Calwer Wochenblatt.

Amts- und Jntelligenzblatt für den Bezirk.

Nro. 95-

Samstag 3. Dez.

1653 .

Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.

S t a m m h e i m. Oberamts Ealw. (GläubigerAufruf).

Ansprüche a» den kürzlich verstorbe­nen vormaligen Müller Johann Jakob Roller, Konrads Sohn, von Stamm- Heim, welcher im Jahre 1850 im Gant war, sind am

16. Dez.

Morgens 9 Uhr

vor dem Waisengerichte zu Stammheim durch Vorlegung der Orginal-Urkunde»

Um die Zweifel zu beseitigen, well che darüber entstanden sind, wie es mit der nächsten ordentlichen Revision der Brand-Versicherungs-Kalastcr zu halten seie, hat sich der Verwaltungs- rath für die BrandVersicherung zuEr« theilung von Vorschriften veranlaßt gesehen, zu deren Vollzug die Orts- behörden Folgendes zu besorgen und zu beachten haben:

1) Die Gcmcindcräthe haben die in Art. 12 des GesezeS vom 14. März 1853 vorgeschricbcuc Prüfung der BrandverstcherungsAnschläge

Jahre die gebotenen Schäzungen und KlassifikationsAcndelungcn vorgenom­men werden.

4) Revision des Brandversicherungs- Katasters auf den 1. Jan. 1854 un­terbleibt,'weil die Feststellung des ver­änderten Katasterstands erst auf den 1. Jan. 1855 nöthig wird. ES sind die Ergebnisse der in der Zwischenzeit stattfindenden Schäzungen,. sofern die Einträge nicht von dem Rathsschrciber sofort (GesezesArtikel 22) sondern von einem eigenen Geschäftsmann (V.O. 8 14, Absaz 2) zu machen sind, erst mit den Acnderungen deS nächsten

S. Reg.Bl. S. 83

in der ersten Hälfte diesessMonats in Jahrs in die Kataster zu übertragen, in erweisen; widrigenfalls sie bei der.ihren Gemeinden aufzunchmcn. ! Für die Einhaltung des in Pkt. 2 AuSeinandcrscznng feines Nachlasses Dabei sind alle diejenigen zur Thcil-gegebenen Termins sind die Schuld- und neuen Schuldenwesens unberück-ahme an der LandeöAnstalr verpflich- heißenämtcr verantwortlich.

sichtigt bleiben.

Den 28. Nov. 1853.

K. Gerichtsnotariat Ealw

M «genau.

tetcn Gebäude, welche weder bei der ersten zum Vollzug deS neuen Gesezes Gemeinderath vorgenommenen Einschäzung, noch spä-

zu ' ' ..

Etammheim.

Ealw.

(AblösungsVollzug).

ter auf besonderes Verlangen des Ei genthümers eiugeschäzt worden sind, nach vorgängigem öffentlichen Aufruf an die GebäudcEigenIhümer zu An-

Nachdem der AblösungsKommissär z verzeichnen und sofort dem Ober- Adam in Hirschau seine Entlassungmte zu berichten, ob und wie viele genommen har, ist von der K. Ablö->Gcbäude deS Gcmeindebezirks einer sungSkommission in Stuttgart der Ab- neue« und veränderten Schäzung zu lösungö kommissär Fischer in Neuen-unterwerfen seien, bürg mit Erledigung der AblösungS-! Ebenso sind auch die etwaigen auf Geschäfte im hiesigen Bezirke beauf^die Klassifikation Einfluß habenden tragt worden. Demselben werden die,Acnderungen an den Gebäuden, an Akten ln'Betreff deroch nicht zu ihrer inneren Einrichtung, ihrer ge- Ende gebrachten Ablösungen der Ee- werblichen Benüzung u. s. w. aufzu-

Den 2. Dez. 1853.

K Oberamt. Fromm.

O b e r h a u g st ä t t. (LiegenschaftsVerkauf).

Aus der Gantmaffe deS Michael Friedrich Käst, Zieglers in Obcrhaug- meldung der seitherigen Aenderungen/statt kommt nachstehende Liegenschaft,

fälle, Zehnden und Bannrechte über geben werden.

Den 1. Dez. 1853.

K. Oberamt. Fromm.

E a l w.

(BrandVersichcrungSKatasterRevision).

und zwar:

die größere Hälfte an einer zwei­stöckige» Behausung bei der Kirche, BrVersi Anschlag 300 fl.

ein Scheuerte mit angcbautem Streuschopf beim Haus DrBers. Anschlag 100 fl.

4 Rth. Baum- und Grasgarten allda,

ca. 1 Mrg. 1 Drtl. Acker

am

nehmen.

2) Die dicßfallfigcn Ausnahmen sind spätestens bis 17. Dez. zum Ober- Montag den 12. Dez. d. I. amt einzusenden. We nichts zu schä- Nachmittags 2 Uhr

ze», oder zu ändern sich ergiebt, ist auf dem Rathhause in Obcrhaugstätt eS aus dieselbe Zeit anzuzeigen. zum leztenmal in öffentlichen Aufstretch 3) Werde» sofort noch in diesem wozu die Kaufslustigen mit dem Be-