg er.
Calw.
Fahrniß-Verfteigerung.
Aus dem Nachlasse des kürzlich da- jchhier verstorbenen Gärtners Hierony- >mus Bo innrer kommt in der Wohnung desselben, im Gcwächöhause des Herrn Doktors Stälin an derStraße nach Hirsau, am
Mittwoch, den 22. April 1857, von Morgens 8 Uhr an, zur Versteigerung:
Bücher, Mannskleidcr, Gewehr, Betten, Leinwand, Küchenge- schirr, Schreinwerk, Fässer, Feld- und Handgeschirr, allerlei Hausrath, eine Kuh, Heu, Erdbirnen, Haber, Dünger.
Kaufsliebhaber werden eingeladen. Den 15. April 1857.
K. Gcrichtsnotariat. Magenau.