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dieses Gesezes beauftrag».
Gegeben, Stuttgart den 17. Juni 1853.
Wilhelm.
Der Justizminister:
Pl esse n.
Der Minister des Innern:
Linden.
Auf Befehl des Königs: Für den Chef des Geheiimm-Kabi- ners. der Geheime Kabinets- Sekretär: Eglofstetn.
Calw.
(Aufforderung zur Anmeldung der Hunde).
Gemäß dem Geseze vom 8 . Sept. 1852 Reg. Bl. S. 187 und der Mi- nisterialVerfügung vom 7. Juni d. I. Reg. Bl. S. 163 ergeht an sämmtli- che Besizer von Hunden dcS hiesigen Oberamts und der Kameralbczirke Al- lenstaig, Hirschau, Neuthin, die Auf- fordernng, ihre Hunde auf den 1. I u l i d. I. längstens bis zum 15. Juli bei dem zuständigen Ortssteucr- beamten anzuzeigen.
Diese Aufforderung ist übcrdieß noch
besizer zur Anzeige ihrer Hunde ist unbedingt, und eS kann deren Unterlassung durch das Vorgeben, von der öffentlichen Aufforderung keine Kennt- niß gehabt zu haben, niemals entschuldigt werden. Eine Anzeige ist auch in dem Falle erforderlich, wenn nach der Bestimmung des Gesezes Art. 4 Abs. 2 für einen im Laufe des Jahres erworbenen Hund ausnahmsweise kein AbgabenAnsaz stattfände, da von dem Hundebcsizer nachgcwiesen, und von der zuständigen Behörde anerkannt werden muß, daß der Hund nur an die Stelle eines andern von demselben Besizer bereits versteuerten Hunds tritt und daß der neue Hund nicht in eine höhere Klaffe zu locircn ist, als der bisher versteuerte.
,1) Der Bcsizstand vom I.Juli entscheidet für die Entrichtung der Abgabe vom ganzen LerwaltungSjahr.
e) Wer bei der jährlichen Ausnahme die Anzeige eines zu versteuernden Hundes unterläßt, hat den vierfachen Betrag der Abgabe zu bezahlen, welche in diesem Falle unter allen Umständen nach der II. Klaffe berechnet
in jeder einzelnen Gemeinde besonders,wird, von dem Ortsvorsteher öffentlich bc^ 1') Die Abgabe wird nach geschehe- kannt zu machen und zwar am Tag ner Feststellung der Liste von dem Ab
des 1. Juli in ortsüblicher Weise. Hiezu wird noch bemerkt:
" -,) Es sind alle am 1. Juli über 3 Monate alte Hunde anzuzeigen, also auch die Hunde der im Bezirk woh-
gabepslichtigen in Einer Summe erhoben, soweit das Kameralamt den Einzelnen nicht die Bezahlung in halbjährigen und OuartalRaten gestattet, x) Wer nach dem 1. Juli in den
ncndeii Ausländer und zwar selbst iinBesi; eines Hundes kommt, hat indem Falle, wenn solche bereits ander-„erhalb 14 Tagen Anzeige zu machen wärtS mit einer Steuer belegt wären.!und vom nächsten Quartal an die Äb- Dem Besizer eines Hunds bleibt übcr-!gabe für den Rest des Verwaltniigö- lassen. bei dieser Anzeige seine Ansprü-jjahrs zu bezahlen. Das Gleiche gilt, che aus Lokation in die 1. Abgaben-,sobald ein Hund, der wegen noch Klasse geltend zu machen. flickt erreichten abgabepflichtige» Alters
l<) Anzeige- und steuerpflichtig ist,am 1. Juli unangezeigt geblieben ist, nach Art. 4 Abs. 1 des Gesezes der in dieses Alter Antritt.
Inhaber des Hundes. Da jedoch, Wer in diesen Fällen ebenfalls die wenn erwciölichcrmaßcn der Hund einem zeitige Anzeige seines Hundes unter-
andern als dcmsaktischenJnhabcr gehört, die Abgabe dem wirklichen Besizer nach dessen Verhältnissen anzusezen ist, so haben in einem solchen Fall beide die vorgeschriebene Anzeige zu machen; damit die Steuerbehörde aus Grund dieser Anzeigen den Sachverhalt näher untersuchen und die Stcuerpflicht sest- stellen kann
v) Die Verbindlichkeit der Hunde-
läßt, den trifft ebenso die Strafe des 4fachen AbgabenBetragS neben Nach- hojung der Steuer und zwar ebenfalls nur nach dem Betrag der II. Klasse.
Die Schuldheißenämter, welche sich überhaupt nach § 7 der VollzugsVer- fügnng vom 7. Juni 1853 zu achten haben, werden nun für ungesäumte Bekanntmachung Sorge tragen und Gegenwärtiges auch den Acciseämtcrn
zustellen.
Leztere erhalten noch besonders das Gesez und Verfügung sowie die erforderlichen AufiiahmeTabcUen nebst Vorgängen.
Den 28. Juni 1853.
K. Oberamt. Zugleich für die
für den abw. Beamten Kameralämtcr
Oberamtsakt. Altenstaig, Hir-
Meeh, StV. schau u. Reuthin.
Hirsau.
(HolzVerkauf).
Nächsten
Donnerstag den 30. Juni Nachmittags 2 Uhr werden auf dem RathhauS unter öffentlichem Aufstrejch gegen baarc Zahlung verkauft: vom 80r abwärts 112 Stück Langholz und 5 Sägklöze.
Das Holz liegt im Kommunwald an der Ottenbronner Staige.
Den 27. Juni 1853.
Gemeinderath.
Schuldhciß Keppler
L i e b e n z c l l.
(Straßensperre).
Die von hier nach Uuterhaugstätt führende Straße kann — da ein Theil derselben eiugestürzt ist, vorderhand nicht mehr befahren werden, was bie- mit öffentlich bekannt gemacht wird.
Am 25. Juni 1853.
Sladtschuldheißcnamt.
Kratz.
U n t e r h a u g st ä t t.
(Liegenschafts-Verkauf).
Ans der Gantmaffc der Regine geh. Gengenbach, Wittwe des Jakob Schucker, gew. Maurers von da, kommt auf dem NathSzimmcr in Un- terhaugstätt am
Donnerstag den 21 . Juli Morgens 8 Uhr
folgende Liegenschaft zum Verkauf:
V 4 an einem zweistöckigen Wohnhaus und
'/- an einer Scheuer unter einem Dach hinten im Dorf;
3 V. Wiesen,
ca. 2 Mrg. 2 V. Bau- und Mähfeld und 2'/- V. 13 Nth. Wald;