bekannt zu machen.

Art. 22.

Das Ergebniß des Ansstrcrchs ist dem Schuldner mid, wenn dadurch Gläubiger mit Verlust bedroht sind, auch diesen zu eröffnen, unter Anbe­raumung einer Frist non fünfzehn Ta­gen, um innerhalb derselben einen besseren Käufer bcizirbringen Aid besserer Käufer ist nur derjenige , z» betrachten, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfäbigkeitachwcist.

Arr. 23.

Wird dom Schuldner oder einem mit Verlust bedrobten Gläubiger ein besserer Kanter beigebracht, so ist eine wiederholte Aufstreichsverhandlnng ein zuleike».

Bei dem Ergebnisse derselben hat es sei» Bewende».

Art. 2'».

Wenn bei dem eisten Ausslreichc gar kein Anbot erfolgt ist, so ist von Ainlsweqen eine zweite Anfstreichs Verhandlung einznleiten niib sofort nach den Bestimmungen der Alk. 21 und 22 zu verfabren.

Wrro nach diesem zweiten Anfstrei che vom Schuld» r oder einem mit Verlust bedrohten Gläubiger ein besse­rer Käufer bergebrat-l, so ist zwischen dem sezieren und, wenn mehrere besse- re Käufer durch vre Belheiligten bei- gebracht worden sind, zwischen alle» diesen besteren Käufern und dem Käu­fer, welcher in, Aufstreich das höchste Anbot aus das ^ nt gemacht hat, sol­ches noch besonders i» Aumreich zu bringen. Bei dem Ergebnisse dieses besonderen Aufstieichs hat es sein Be­wenden.

Erfolgt auch bei der zweiten Aur- streichöverhandlui'g kein Anbot, so

ruht in Ermanglung anderer Ereku- tionsmiltel die Klage der Gläubiger, allster es wird nacht-äglich noch ein Anbot gemacht. Dieses Anbot ist den, Schuldner und, wen» dadurch Glänbiaer mir Verlust bedroht sind, auch Viesen nnrer Anberaumung der fnnfzeh,-tägigen Frist :» Beibringung eines bessere» Käufers untzutbeilen. Wird ein oder weiden weh »re bessere iKänser bug.biai t, so ist zwischen ,h- stien und demjenigen, der das nachträg­liche Anbot g'iiiaebi har. die Sache wieder zur» besonderen Aiitstreich zu bringe», bei dessen Ergebniß es sein Verbleibe» Hai.

(Schirrst folgt).

Redignt verlegt »ich gedriiil! von RrviirmS

Calw Frucht- und Brodic. Preise am 5. Jan. 1856.

Getreide-

Voriger

Neue

Ge-

Heutiger

Im Rest

Höchster

Wahrer

Niederster

Verkaufs-

Rest

Zufuhr

sammt-

Verkauf

geblie-

Preis

Mittelpreis

Preis

Summe.

Gattung

Betrag

ben

?chs sr

Scks ,sr

Scdf

!,'r

S-t't.

sr.

Säst

sr.

fl-

kr.

fl.

kr.

fl !

kr.

fl-

l kr.

Waizen,

alter

!

--

neuer

Kernen,

alter

neuer

70 !

84

15'.

109

45

20

45

20

15

19

40

2207

58

Dinkel,

alter

ueucr

60^

65

125

100

25

9

8

16

7

54

827

Gerste,

alte

j

neue

i!

7

8

8

12

16

11

49

ii

30

94

32

Haber,

alter

neuer

30

45

75

5

24

5

4

4

48

380

10

Roggen,

alter

neuer

2

«.)

2

15

15

15

37

30

Erbsen

Linsen

Wicken

Bohnen

Summe l-

161

203

364

294

70

3547

10

In Vergleichung gegen die lezte Schranne sind die Durchschnittspreise Waizenmfl._ kr.

Kernen alterm st. kr., neuer, weniger um st. 34kr., Dinkel alter um fl. kr., neuer

weniger um kkr. Gerste alte um fl. kr., neue weniger um fl. 35kr Haber mehr um fl. 8kr.

Brodtare: - Psv Kernenbrod 16 kr. dto. schwarzes 14. kr. 1 Kreuzerwcck muß wägen 5>/g Loth. Fleischtare: 1 Pfund Ochsenfleisch 11 kr. Rindfleisch, gutes Skr. geringeres 8kr. Kuhfleisch, gutes Skr. gerin­geres 8 kr. Kalbfleisch 8 kr. Hammelfleisch kr. Schweinefleisch, unabgezogenes 13 kr abgezogenes 12 kr.

Stadtschuldheißenamt. Schirldt.