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ochenblatt.
Amts und Intelligenzblatt fiir den Bezirk.
Nro. 40-
Mittwoch 26. Mai
1652.
Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.
Forstamt Wildberg.
Revier Naiölach.
(Holzverkarif).
Am
Mittwoch den 3. Juni werden unter den bekannten Bedingungen im öffentlichen Anfstreich verkauft:
auö dem Staatswald Ludwigsthann: 63 Stuck tanucn Langholz, 169 Stück tannene Sägklöze, 38'/» Klf. Nadelkolzprügel und 7'/« Klf. Reiöprügcl;
auö dem StaatSwald Hirschteich:
>/- Klf. Nadelhol'-prngcl u,ck> N00 Stück buchene Wellen.
Zusammenkunft Morgens 9 Uhr im Lck'lag Ludwigstbann.
Den 19. Mai 1852.
K. Forstamt Dechtncr, AB.
O st c l s h c i m. (Glänbigerausrns).
Wer an den am 3. April 1852 gestochenen Christian Friedrich Hohl, gew. Mezger, Invaliden und Wittwcr von Ostelsheim, eine Forderung zu machen hat, hat solche am
29. Mai 1852 Morgens 8 Uhr
vor der Unterzeichneten Stelle in Calw ;n erweisen, widrigenfalls sie fernerhin unberücksichtigt bleiben müßte.
Calw, 19. Mai 1852.
K. Gcrichtönotariat.:
Magena u.
Forstamt Wildberg.
Revier Stammheini. (Holz-Verkauh.
An,
Dienstag den 8. und Mittwoch den 9. Juni weiden unter den bekannten Bedingungen im öffentlichen Aufstreich verkauft:
1) aus dem StaatSwald Dickemcr- wald, Schlag Reutcnhau:
69 Stück trunen Langholz, 115 Stück dto. Sägklöze, 1 V- Klf. buchene Scheiter, 1'/- Klf. buchene Prügel, 56 V 2 Klf. Nadcl- holzscheiter, 19 ?/, Klf. dto, Prügel, 11Ve Klf. Reisprügel, 250 Stück buchene und lOOStück Nadelholzwellen ;
2) an Scheidholz: auö den Staats- walvungen Dickemerwald und Weiler:
14 Stück tannene Sägklöze, 1 Klf. buchene Scheiter, 29'/ü Klf. Nadelholzschciter, 18 Klf. dto. Prügel, 25 Stück buchene und 737 >/- Stück Nadelholzwcllcn Zusammenkunft je Morgens 9 Uhr und zwar am ersten Tag im Staatswald Renteuhau und am zweiten Tag im Staatswald Weiler, A-btheilung Wasserteich.
Den 21. Mai 1852.
K. Forstamt.
Bechtner, A.V.
Ca l w.
Wiederholte Auffordelderung des ge-, neinschaftlichen Oberamts an die Gc- neindcbchörden: hinsichtlich der Armen- uuterstüzuiig nichts- zu versäumen). Durch verschiedene- thcils allgemei-- :e, theils besondere Erlasse sind die Erwartungen, ausgesprochen- worden, oelche man- vom den Ortsbehörden zu >egen berechtigt feie und nach unseren! eitherigen Wahrnehmungen haben die- elbcn auch mit wenigen Ausnahmen hre Schuldigkeit bis jezt gethan. Jns-
vesondere ist durch linieren Erlaß vom 24. Fcbr. d. I. der Wirkungskreis der Kirchenko,weilte mit den Geistlichen an der Spize genauer bestimmt worden, daß überall, wo nicht Nebenrücksichten störend cntgcgentreten, in Bezug aus die Armenpflege keine gerechten Klagen Vorkommen können. Deshalb haben wir hier auö einem unterm 14. d.M. in dieser Beziehung ergangenen allgemeinen Ministerialerlasse nur das ans- zusch,eiben, daß das gem. Obcramt angewiesen ist- seiner Zeit diejenigen geistlichen und weltlichen Vorsteher, welche ihrer Verpflichtung in Fürsorge für alle wahrhaft bedürftigen Angehörige in ausgezeichneter Weise Nachkommen, dem K. Ministerium des Innern zur Berichtserstattuiig an Seine Majestät den König, zur Kcnntniß zu bringen.
Den 21. Mai 1852?
Gem. K. Oberamt. Fromm. Fischer.
C a l w.'
1) In Folge höherer Wcistmg wird die Herstellung eines GartenzaMiS^unterhalb des Arnrbruster'-schnn Spttmerci- Gebärides- in Akkord gegeben? und'zwar beträgt die Zimmerarbeit Hiesür1-2ft. 26 kr. Dis Verhandlung) zu welcher tüchtige Zimmcrmcistcr ciiigeladcn werden findet am nächsten
Samstag den 29. k. Ms ' Nachmittags 2 Uhr aus demrhiesigen Rathhause statt.
2) In Folge höherer Weisung wird die Vcrakkordtrung eines Rcgistratur- kastcns im Kostensvoranschlagsbetrage von 35 fl. 30 kr. nächste»
Samstag den 29s l. M. Nachmittags 3 Uhr ans dem hiesigen Rathhause vorgenom-