Pore» des Stoffes hier zu verstopfen, lasse ihn trocknen und entferne uu» den Flecken mit Aether. Ist dicß ge stehen, so beseitigt man das Gummi mit Wasser, worauf, wenn alles richtig ausgeführt wurde, kein Fettrand zu bemerken sein wird. Wir rathen jedoch, bei s-hr delikaten Farben auf^ Sirenen Stoffen vorerst einen Probe-! versuch mit einem absichtlich aus einem Läppchen desselben Stoffes gemachteis Fettfleck anznstellcn. ^
Del weniger empfindlichen Stoffen leistet ein wiederholtes Betupfen mir zuberciteter Ochflngallc gute Dienste; so wird dieses Mittel häufig beim Reinigen tuchener Kleidungsstücke in An Wendung gebracht, besonders um den ün Kragen der Röcke sich ansamnielu- den, anS Fett und Staub bestehenden Schmuz zu entfernen.
Talgflcckc beseitigt man leicht durch Aether oder Terpentinöl,, nachdem durch gelinde Erwärmung das Fett znni^ Schmelzen gebracht worden; WackS- flecke durch Befeuchten mit Weingeist und. daraus folgendes Reiben, worauf da§ Wachs in Pulverform sieh ab- lpöt.
Oelsarbe muß wo möglich sogleich und vor dem Eintrockncn mit Galle oder Terpentinöl weggcnommen werde», wobei eö jedoch nicht immer ge lingt, die leztcn Reste des in die Poren deS Gewebes nngedrungemn Farbstoffes ganz zu entfernen. Ist Orb färbe ein Mal erhärtet, so lööt sie sich sehr schwer auf; am besten ist es dann, sie mir Butter zu bestreichen; diese mehrere Tage lang darauf zu lassen und nun Terpentinöl in Anwendung zn bringen.
Fleckkugeln zum Ausmachen von Fettflecken werden folgendermaßen ver-
fertigtr Man nimmt Lurch Schlammen von allem Sande vollständig gcreinig len Walkthon oder Pfeifenthon und mischt 1 Pfund davon mit 1 Pfund Soda, 1 Pfund Seife und einer, durch anhaltendes Schlagen bewickle» Mischung von t Pfund Oebseugalle m^ dem Grlben von 16 Eiern. Das Ganze wird auf einem Neibsiein sorgfältig gerieben und zu lleiuen Kugeln geformt. D-im Gebrauch schabt man ein werrig davon mit einem Messer ab, macht es mit etwas Wasser zu einem Teig und reibt damit den Fleck. Auf sehr zarten Farben sind diese Fleck- lugeln ihres Alkali- unv Seifengehal- llö wegen nicht anwendbar.
Tinte- und Rostflecke können aus gesalbte», Zeugen nur bann entfernt weiden, wenn die Farbe durch die nothwendig anzuwendende Säure (Klec- sänre) nicht leidet; bei delikaten, durch Säure sich verändernden Farben ist die Bertilgung eines Tinten- oder Rostfleckes geradezu eine Unmöglichkeit.
Ist aus schwarz oder dunkel gefärbten Zeugen durch eine stärkere Säure, z. B. Schwefel- oder Salzsäure ein roiher Fleck entstanden, so verschwindet er beim Betupfen mit Ammoniak (Salmiakgeist) augenblicklich; ist aber ein solcher Fleck sehr alt, so kann es sein, daß er nur unvollkommen oder gar
nicht verschwindet.
Ist jedoch der Fleck durch wirkliche Zerstörung des Farbstoffes entstanden, wie Ließ bei Einwirkung von Salpetersäure, -oder durch Aufbewahrung von gefärbten Stoffen in feuchtem Zustande (Stockflecke) geschehen kann, so bleibt" keii, ' anderes Äuskuiistsrnitteh, äks die Stelle neu zu färben, wozu allerdings praktische Kenntiiiß der Färberei unerläßliche Bedingung ist.
Flecken auf Pachter. .Um Fett-, flecke von Papier zu 'vertilgen,-bedient man sich am , besten des Aethess. Man legt die Stelle auf eine Unterlage von vielfach doppeltem Löschpa- plei, gießt einige Tropfen Aethcr auf den Fleck, -bedeckt, ohne dem Aelher zum Trocknen Zeit .zu lassen, die Stelle mit mehrfach zusammcngelegtkm Löschpapier und bringt daS Ganze sogleich unter eine kräftige Presse. Die-, selbe Prozedur wird so lange wiederholt, bis der Fleck verschwunden ist. Tintenflecke zerstört man am besten mit einer konzcntrirten Auflösung von. Klee-- säure. . Ist die schwarze Farbe verschwunden, so legt man das Papier zwischen Löscbpapicr Und preßt es, worauf man die Stelle mit reinem Wasser befeuchtet, dann abermals zwischen Löschpapier preßt und dieses bis zur gänzlichen Entfernung sichtbarer Spuren der Operation wiederholt.
(Schluß folgt).
, E a l w.
(Auswanderung).
Johannes C a l m b ci'cb, Hirschwirth von Breilenberg, will Mit seiner Familie und seinem Bruder Johann Georg Calmbach nach Amerika auSwan- bcrn, ohne Bürgschaft zn stellen. Wer nun an diese Personen irgend Ansprüche zn mache» hat, wird aufgefor- dert, solche bei dem Gemcinderath Breilenberg binnen 10 Tagen geltend zu machen. Nach Umflnß dieser Frist wird, wenn keine Hindernisse sich ergeben, diese Auswanderung zugclassc» werden.
Den 13. Oktober 185-.
> K. Oberamt.
Akt. Meeh, StV.
Sonntag den 15. Ott. wird- predigen Vikar Wörner. '<
Redakteur: Gustav Riv-iniuS.
Druck und Verlag der Nivinius'schen Buchdruckerei in Calw.