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Calrver

Wochenbtatl.

Amts rm- Jntelligenzblatt für -en Bezirk.

Nro. 52-

Mittwoch 7. Juli

1652.

Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.

Calw.

Diejenigen Ortsvorsteher, welche den auf den 1. Juli jeden JahrS ver­

fallenden Bericht über die herumziehen- bis nächsten Botentag zu erstatten den Gewerbsleute, deren Söhne nach oder, falls solche Jünglinge in der zuriickgclegtem 14. Lebensjahr bei Gemeinde sich nicht befinden, entspre- Handwerkern oder Landwirthen unter- chende Fehlurkundcn «inzusenden.

zubringen sind, noch nicht erstattet ha den, werden erinnert, diesen Bericht in nachstehender tabellarischer Form

Den 5. Juli 1852.

K. Oberamt. Fromm.

! Ort.

Name der Eltern.

Alter

der

Eltern.

Gewerbe.

Vermögen der Eltern.

Namen und Alter deS in die Lehre unterzubrm- genden Sohne-.

Namen und Alter der üb­rigen Kin­der.

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