Catwer
ochenblalt.
Amts- «nd Jtttelligenzblatt für -err Bezirk.
Rro. 22. Samstag,17. März
1855.
Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.
Calw
(Wieseiiveipachtung).
Nächsten
Montag de» 19. März Mittags 1 M)r
werveii 1'/- Pitt. 7 Rlltt Wiese» (Schloßwicse) aus hiesigem Rathhaus aus 3 Jahre im Aufstreich verpachtet werden.
Ten 15. Mär; 1855.
Etadtpflegc.
Schüler.
C a l w.
(Verpachtung ver Farrenhaltung). Der Dienst eines FarrenhaltcrS wird am nächsten Montag Mittags 1 Uhr
auf hiesigem Rathhaus in Abstrcich aus 3 Jahre vergehe» werden.
De» 15. März 1855.
Stadtpflege.
Schüler.
Oberhaugstätl Gerichtsbezirks Calw. (GläubigcrAusruf).
Die Unterzeichneten Stellen sind mit der außergerichtlichen Erledigung dcö Schuldenwesens der
Äiina Maria, geb. Renz, 2ter Ehefrau dcS Matthäus Schaib- le, Bürger und Weder auch Taglöhner (Holzhauer, Wegknecht) dahier,
unterm 7. d. M. oberamtSgerichtlich beauftragt worden, wcßhalb sämmtli- che Gläubiger derselben zu der auf Montag den 16. April Morgens 8. Uhr
anberaumten Schuldenliquidation unter von Versäummffcn nicht nur die Pflich- Bezugnahme aus die im Slaatsanzei- rigen selbst, sondern auch deren gesez- ger erscheinende weitere Betanntmach- gchtnr Vertreter zur Verhandlung voreilig aus das Rathhaus in Obcrhaug- geladen werden.
statt vorgelavcn weiden.
Len 12. Mäiz 1855. i
Ä. Ämlönolariat Teinach und
Gemeinderath Oberhaugstätl. vär. Not. Asslil St ein len.
Den 14. März 1855.
Im Namen des Kirchcnkonvents. Fischer. Schnitzt.
Calw.
(Eröffnung einer erweiterten gewerblichen Fortbildungsschule betrffd.l ^ , Nachdem nun von Seite der Staats«
^ .. «.-> ..ssogierung, der AmtsKorpsration, den
(Beschalwesen aus der Plat e zu Weil^g^otischcn Behörden und den Zünften ... . -L !d>e nöthigcn Mittel verwilligt sind.
Die für diese Platte bestimmten E jüngeren Gewerbeaenvsstn, Hengste Mogai, 9 J..hre alt, Schim-lLehrlingen und Gesellen einen sortge- mel, und Spur, tzJahre.alt, schwärzesten regelmäßigen Unterricht zu er- vraun, stnd dort eingetrossen unv k.1»»'teilen, so wird die neue Anstalt cr- vou jezr an mit dem Beschälen dorlöff^t werden, sobald die Zahl der
begonnen werde»; wovon man die Slulendesizcr hiesigen Bezirks in Kemit- iilß fezt.
Den 15. März 1855.
K. Obcramt.
Fromm.
Calw.
(Besuch der Sonntagsschule und Kin derlehrc).
Bei den häufigen Versäumnissen der Sonntagöschul- und KinderlchrPflich- ligen jungen Leuten beiderlei Geschlechts und bei de« bedauerlichen Umstande, daß die Meisten die Schuld der V«r säumntsse den Lehrherrn und Dienst Herrschaften beimessen, sieht man sich zu der Bekanntmachung veranlaßt, daß nach dem Gesez vom 29. Sept. 1036 Art. 9 die Eltern, Lehrmeister und Dienstherrschaften für die Versäumnisse der Pflichtigen verantwortlich und zu bestrafen sind.
Demgemäß werden künstig im Falles
Theilnchmer bekannt ist. Demgemäß werden die Lehrlinge und Gesellen, welche sich im Interesse ihrer weitern Ausbildung hiebei betheiligcn wollen, aufgefvrdert, sich im Laust der nächsten Tage, längstens aber bis Mittwoch den 21. März bei Herrn Rcallehrcr Ramsperger an- zumeldeu.
Dabei wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß nach der Instruktion zur Gewerbeordnung jedem kehrherrn die Verpflichtung auserlrgt ist, den ihm anvertrautest Lehrling znr Beniiz- ung der gewerblichen Biltz- ungSmittel, namentlich der Abend- und So»ntagsGewcr- beschulei! anzuhalten.
Behufs der Berathung darüber, welche Tage und Tagesstunden zur Ertheilung des fraglichen Unterrichts die tauglichsten find, werden die Meister eingeladen, sich am