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C al wer
e n b l a L t.
Amts- und JnteMgeuzblatt für den Bezirk.
Rro. 12.
Samstag 10. Feb.
1856.
Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.
Lberawtsgcricht Calw.
,ü- ,(GlLubigerausrus)^
. In nachstehender Gaulsache wird die Schuldeiiliguidatioii zu der hczeich- «.etcn Zeit vorgenommen werden.
Man fordert die Gläubiger unter Verweisung aus die im StaatSanzei- ger erscheinende weitere Bekanntmachung hicmit auf, ihre Ansprüche gehörig anzumelden.
.Johannes Pfromm er, Schuhmacher in Zavelstein, und dessen Ehefrau Dorothea, ged. Bet sch am
Donnerstag den 15. März Morgens 8 ^Uhr
^auf^sm Rathhaus in Zavelstein. . Dni 5. Fe''. 1855.
Oberamtsgerickt.
^ .- .irnEbensperger.
Stuttgart.
(Aufruf an diejenigen Erkapitulanten, welche einstehcn wollen).
Um den Bedarf an Cinstchern bei der nächsten Aushebung zu decken, werden diejenigen beurlaubten Unteroffiziere und Soldaten- deren Dienstzeit im Laufe der ersten 6 Monate d. I. (bis 30. Juni einschließlich) zu Ende geht, dergleichen diejenigen Unteroffiziere und Soldaten, welche in den Jahren I8o3 und 1854 ihren Abschied erhalten haben, sofern sie ge neigt sind, auf ^6 Jahre enizustehen, hiemit aufgefordert, mit obrigkeitlichen PrädikatsZeugnissen und mit ihren Abschieden versehen, längstens bis zum 15. Feb. berühren früheren Regimentern, und zwar nur bei die
sen, sich zu melden.
Die K. Oberämlcr und die Ortö Vorsteher wollen Sorge tragen, daß dieser Ausruf gehörig bekannt gemacht werde.
Den 8. Jan. 1855.
Kriegöministcrium.
.n ^ .
W i l d b a d.
-(Aufnahme in d«S Armenbad).
Die Gesuche um Aufnahme in daS Armcnbad (Katharinenstift) in Wildbad sind bis 1. April durch Vermittlung einer zur Portosreiheit berechtigten Behörde mit der Bezeichnung als „Dienstsache" an die K. Badaufsichtö- behörde in Wildbad einzureichen.
Diese Gesuche sind zu belegen:
1) mit einem gcmeinderäthlichen, odcramtlich beglaubigten Zeugnisse, welches zu enthalten hat:
n) den vollständige»Name», Wohnort , Alter, Gewerbe dcö- Bittstellers.
kr) dessen Prädikat, erstandene Strafen, Vermögens- und Erwerbs - Verhältnisse,
c) eine Nachweisung darüber, daß die Gemeinde- und Stistungskas- sen den Bittsteller für den Gebrauch der Badekur nicht vollständig unterstüzen kömmern ck) eine Erklärung, daß der Ger' mcinderath Sicherheit leiste für die Deckung derjenigen Kosten, welche nicht vom Katharinenstift bezahlt werde», z. B. für die Her- und Heimreise, für längeren Aufenthalt, für Eterbfall rc.
2) mit einem ärztlichen Zeugnisse über die Art und Dauer der Krankheit unter Angabe der angewendeterr Mittel.
Die Bittsteller haben die höhere
Entschließung und die Einberufung durch die K. Badausichtsbehörde ab- zuwarteu. Wer sich früher in Wjjd- bav cinflnde» würde, könnle nur gegen Bezahlung der Tare die Bäder gebrauchen und hätte in Ermanglung der erforderlichen Mittel zum Aufenthalt in Wildbad die Zurücklicserunz in die Heimat zu gewärtigen.
Von den Gemeindebehörden wird erwartet, daß sie Leuten, welche nicht zu den Unbemittelten gehören, oder solchen, von welchen eine Belästigung der Kurgäste durch Betteln zu befürchten wäre, keine Zeugnisse ausstellen, und den Aerzten wirb die Aufforderung vom 7. März 1853 (StaatsAnz. Nr. 60) in Erinnerung gebracht.
Die K. Oberämtcr werden ersucht, vorstehende Bekanntmachung mit dem Anfügeü i» die Bezirksblätter einrü- ckcn zu lassen, daß Gesuche, welche nach dem 1. April einkommen, oder die oben bezeichncteirNotizen nicht vollständig cnhalten würden, von der K. BadaufsichtSbchörde nicht berücksichtigt werden könnten.
Den 27. Jan. 1355.
K. Badauffichtsbehorde.
Oberamtmanii Baur.
Kameralvrw.lB lessing.
..Stadtpfarrer Hezel.
Stadtschldh. Mittler.
Kassier Pflerderer.
Calw.
(WohnungöVerändcrung).
Ich wohne von hento an in dem Haus Nr. 91 oben an der Ledergasse und bitte die Herren Ortsvorstehcr, dieses namentlich den Herrn Gemcin- depflegern zu eröffnen.
Den 8. Feb. 1855.
Amtspfleger-W idman