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Zu den Verhandlungen in der au­ßergerichtliche» Schuldsache deö Tag- löhners Ul,) Holzäpfel von Otte»- dronn und seiner am l8 Sept. 1834 gestorbenen Elsifran Anna Äiarie gb. Nouneumann, weiden die Gläubiger aus

Montag den 8. Jan. 1855 Nachmittags 2 Uhr in daS Gericklszimmer zu OktenbronN unter der Bedrohung vorgcladen, daß die nicht erscheinenden unbekannten Gläubiger bei der AuseinandersezUNg nicht werden berücksichtigt werden.

Den 23. Dez. 1854.

K. Gcrichlsnotaiiat Gcmeinderath zu

Calw, Olleubronn.

Magen au.

T e i n a ch.

(FischwasserBeipachtung). -

Die vier Fischwasser bei Teinach, und zwar der obere und untere Tein- achbach, der Beerenbach und das Was­ser bei der Mönchsiiiauer werden ausö Neue verpachtet und die Verpachtung am

Freitag den 5. Jan. 1855 Vormittags 10 Uhr auf dem RathhauS in Teinack vor genommen. Die Schuldheißenämtcr rverden aufgesordert, die Verhandlung gehörig bekannt zu machen.

.Hirsau, 27. Dez. >854.

K. Kamcralamt.

Calw.

(PnmarKatastcrAcndcrungcn).

Die Ortsvorsteher werden erinnert, die in Nr. 7 des AmtsbiatteS v. 1853 «»geordneten Anzeigen hinsichtlich der vom 1. Juli nach dem GüterbucksProto koll bis leztenDez. 1854 vorgckommcncn Bode n - Veränderungen inner der nächsten 8 Tage unfehlbar an dcu ObtramtsGeometcr cinzusenden.

Den 28. Dez. 1854.

K Oberamt.

Fromm.

O t t e n b r o n n. (Liegenschaftsverkauf).

Die in Nro. 100 dieses Blattes beschriebene Liegenschaft des verst. Ja kob Fried. Kappler, Bauer dahier kommt am

Mittwoch den 3. Jan. 1855

Nachmittags 2 Uhr zur dritten und wo möglich lezten Ver­steigerung.

Liebhaber werden hiezu mit dem Be­merken cingeladen, daß die Zahlungs­bedingungen sehr billig gestellt sind. Den 28. Dez. 1854.

K. .Gerichtsnotariat. Ma genau.

A l t b u l a ch. (LiegenschaftS Verkauf).

Die zur Gantmasse der weil. Anna Maria, Jakob Wurster, Maurers Wittwe in Kohlersthal, gehörige Lie^ genschast und zwar

die Halste an V- Vrtl. 5'/, Nt Land, im Kohlersthal.

Mrg. Grasboden und Land und 51 Nlh. Laubgebusch all da.

Aus der Markung Holzbronn 2 V 5V- N. Thalwiesen

V.

Rt.

die Halste au 3'/- Hirtenwicse, kommt am

22. Jan. k I.

Nachmittags 1 lihr auf hiesigem Nachhaus im öffentlichen Aufstreich zum Verkauf, wozu Kaufs liebhaer eingeladen werden.

Den 26. Dez. 1854..

SchuldheißenamtsV.

S ch ö ll h a m m e r.

Calw.

(Zeit der Einreihung der Rekruken für 1855).

Solche sollte wie in Nr. 99 d. Bl. augckündigt wurde, vorgerückt werden, da aber indessen eine längere Vertagung der Siänvcveisammlung eingetreleu ist, somit die Beraihung deS einzubrii'gendcn RekrutenVoiumS mit den Ständen eist im Monat Feb. k. I. stallfinven kann, so wird die Einlieferung sich auch für 1855 auf die gewöhnliche Zeit Mitte April hinausziehen.

Den 29. Dez. 1854.

K. Obcramt. Fromm.

Calw. (Bekanntmachung in Betreff der Hand hadnng der Ordnung in derNeujahrs- nacht).

Zum Zwecke der AufrechtErhal- tung der Ordnung in der NeujahrS- nackt sieht man sich veranlaßt, folgen­des zur Kenntniß der Einwohner zu bringen:

1) Das Schießen innerhalb der Stadt und deren nächsten Umge­bung ist bei einer Geldstrafe biS zu 15 st. oder Gesängnißstrafe bis zu 4 Tagen verboten.

2) Wenn im Falle einer Verfehlung gegen dieses Verbot der Thätcr nicht ausgemittclt werden kann, so verfällt der Eigenthümer des Hauses oder HofeS, aus wel­chem geschossen wird, in Strafe.

3) Wer durch auffallendes Schreien und Lärmen oder durch andere ungebührliche Handliingen die Ruhe stört, hat Strafe zu er­warten.

4) Die Polizeistunde wird bis 12 Uhr verlängert. Um diese Zeit wird zum erstenmal abgcdoten, um 12'/, Uhr zum zweitenmalc. Wer bei dieser zweiten Visitation angctroffen wird, verfällt in eine Strafe von 1 fl. 30kr. und den Wirlh trifft, wenn er sich nickt bemüht hat, die Gäste zum Weggehen zu be-

- wegen, oder weiM br ihnen'Ächchl dem ersten Abbieten weitere Spei­sen und Getränke verabreicht hat, eine Strafe von 3 st.

5) Man glaubt die Erwartung zu allen Einwohner» auSsprecken zu dürfen, daß sie durch gehörige Beaufsichtigung nud Ermahnung ihrer Kinder, Gesellen, Lehrlinge und Dienstboten das Ihrige zur Erhaltung der Rübe und Ord­nung bejiragcn werden.

Den 29. De-h 1854.

Stadtsckiili heißenamt. Schuld t.

Calw. (HauSVerkauf).

Aus dem Nachlasse der Kammacher Johann Peter Rühleschen Wittwe da­hier, kommt am

30. Dez.

Nachmittags 1 Uhr auf der Kanzlei der Unterzeichneten .Stelle zur Versteigerung: das zwei­stöckige Wohnhaus Nro. 316 in der