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Calrver
Wochenbtatl.
Amts rm- Jntelligenzblatt für -en Bezirk.
Nro. 52-
Mittwoch 7. Juli
1652.
Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.
Calw.
Diejenigen Ortsvorsteher, welche den auf den 1. Juli jeden JahrS ver
fallenden Bericht über die herumziehen- bis nächsten Botentag zu erstatten den Gewerbsleute, deren Söhne nach oder, falls solche Jünglinge in der zuriickgclegtem 14. Lebensjahr bei Gemeinde sich nicht befinden, entspre- Handwerkern oder Landwirthen unter- chende Fehlurkundcn «inzusenden.
zubringen sind, noch nicht erstattet ha den, werden erinnert, diesen Bericht in nachstehender tabellarischer Form
Den 5. Juli 1852.
K. Oberamt. Fromm.
! Ort.
Name der Eltern.
Alter
der
Eltern.
Gewerbe.
Vermögen der Eltern.
Namen und Alter deS in die Lehre unterzubrm- genden Sohne-.
Namen und Alter der übrigen Kinder.
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